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   BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16   

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BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16 (https://dejure.org/2018,47155)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16 (https://dejure.org/2018,47155)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2377/16 (https://dejure.org/2018,47155)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 GG; Art. 12 Abs. 1 Satz ... 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 70 Abs. 1 StPO; § 95 Abs. 2 StPO; § 100a StPO; § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO a. F.; § 100g Abs. 1 StPO; § 3 TKG; § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG; § 3 TKÜV; § 5 TKÜV; § 6 Abs. 1 TKÜV; § 7 Abs. 1 TKÜ
    Verpflichtung des Anbieters eines E-Mail-Dienstes zur Übermittlung von IP-Adressen (strafprozessuale Telekommunikationsüberwachung; Herausgabe der Inhalts- und Verkehrsdaten eines E-Mail-Accounts; Grundrecht der Berufsfreiheit des Dienstanbieters; ...

  • openjur.de

    Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 70 Abs 1 S 2 StPO, § 95 Abs 2 S 1 StPO, § 100a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten eines Telekommunikationsdienstleistungsanbieters bzgl einer Telekommunikationsüberwachung gem § 100a StPO - "Telekommunikation" iSd § 100a StPO umfasst auch IP-Adressen als Verkehrsdaten - Mitwirkung- und ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Anbieters eines E-Mail-Dienstes i.R.e. ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung zur Übermittlung von Internetprotokolladressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden an die Ermittlungsbehörden; Festsetzung des ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Anbieters eines E-Mail-Dienstes i.R.e. ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung zur Übermittlung von Internetprotokolladressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden an die Ermittlungsbehörden; Festsetzung des ...

  • online-und-recht.de

    E-Mail-Anbieter muss IP-Adressen bei Überwachung speichern

  • webhosting-und-recht.de

    E-Mail-Anbieter muss IP-Adressen bei Überwachung speichern

  • kanzlei.biz

    E-Mail-Dienst-Anbieter muss IP-Adresse seines Nutzers in Strafverfahren übermitteln

  • doev.de PDF

    Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten eines Telekommunikationsdienstleistungsanbieters bzgl einer Telekommunikationsüberwachung gem § 100a StPO - "Telekommunikation" iSd § 100a StPO umfasst auch IP-Adressen als Verkehrsdaten - Mitwirkung- und ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Pflicht des E-Mail-Dienst-Anbieters zur Übermittlung von IP-Adressen an Ermittlungsbehörden

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Anbieters eines E-Mail-Dienstes i.R.e. ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung zur Übermittlung von Internetprotokolladressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden an die Ermittlungsbehörden; Festsetzung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten eines Telekommunikationsdienstleistungsanbieters bzgl einer Telekommunikationsüberwachung gem § 100a StPO - "Telekommunikation" iSd § 100a StPO umfasst auch IP-Adressen als Verkehrsdaten - Mitwirkung- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflicht von Providern bei Telekommunikationsüberwachung IP-Adressen erheben

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Daten ohne Grund

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung des E-Mail-Providers zur Übermittlung von IP-Adressen an Ermittlungsbehörden ist verfassungskonform

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2019)

    Mail-Provider muss IP-Adressen herausgeben

  • versr.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    E-Mail-Provider müssen bei Überwachung IP-Adressen speichern und herausgeben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Anbieter müssen auch IP-Adressen speichern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anbieter eines E-Mail-Dienstes kann im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Überwachung zur Übermittlung von IP-Adressen verpflichtet werden - Auch datenschutzoptimiertes Geschäftsmodell entbindet nicht von Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Besprechungen u.ä. (3)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Grenzen des Speicherns auf Zuruf

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen der Datensparsamkeit: "Speichern auf Zuruf" verfassungsrechtlich abgesegnet

  • cr-online.de (Entscheidungsanmerkung)

    Verkürzung der IP-Adressen: einst gefordert, dann empfohlen, jetzt unzulässig?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von

    BVerfG, 12.12.2016 - 2 BvR 2377/16

    Ordnungsgeld gegen den Betreiber eines E-Mail-Dienstes (erfolgloser Antrag auf

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Posteo

Sonstiges

  • posteo.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 584
  • NVwZ 2019, 469
  • NStZ-RR 2019, 89
  • StV 2019, 369
  • K&R 2019, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Den durch § 70 Abs. 1 Satz 2, § 95 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 100b Abs. 3 StPO a.F. sanktionierten Normen des TKG und der TKÜV kommt, soweit sie für Telekommunikationsdienstleister Vorhaltungspflichten statuieren, eine objektiv berufsregelnde Tendenz zu (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ; 129, 208 ; stRspr), da sie diesen technische und organisatorische Vorgaben für die Einrichtung ihres Betriebes machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15 -, juris, Rn. 7; Bär, in: KMR, StPO, § 100b Rn. 14a (Juni 2016); Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl. 2017, Rn. 2492a; siehe auch Hermes, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 10 Rn. 28).

