Rechtsprechung
BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer erfolglosen Verfassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr jeweils zu Lasten der in eigener Sache beschwerdeführenden Rechtsanwältin als auch ihrer Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung substanzloser Verfassungsbeschwerden - Wolters Kluwer
Realisierung einer Zinsforderung i.R.d. Mahnung; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen einer Bagatellforderung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr jeweils zu Lasten der in eigener Sache beschwerdeführenden Rechtsanwältin als auch ihrer Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung substanzloser Verfassungsbeschwerden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Realisierung einer Zinsforderung i.R.d. Mahnung; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen einer Bagatellforderung
- rechtsportal.de
BGB § 286 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 34 Abs. 2 1. Alt.
Realisierung einer Zinsforderung i.R.d. Mahnung; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen einer Bagatellforderung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
4 x Verfassungsbeschwerde - und die Missbrauchsgebühren auch für den Bevollmächtigten
Verfahrensgang
- LG Landshut, 28.06.2016 - 83 O 1092/16
- LG Landshut, 05.09.2016 - 83 O 1092/16
- BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
a) Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).
- BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
a) Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).
- BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04
Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, dass die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten besonderes Gewicht hat oder der Beschwerdeführerin durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entstehen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; stRspr). - BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
Von ihnen ist, auch wenn sie in eigener Sache tätig werden, zu erwarten, dass sie sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzen, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eingehend abwägen und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, NZS 2011, S. 257). - BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
Von ihnen ist, auch wenn sie in eigener Sache tätig werden, zu erwarten, dass sie sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzen, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eingehend abwägen und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhalten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, NZS 2011, S. 257). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, dass die geltend gemachte Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten besonderes Gewicht hat oder der Beschwerdeführerin durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entstehen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; stRspr). - BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09
Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
Von ihnen ist, auch wenn sie in eigener Sache tätig werden, zu erwarten, dass sie sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzen, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eingehend abwägen und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhalten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, NZS 2011, S. 257). - BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach …
Auszug aus BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16
a) Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).