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   BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17   

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https://dejure.org/2017,50074
BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17 (https://dejure.org/2017,50074)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17 (https://dejure.org/2017,50074)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2754/17 (https://dejure.org/2017,50074)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestellung eines Sonderprüfers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 142 Abs 2 AktG, § 145 Abs 4 AktG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet gegen die Anordnung einer Sonderprüfung gem § 142 Abs 2 AktG bei einem Kraftfahrzeughersteller bzgl der sog Abgasthematik - Unzulässigkeit des eA-Antrags mangels Darlegung eines Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG ...

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Pflichtverletzungen durch die Organe einer Aktiengesellschaft (AG) im Zusammenhang mit der sogenannten "Abgasthematik"; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG; § 142 Abs. 1
    Bestellung von Sonderprüfern, Sonderprüfung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet gegen die Anordnung einer Sonderprüfung gem § 142 Abs 2 AktG bei einem Kraftfahrzeughersteller bzgl der sog Abgasthematik - Unzulässigkeit des eA-Antrags mangels Darlegung eines Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; AktG § 142 Abs. 2
    Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Pflichtverletzungen durch die Organe einer Aktiengesellschaft (AG) im Zusammenhang mit der sogenannten "Abgasthematik"; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet gegen die Anordnung einer Sonderprüfung gem § 142 Abs 2 AktG bei einem Kraftfahrzeughersteller bzgl der sog Abgasthematik - Unzulässigkeit des eA-Antrags mangels Darlegung eines Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine einstweilige Anordnung gegen gerichtliche Bestellung des Sonderprüfers bei VW wegen des Abgasskandals

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VW-Abgasskandal: Keine einstweilige Anordnung des BVerfG gegen gerichtliche Bestellung des Sonderprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestellung eines Sonderprüfers bei einer Aktiengesellschaft

  • lto.de (Pressebericht, 29.12.2017)

    Niederlage für VW im Dieselskandal: Unabhängiger Sonderprüfer darf erst mal ermitteln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der sog. "Abgasthematik"

  • br.de (Pressebericht, 29.12.2017)

    Volkswagen kann Sonderermittler nicht stoppen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der sog. "Abgasthematik"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niederlage für VW: Unabhängiger Sonderprüfer darf im Dieselskandal ermitteln

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.12.2017)

    Verfassungsbeschwerde gegen Sonderprüfung: VW will Aktionäre ausbremsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 381
  • ZIP 2018, 119
  • WM 2018, 132
  • DVBl 2018, 172
  • DB 2018, 180
  • NZG 2018, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Celle, 08.11.2017 - 9 W 86/17

    Gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers hinsichtlich Pflichtverletzungen von

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    Die Beschwerdeführerin beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG die Wirksamkeit des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 8. November 2017 - 9 W 86/17 - einstweilen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen und die Durchführung der Sonderprüfung bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde zu untersagen.
  • BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend ein

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15

    Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1824/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Untersagung der

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    b) Darüber hinaus hat die Beschwerdeführerin entgegen ihrer aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Obliegenheit auch die Dringlichkeit einer einstweiligen Regelung nicht substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 20, 363 ; 29, 179 ; 34, 211 ; 132, 287 ), soweit es um Nachteile aus einer Veröffentlichung des Prüfungsberichts geht.
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    b) Darüber hinaus hat die Beschwerdeführerin entgegen ihrer aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Obliegenheit auch die Dringlichkeit einer einstweiligen Regelung nicht substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 20, 363 ; 29, 179 ; 34, 211 ; 132, 287 ), soweit es um Nachteile aus einer Veröffentlichung des Prüfungsberichts geht.
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    b) Darüber hinaus hat die Beschwerdeführerin entgegen ihrer aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Obliegenheit auch die Dringlichkeit einer einstweiligen Regelung nicht substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 20, 363 ; 29, 179 ; 34, 211 ; 132, 287 ), soweit es um Nachteile aus einer Veröffentlichung des Prüfungsberichts geht.
  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die die Grundrechtsverletzung mit sich bringt (BVerfGE 77, 130 ).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70

    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines

  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die mit der beanstandeten, eine potentielle Grundrechtsverletzung darstellenden Maßnahme einhergehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - 1 BvR 1048/87 -, BVerfGE 77, 130 [136]; Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2754/17 -, NJW 2018, 381 Rn. 12).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvQ 64/21

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten

    Sollte sich während der Geltungsdauer des § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG ein Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz auf über 165 abzeichnen, kann erneut ein Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung dieser Vorschrift gestellt werden (vgl. BVerfGE 91, 83 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2754/17 -, Rn. 24).
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