Rechtsprechung
BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die urheberrechtliche Störerhaftung eines Access-Providers
- JurPC
Keine Beschwerdebefugnis aufgrund fachgerichtlicher Rechtsausführungen in den Entscheidungsgründen
- Wolters Kluwer
Urheberrechtliche Störerhaftung eines Access-Provider aufgrund der Möglichkeit zum kstenlosen Download von Musikstücken; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Rechtsausführungen in Entscheidungsgründen begründen für sich genommen regelmäßig keine Beschwerdebefugnis - hier: Störerhaftung des Access-Providers bei Urheberrechtsverletzungen - lediglich potentielle Auswirkung des Urteils des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004
Urheberrechtliche Störerhaftung eines Access-Provider aufgrund der Möglichkeit zum kstenlosen Download von Musikstücken; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Rechtsausführungen in Entscheidungsgründen begründen für sich genommen regelmäßig keine Beschwerdebefugnis - hier: Störerhaftung des Access-Providers bei Urheberrechtsverletzungen - lediglich potentielle Auswirkung des Urteils des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil
Verfahrensgang
- LG Köln - 6 W 226/11
- LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10
- LG Köln, 12.10.2011 - 28 O 362/10
- OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
- OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11
- BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14
- BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14
- LG München I, 01.02.2018 - 7 O 17752/17
- OLG München, 14.06.2018 - 29 U 732/18
- BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Papierfundstellen
- NJW 2019, 755
- GRUR 2019, 503
- ZUM 2019, 434
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - gegen eine gerichtliche Entscheidung, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben (vgl. BVerfGE 140, 42 ).Die Beschwerdeführerin hat nach den allgemeinen Grundsätzen ihre Beschwerdebefugnis im Sinne einer verfassungsprozessual relevanten, rechtlichen Beschwer nach § 90 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 140, 42 ) nicht hinreichend dargetan.
Dies führt jedoch nicht dazu, dagegen Verfassungsbeschwerde erheben zu können, noch bevor fachgerichtlich entschieden ist, ob ordnungsgemäß von den Rechten Gebrauch gemacht wurde (vgl. BVerfGE 140, 42 ).
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Erforderlich ist eine Beschwer im Rechtssinne; eine faktische Beschwer allein genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ).Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ).
- BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14
Anhörungsrüge eines beklagten Accessproviders bei klageabweisendem …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. April 2016 - I ZR 174/14 -,.das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2015 - I ZR 174/14 -.
- BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88
Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Der Tenor allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Der Tenor allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 2841/06
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Beschwer bei lediglich …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ). - BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60
Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Erforderlich ist eine Beschwer im Rechtssinne; eine faktische Beschwer allein genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ). - BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08
Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; BVerfGK 10, 263 ; 17, 203 ). - BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17
Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über …
Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes auf Grundlage der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 Telemediengesetz (TMG) gerade nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharing begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet (BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 64/17 -, Dead Island).
- BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision in einem Rechtsstreit um die …
Der Begründung des Urteils des LSG, in der die Auffassung des Berufungsgerichts zum Ausdruck kommt, dass die Erledigung durch Anerkenntnisannahme eingetreten sei, kommt keine Verbindlichkeit zu und führt ebenfalls keine unmittelbar nachteilige Rechtsfolge für den Beklagten herbei (vgl zur mangelnden Beschwer durch eine Urteilsbegründung BVerfG vom 15.7.2015 - 2 BvR 2292/13 - BVerfGE 140, 42, 54 RdNr 48; BVerfG vom 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16 - juris RdNr 8) . - BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und …
Deshalb kann eine Verfassungsbeschwerde nicht darauf gestützt werden, dass ein Gericht lediglich in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 140, 42 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 2018 - 1 BvR 1502/16 -, Rn. 8 f.).Eine nähere Prüfung dieser Voraussetzungen ist demgegenüber geboten, wenn sich die Beschwer - wie vorliegend - aus anderen Umständen als dem für den Beschwerdeführer eigentlich günstigen Tenor ergeben soll (vgl. BVerfGE 140, 42 und zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 2018 - 1 BvR 1502/16 -, Rn. 7, 10 ff.).
- VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 66/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität; …
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, können in aller Regel nur die im Rubrum genannten Verfahrensbeteiligten durch die aus dem Tenor der Entscheidung folgende verbindliche Setzung von Rechtsfolgen beschwert sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. November 2018 - 1 BvR 1502/16 -, Rn. 8 ff., juris). - VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 17/19
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebefugnis; Prozessstandschaft
Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, können in aller Regel nur die im Rubrum genannten Verfahrensbeteiligten durch die aus dem Tenor der Entscheidung folgende verbindliche Setzung von Rechtsfolgen beschwert sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. November 2018 - 1 BvR 1502/16 -, Juris, Rn. 8).