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   BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10   

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https://dejure.org/2012,46247
BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10 (https://dejure.org/2012,46247)
BVerfG, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 BvL 13/10 (https://dejure.org/2012,46247)
BVerfG, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 BvL 13/10 (https://dejure.org/2012,46247)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von §§ 21 Abs 1 Nr 4 Halbs 2, 27 Abs 3 Nr 5 Halbs 2 PStG mit Art 4 Abs 1, 2 GG sowie Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - Versagung der Eintragung der muslimischen Religionszugehörigkeit eines Kindes ins Geburtenregister mangels Status der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von §§ 21 Abs 1 Nr 4 Halbs 2, 27 Abs 3 Nr 5 Halbs 2 PStG mit Art 4 Abs 1, 2 GG sowie Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - Versagung der Eintragung der muslimischen Religionszugehörigkeit eines Kindes ins Geburtenregister mangels Status der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von §§ 21 Abs 1 Nr 4 Halbs 2, 27 Abs 3 Nr 5 Halbs 2 PStG mit Art 4 Abs 1, 2 GG sowie Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - Versagung der Eintragung der muslimischen Religionszugehörigkeit eines Kindes ins Geburtenregister mangels Status der ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der fachrechtlichen Rechtslage in einem Vorlagebeschluss für die Erfüllung der Anforderungen an die Begründung eines konkreten Normenkontrollantrags vor dem Bundesverfassungsgericht; Vorlagebeschluss betreffend die ...

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von §§ 21 Abs 1 Nr 4 Halbs 2, 27 Abs 3 Nr 5 Halbs 2 PStG mit Art 4 Abs 1, 2 GG sowie Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - Versagung der Eintragung der muslimischen Religionszugehörigkeit eines Kindes ins Geburtenregister mangels Status der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der fachrechtlichen Rechtslage in einem Vorlagebeschluss für die Erfüllung der Anforderungen an die Begründung eines konkreten Normenkontrollantrags vor dem Bundesverfassungsgericht; Vorlagebeschluss betreffend die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    Hierzu gehört die Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Fachliteratur entwickelten Rechtsauffassungen ebenso wie das Eingehen auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ; 105, 61 ).

    Das Gericht muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und auch die verfassungsrechtlichen Fragen unter Einbeziehung der Rechtsprechung und der Fachliteratur sorgfältig prüfen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ).

    Schließlich muss das vorlegende Gericht darlegen, dass es auf die Norm in entscheidungserheblicher Weise ankommt, inwiefern es also bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde; Zweifel an der Verfassungsgemäßheit genügen nicht (vgl. BVerfGE 79, 245 ; 86, 52 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    Hiernach muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist, und dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).

    Das vorlegende Gericht muss den für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalt und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass die vorgelegte Norm nicht verfassungskonform auszulegen und entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 77, 259 ; 83, 111 ; 107, 59 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    a) Das Bundesverfassungsgericht legt in ständiger Rechtsprechung einen strengen Maßstab an die Begründungsanforderungen an, der gewährleistet, dass der Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren gewahrt wird (vgl. BVerfGE 65, 265 ; 97, 49 ).

    Hiernach muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist, und dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    Hiernach muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist, und dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).

    Hierzu gehört die Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Fachliteratur entwickelten Rechtsauffassungen ebenso wie das Eingehen auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ; 105, 61 ).

  • OLG Hamm, 22.11.1990 - 15 W 398/89
    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    Ausführungen zu den Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur zur Eintragungsfähigkeit von Religionsgemeinschaften vor der Neufassung des Personenstandsgesetzes fehlen (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 1990 - 15 W 398/89 -, juris; Kissner, StAZ 2010, S. 18).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    a) Das Bundesverfassungsgericht legt in ständiger Rechtsprechung einen strengen Maßstab an die Begründungsanforderungen an, der gewährleistet, dass der Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren gewahrt wird (vgl. BVerfGE 65, 265 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    Das vorlegende Gericht muss den für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalt und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass die vorgelegte Norm nicht verfassungskonform auszulegen und entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 77, 259 ; 83, 111 ; 107, 59 ).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    Das Gericht muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und auch die verfassungsrechtlichen Fragen unter Einbeziehung der Rechtsprechung und der Fachliteratur sorgfältig prüfen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    Schließlich muss das vorlegende Gericht darlegen, dass es auf die Norm in entscheidungserheblicher Weise ankommt, inwiefern es also bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde; Zweifel an der Verfassungsgemäßheit genügen nicht (vgl. BVerfGE 79, 245 ; 86, 52 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvL 13/10
    Das vorlegende Gericht muss den für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalt und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass die vorgelegte Norm nicht verfassungskonform auszulegen und entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 77, 259 ; 83, 111 ; 107, 59 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • BVerfG, 02.07.2015 - 1 BvR 1312/13

    Art. 4 Abs. 1 GG verleiht dem Einzelnen und den religiösen Gemeinschaften keinen

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Unzulässigkeit der Vorlage festgestellt hatte (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 2012 - 1 BvL 13/10 -, juris), wies das Landgericht die Beschwerde zurück.
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