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   BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17   

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https://dejure.org/2018,42398
BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17 (https://dejure.org/2018,42398)
BVerfG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17 (https://dejure.org/2018,42398)
BVerfG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 1 BvR 2716/17 (https://dejure.org/2018,42398)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 10 Abs 1 S 1 PresseG BE, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Kein Gegendarstellungsanspruch bzgl einer Titelschlagzeile, der es aufgrund der Verwendung eines Rechtsbegriffs (hier: "Verpfändung") an einem hinreichenden tatsächlichen Gehalt mangelt - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit und des Willkürverbots durch die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung; Anforderungen an die Würdigung von Rechtsbegriffe enthaltenen Titelschlagzeilen

  • doev.de PDF

    Gegendarstellungsanspruch bei Verwendung von Rechtsbegriffen in der beanstandeten Äußerung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Kein Gegendarstellungsanspruch bzgl einer Titelschlagzeile, der es aufgrund der Verwendung eines Rechtsbegriffs (hier: "Verpfändung") an einem hinreichenden tatsächlichen Gehalt mangelt - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kein Gegendarstellungsanspruch bzgl. Titelschlagzeile mit unbestimmtem Tatsachenkern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit und des Willkürverbots durch die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung; Anforderungen an die Würdigung von Rechtsbegriffe enthaltenen Titelschlagzeilen

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Kein Gegendarstellungsanspruch bzgl einer Titelschlagzeile, der es aufgrund der Verwendung eines Rechtsbegriffs (hier: "Verpfändung") an einem hinreichenden tatsächlichen Gehalt mangelt - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Gegendarstellung: Boris Becker scheitert vor Verfassungsgericht gegen "Bild”-Zeitung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt im Rahmen eines presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs gegendarstellungsfähig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rechtsbegriffe nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbegriffe in der Berichterstattung - und die Gegendarstellung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hat Boris Becker "das Haus seiner Mutter verpfändet"?: Rechtsbegriffe, vom Bildzeitungsleser verstanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

  • versr.de (Kurzinformation)

    Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Gegendarstellungsanspruch für Boris Becker in der Bild-Zeitung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsbegriffe in Zeitungsartikeln nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig - Bei Bewertung von Äußerungen ist auf Verständnis eines durchschnittlichen Zeitungslesers abzustellen

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck eines nicht gegendarstellungsfähigen Rechtsbegriffs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 419
  • ZUM 2019, 330
  • afp 2019, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
    Der Schutz der Pressefreiheit erstreckt sich auch auf das Titelblatt einer Publikation (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Wegen der besonderen Bedeutung, die dem Titelblatt von Zeitschriften zukommt, ist eine solche Beeinträchtigung regelmäßig als schwerwiegend anzusehen (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Dies setzt allerdings voraus, dass bereits die Schlagzeile als solche - ohne Berücksichtigung des damit betitelten oder angekündigten Berichts - einen gegendarstellungsfähigen Tatsachenkern aufweist (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit liegt vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden muss, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelte (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Diesen ist das normative und wertende Element besonders immanent, gegenüber dem Gegendarstellungsansprüche ihrer gesetzlichen Funktion nach nicht greifen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
    Bietet eine Titelschlagzeile dem jeweils maßgeblichen Verkehrskreis eine Bandbreite von Verständnismöglichkeiten, muss der gegendarstellungserhebliche Aussagegehalt zudem eindeutig bestimmbar sein, um einen Gegendarstellungsanspruch zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 22 und 24; ebenso bereits BVerfGK 13, 97 ).

    Andernfalls wäre nicht klar, hinsichtlich welcher Tatsachen die die Gegendarstellung beanspruchende Person der in der Titelschlagzeile gemachten tatsächlichen Behauptung entgegentritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 20).

    Diesen ist das normative und wertende Element besonders immanent, gegenüber dem Gegendarstellungsansprüche ihrer gesetzlichen Funktion nach nicht greifen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
    Ist für die Würdigung von Titelschlagzeilen das Verständnis des durchschnittlichen Zeitungsleserpublikums maßgeblich, dürfen die Fachgerichte ihr eigenes fachspezifisches Begriffsverständnis nicht an die Stelle des Laienpublikums setzen (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
    Gegendarstellungsfähig sind daher nur die mit der Verwendung bestimmter Rechtsbegriffe implizit behaupteten Tatsachen und Vorgänge, nicht die Richtigkeit der daraus abgeleiteten rechtlichen Wertung (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 -, NJW 2005, S. 279 ; bestätigend BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 -, NJW 2008, S. 358 ).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
    Gegendarstellungsfähig sind daher nur die mit der Verwendung bestimmter Rechtsbegriffe implizit behaupteten Tatsachen und Vorgänge, nicht die Richtigkeit der daraus abgeleiteten rechtlichen Wertung (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 -, NJW 2005, S. 279 ; bestätigend BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 -, NJW 2008, S. 358 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
    Bietet eine Titelschlagzeile dem jeweils maßgeblichen Verkehrskreis eine Bandbreite von Verständnismöglichkeiten, muss der gegendarstellungserhebliche Aussagegehalt zudem eindeutig bestimmbar sein, um einen Gegendarstellungsanspruch zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 22 und 24; ebenso bereits BVerfGK 13, 97 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • KG, 30.10.2017 - 10 U 91/17

    Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch in Berlin: Abgrenzung zwischen einer

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17
    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. September 2017 - 27 O 438/17 - und der Beschluss des Kammergerichts vom 30. Oktober 2017 - 10 U 91/17 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur

    Die Gestaltungsfreiheit wird sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht gewährleistet und umfasst sowohl die Bestimmung, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen, als auch die Entscheidung über die äußere Darbietung der Beiträge sowie ihre Platzierung innerhalb der Ausgabe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 20. November 2018 - 1 BvR 2716/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 15).
  • LG München I, 14.12.2023 - 26 O 14617/23

    Gegendarstellungsverlangen, Gegendarstellungsanspruch, Strafbefehlsverfahren,

    3.1.3 Für Gegendarstellungsverlangen in Bezug auf eine Titelschlagzeile hat das BVerfG verdeutlicht (Beschluss v. 20.11.2018 - Az. 1 BvR 2716/17 - Rz. 15 und 17):.
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