    (a) Die - verfassungskonforme (vgl. BVerfGE 129, 208) - Vorschrift des § 100a StPO ermächtigt zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation.

    Dabei ist zu beachten, dass sich die nähere Auslegung des Begriffs "Telekommunikation' im Rahmen des § 100a StPO insbesondere auch an dem grundrechtlichen Schutz des von der Überwachung Betroffenen durch Art. 10 GG orientieren muss, denn das Fernmeldegeheimnis ist der verfassungsrechtliche Maßstab für die heimliche Überwachung flüchtiger Daten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13 -, juris, Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 129, 208 ; Bruns, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 100a Rn. 4; Bär, in: KMR, StPO § 100a Rn. 10 (Juni 2016); kritisch Wolter/Greco, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 100a Rn. 38 ff.).

    Vom Schutz des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG sind aber nicht nur die Kommunikationsinhalte, sondern auch die näheren Umstände der Telekommunikation erfasst (vgl. BVerfGE 129, 208 ).

    Dazu gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Endeinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 107, 299 ; 129, 208 ).

    Art. 10 Abs. 1 GG umfasst dabei sämtliche, mit Hilfe der Telekommunikationstechniken erfolgenden Übermittlungen von Informationen, unabhängig davon, wer Betreiber der Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen ist (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 129, 208 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Dazu gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Endeinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 107, 299 ; 129, 208 ).

    Art. 10 Abs. 1 GG umfasst dabei sämtliche, mit Hilfe der Telekommunikationstechniken erfolgenden Übermittlungen von Informationen, unabhängig davon, wer Betreiber der Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen ist (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 129, 208 ).

    Aber auch unter Einbeziehung dieses Schutzinhalts in die Auslegung von § 100a StPO ist gegen die Auffassung, die Überwachung der Telekommunikation gemäß § 100a StPO betreffe auch die (früher als Verbindungsdaten bezeichneten) Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG, soweit diese im Rahmen der zu überwachenden Telekommunikation anfallen (vgl. Hauck, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 100a Rn. 14, 57; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl. 2017, Rn. 2482a; siehe auch BVerfGE 107, 299 ), verfassungsrechtlich nichts zu erinnern.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Gemäß dem Übermaßverbot darf die Schwere des Eingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 109, 279 ; 118, 168 ; stRspr).

    Bei der gebotenen Gesamtabwägung muss die Grenze der Zumutbarkeit für den Adressaten der Maßnahme gewahrt sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 120, 224 ).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Eine Berufswahlregelung liegt dagegen nicht vor; insbesondere wird dem Beschwerdeführer eine sinnvolle Ausübung seines Berufs nicht faktisch unmöglich gemacht (vgl. zu Anonymisierungsdiensten BVerfGE 125, 260 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Unternehmen die hierfür anfallenden Kosten grundsätzlich zu tragen haben (vgl. BVerfGE 125, 260 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist dabei Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, soweit bei der zu treffenden Entscheidung nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Dabei muss der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 80, 1 ).

    Dies bedeutet nicht, dass sich die Eingriffsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 19, 17 ; 58, 257 ; 62, 203 ; 80, 1 ; 82, 209 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2014 - 1 BvR 2160/11 -, juris, Rn. 20).

  • BGH, 20.08.2015 - StB 7/15

    Unzulässigkeit der gegenüber dem Telekommunikationsdienstleister nach §§ 100a ff.

