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   BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06   

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BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 (https://dejure.org/2006,3522)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 (https://dejure.org/2006,3522)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 (https://dejure.org/2006,3522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet; Sorgfaltsanforderungen an ein Offensichtlichkeitsurteil; Feststellung eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 78 Abs. 1; AsylVfG § 30 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; BVerfGG § 93 c Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Bst. b
    Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, offensichtlich unbegründet, Entscheidungsgründe, Verwaltungsgericht, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Rechtsschutzgarantie, Willkür, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Ermessen, ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 4; ; AufenthG § 60 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 6; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 53 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 53 Abs. 5; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; VwVfG § 48; ; VwVfG § 49; ; VwVfG § 51; ; VwVfG § 51 Abs. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 2; ; VwVfG § 51 Abs. 3; ; VwVfG § 51 Abs. 5; ; AsylVfG § 30 Abs. 1; ; AsylVfG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 78 Abs. 1; ; RVG § 37 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 108
  • NVwZ 2007, 1046
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 1214/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    Die Darlegung, worauf das Offensichtlichkeitsurteil im Einzelnen gestützt wird, erfordert vor allem dann besondere Sorgfalt, wenn das Bundesamt den Antrag lediglich als (schlicht) unbegründet abgelehnt hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, InfAuslR 1994, S. 41 ).

    Damit wird die erforderliche Offensichtlichkeit zwar behauptet, aber in keiner Weise begründet; denn das Bundesamt hatte den Antrag gerade nicht als offensichtlich unbegründet, sondern nur als einfach unbegründet abgelehnt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, InfAuslR 1994, S. 41).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    cc) Das Verwaltungsgericht hätte auf die im Raum stehende ernsthafte Erkrankung des Beschwerdeführers und das Vorbringen zur fehlenden Behandelbarkeit vor dem Hintergrund des § 51 VwVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG konkret eingehen müssen und gegebenenfalls Ermittlungen zur Schwere der Erkrankung, dem notwendigen Behandlungsbedarf und den möglichen Folgen einer unzureichenden (anderweitigen) Behandlung sowie den Behandlungsmöglichkeiten in Togo anstellen müssen (vgl. zu den rechtlichen Prüfungsmaßstäben bei krankheitsbedingten individuellen Abschiebungsverboten im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und zu den Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 -, juris, sowie Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum bislang noch nicht veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05 -).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    Die Bedeutung der Sache für den Beschwerdeführer rechtfertigt eine angemessene Erhöhung des Mindestwerts für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    cc) Das Verwaltungsgericht hätte auf die im Raum stehende ernsthafte Erkrankung des Beschwerdeführers und das Vorbringen zur fehlenden Behandelbarkeit vor dem Hintergrund des § 51 VwVfG in Verbindung mit § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG konkret eingehen müssen und gegebenenfalls Ermittlungen zur Schwere der Erkrankung, dem notwendigen Behandlungsbedarf und den möglichen Folgen einer unzureichenden (anderweitigen) Behandlung sowie den Behandlungsmöglichkeiten in Togo anstellen müssen (vgl. zu den rechtlichen Prüfungsmaßstäben bei krankheitsbedingten individuellen Abschiebungsverboten im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und zu den Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 -, juris, sowie Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum bislang noch nicht veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05 -).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, juris).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, juris).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    Die auf der Hand liegende Aussichtslosigkeit der Klage muss sich eindeutig aus der Entscheidung selbst ergeben und die diesbezüglichen Annahmen müssen auf einer hinreichend verlässlichen Grundlage beruhen (vgl. zu den Anforderungen an einen wirkungsvollen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2 GG zuletzt den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02 und 2 BvR 796/02 -, juris ).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 1880/00

    Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    Aus den Entscheidungsgründen muss sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum also die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ; BVerfGK 1, 298 ).
  • BVerfG, 12.11.2000 - 2 BvR 857/98

    Keine Aufhebung einer nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen gerecht

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht und für Verfahren, die auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG (ehemals § 51 Abs. 1 AuslG) gerichtet sind (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00 -, InfAuslR 2002, S. 146 m.w.N.), sondern auch für die Abweisung der Klage auf Feststellung eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG als offensichtlich unbegründet (offen gelassen im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2000 - 2 BvR 857/98 -, juris).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 26.07.1996 - 2 BvR 521/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers gegen Abschiebung

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Steht aber - wie im Fall der Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet (§ 78 Abs. 1 AsylG) - nur eine Instanz zur Verfügung, so verstärkt dies die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 87, 48 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 12 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, S. 1046 = juris, Rn. 12).

    Dabei erfordert die Darlegung besondere Sorgfalt, wenn das Bundesamt den Asylantrag lediglich als (einfach) unbegründet abgelehnt hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 10 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 1214/93 -, juris, Rn. 12).

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 10 und vom 2. Juli 2008 - 2 BvR 877/06 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 10).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht, sondern auch für Verfahren, die auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG), auf die Gewährung subsidiären Schutzes (§ 4 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 2 AufenthG) oder auf die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten (§ 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG) gerichtet sind (vgl. zu § 60 Abs. 1 AufenthG und § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG: BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 11 und vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 1819/07 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 11).

    Auch im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG muss den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen wirksam Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen muss im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 GG wirksam Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGK 10, 108 ).
  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen muss im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 GG wirksam Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGK 10, 108 ).
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