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Den durch § 70 Abs. 1 Satz 2, § 95 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 100b Abs. 3 StPO a.F. sanktionierten Normen des TKG und der TKÜV kommt, soweit sie für Telekommunikationsdienstleister Vorhaltungspflichten statuieren, eine objektiv berufsregelnde Tendenz zu (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ; 129, 208 ; stRspr), da sie diesen technische und organisatorische Vorgaben für die Einrichtung ihres Betriebes machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15 -, juris, Rn. 7; Bär, in: KMR, StPO, § 100b Rn. 14a (Juni 2016); Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl. 2017, Rn. 2492a; siehe auch Hermes, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 10 Rn. 28).

    Dynamische oder statische IP-Adressen, mit denen die Kunden eines Anbieters von E-Mail-Diensten mit ihren internetfähigen Endgeräten auf ihren E-Mail-Account zugreifen wollen, unterfallen daher grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 100a StPO (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15 -, juris).

  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13

    Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    "Telekommunikation' ist danach der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art in der Form von Zeichen, Sprache, Bildern oder Tönen mittels technischer Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13 -, juris, Rn. 25 ff. m.w.N., auch zur Gegenansicht).

    Dabei ist zu beachten, dass sich die nähere Auslegung des Begriffs "Telekommunikation' im Rahmen des § 100a StPO insbesondere auch an dem grundrechtlichen Schutz des von der Überwachung Betroffenen durch Art. 10 GG orientieren muss, denn das Fernmeldegeheimnis ist der verfassungsrechtliche Maßstab für die heimliche Überwachung flüchtiger Daten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13 -, juris, Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 129, 208 ; Bruns, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 100a Rn. 4; Bär, in: KMR, StPO § 100a Rn. 10 (Juni 2016); kritisch Wolter/Greco, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 100a Rn. 38 ff.).

  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 597/99

    Veruntreuung von Arbeitsentgelt; Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Insbesondere ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass der Beschwerdeführer bei Einrichtung seines Systems zu den gegenständlichen, sein Unternehmen unmittelbar und spezifisch betreffenden Rechtsfragen verlässlichen und sachkundigen Rechtsrat eingeholt und auf diesen vertraut hätte (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 597/99 -, juris, Rn. 27; Urteil vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16 -, juris, Rn. 28 ff.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
    Gemäß dem Übermaßverbot darf die Schwere des Eingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 109, 279 ; 118, 168 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10

    Speicherung dynamischer IP-Adressen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2011 - 13 B 476/11

    Bescheid der Bundesnetzagentur bzgl. der Untersagung der Rechnungslegung und

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • BVerfG, 22.04.2014 - 1 BvR 2160/11

    Hinreichende finanzielle Leistungsfähigkeit von Telekommunikationsunternehmen als

  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der

  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Daher hindert ein derartiger Irrtum die Ahndung einer grundlosen Zeugenverweigerung (s. BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 aaO; vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2377/16, NJW 2019, 584 Rn. 56).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Daher hindert ein derartiger Irrtum die Ahndung einer grundlosen Zeugenverweigerung (s. BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 aaO; vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2377/16, NJW 2019, 584 Rn. 56).
  • BGH, 28.04.2021 - StB 47/20

    Überwachung von beim Provider gespeicherten E-Mails (Telekommunikation;

    a) § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO gestattet unter bestimmten Voraussetzungen, Telekommunikation - einschließlich dabei anfallender Verkehrsdaten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, BGHSt 63, 82 Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2377/16, NJW 2019, 584 Rn. 44) - zu überwachen und aufzuzeichnen.

    Handelt es sich bei der Kommunikation über durch Internetverbindungen vermittelte E-Mails um Telekommunikation (s. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2377/16, NJW 2019, 584 Rn. 42 mwN; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NJW 2021, 1252 Rn. 15), liegt es nach dem Wortlaut des § 100a Abs. 4 Satz 1 StPO nahe, dass der Betreiber eines E-Mail-Dienstes zugleich einen Telekommunikationsdienst erbringt.

    Obschon grundsätzlich bei der Auslegung ein Rückgriff auf die fachgesetzlichen Definitionen zulässig ist (s. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2377/16, NJW 2019, 584 Rn. 42; vgl. bereits BGH, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02, BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 13), ergibt sich daraus nicht zwingend ein vollständiger Gleichlauf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13, NJW 2016, 3508 Rn. 25 ff., 32).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Daher hindert ein derartiger Irrtum die Ahndung einer grundlosen Zeugenverweigerung (s. BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 aaO; vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2377/16, NJW 2019, 584 Rn. 56).
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