Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9518
BVerfG, 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11 (https://dejure.org/2013,9518)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11 (https://dejure.org/2013,9518)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2013 - 1 BvR 1314/11 (https://dejure.org/2013,9518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 14 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 GG
    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall

  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen an Abwägung der Interessen des Mieters und des Wohnungseigentümer bzgl der Installation einer Parabolantenne

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 535 BGB, § 541 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Abwägung der Interessen des Mieters und des Wohnungseigentümer bzgl der Installation einer Parabolantenne - hier: unzureichende fachgerichtliche Gewichtung des spezifischen Informationsinteresses türkischer ...

  • IWW
  • R&W Online

    Parabolantennen-Verbot kann Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzen

  • Wolters Kluwer

    Anbringung einer Parabolantenne durch die Mieter einer Wohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter muss Parabolantenne an seinem Haus trotz vorhandenem Kabelanschluss dulden, wenn diese für die Informationsfreiheit aufgrund der kulturellen Besonderheiten des ausländischen Mieters es erfordert; Art. 14 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 GG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch ausländischer Mieter auf Parabolantenne; turkmenische Minderheit; Fernsehempfang; Gebäudeoptik; sprachliche und kulturelle Minderheit; Satellitenempfang

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Abwägung der Interessen des Mieters und des Wohnungseigentümer bzgl der Installation einer Parabolantenne - hier: unzureichende fachgerichtliche Gewichtung des spezifischen Informationsinteresses türkischer ...

  • ra.de
  • anwalt-suchservice.de

    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2
    Anbringung einer Parabolantenne durch die Mieter einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbot von Satellitenschüsseln nur nach konkreter Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Satellitenschüssel für die ausländische Mieter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Darf der Vermieter die Anbringung einer Satellitenschüssel untersagen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. HS Grundgesetz
    BVerfG zu Parabolantennen an Wohnhäusern - Interesse an ausländischen Programmen zu bedenken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot von Satellitenschüsseln durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Parabolantenne für Ausländer

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Satellitenschüsseln ohne Zustimmung des Vermieters?

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Verfassungsgericht konkretisiert Mieteranspruch auf eigene Satellitenschüssel

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Verfassungsgericht konkretisiert Mieteranspruch auf eigene Satellitenschüssel - Belange sprachlicher und kultureller Minderheiten müssen berücksichtigt werden

  • blog.de (Kurzinformation)

    Verbot von Satellitenschüssel nach Abwägung im Einzelfall

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf dem Mieter die Anbringung einer Satellitenschüssel nur nach konkreter Interessenabwägung verbieten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot von Satellitenschüssel hängt vom Einzelfall ab

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot von Satellitenschüssel hängt vom Einzelfall ab

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Satellitenschüssel des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Satellitenschüssel: Rechte der Mieter gestärkt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Parabolantenne: Rechte ethnischer Minderheiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall möglich - Installation einer Parabolantenne ist vom Schutzbereich des Grundrechts auf Informationsfreiheit umfasst

Besprechungen u.ä. (4)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der jüngste Parabolantenne-Beschluss

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. GG; §§ 535, 541, 242 BGB
    Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Interessenabwägung bei der Frage der Beseitigung einer Parabolantenne

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot von Satellitenschüsseln nur nach konkreter Interessenabwägung! (IMR 2013, 230)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2180
  • NZM 2013, 376
  • NJ 2014, 244
  • K&R 2013, 474
  • DÖV 2013, 650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen, die bei zivilgerichtlichen Entscheidungen über die Anbringung von Parabolantennen durch den Mieter zu beachten sind, bereits entschieden (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Da das Grundgesetz keinen Unterschied zwischen in- und ausländischen Informationsquellen macht, gehören zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen auch alle ausländischen Rundfunkprogramme, deren Empfang in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Die Installation einer Parabolantenne, die den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, die über Satellit ausgestrahlt werden, ist daher ebenfalls von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG geschützt (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Die Verfassung verlangt aber, dass bei deren Auslegung die betroffenen Grundrechte berücksichtigt werden, damit ihr wertsetzender Gehalt für die Rechtsordnung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Da beide Interessen durch Grundrechte geschützt sind, von denen keines dem anderen generell vorgeht, hängt die Entscheidung davon ab, welche Beeinträchtigung im Rahmen des vom Gesetzgeber abstrakt vorgenommenen Interessenausgleichs im konkreten Fall schwerer wiegt (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    In der Regel entspricht es diesen Anforderungen, wenn die Zivilgerichte den Vermieter dann nicht für verpflichtet halten, eine Parabolantenne des Mieters zu dulden, wenn er dem Mieter einen Kabelanschluss bereitstellt (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Ist eine angemessene Zahl von Programmen aus dem jeweiligen Heimatland nicht über den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss, sondern nur über eine Parabolantenne zu empfangen, so ist das Interesse der ausländischen Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen ihres Heimatlandes bei der Abwägung mit den Eigentümerinteressen des Vermieters zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Zulässig ist es aber zu berücksichtigen, in welchem Umfang der Mieter Programme seines Heimatlandes bereits ohne eigene Parabolantenne empfangen kann (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Es entbindet die Gerichte aber nicht davon, ein darüber hinausgehendes besonderes Informationsinteresse in die gebotene einzelfallbezogene Abwägung einzubeziehen und dabei zu berücksichtigen, wie schwer das Informationsinteresse des Mieters konkret wiegt (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11
    Sofern die Zusatzkosten dafür nicht so hoch sind, dass sie Nutzungswillige typischerweise davon abhalten, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn in solchen Fällen die Abwägung zu Lasten des Mieters ausfällt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 1953/00 -, NJW-RR 2005, S. 661 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2005 - 1 BvR 42/03 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03

    Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11
    Sofern die Zusatzkosten dafür nicht so hoch sind, dass sie Nutzungswillige typischerweise davon abhalten, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn in solchen Fällen die Abwägung zu Lasten des Mieters ausfällt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 1953/00 -, NJW-RR 2005, S. 661 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. März 2005 - 1 BvR 42/03 -, juris, Rn. 14).
  • AG München, 12.02.2010 - 461 C 12443/09

    Verbot von "Satellitenschüsseln" des Mieters nach konkreter Interessenabwägung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11
    Der Beschluss des Landgerichts München I vom 11. April 2011 - 31 S 5154/10 - und das Endurteil des Amtsgerichts München vom 12. Februar 2010 - 461 C 12443/09 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 22/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage -

    Der Klägerin steht es zwar frei, ob sie ihr Informationsbedürfnis ebenso wie ihre übrigen Freizeit- und Kulturbedürfnisse durch türkischsprachige Angebote deckt und welche türkischsprachigen Medien sie insoweit nutzt (vgl zur Beachtlichkeit von sprachspezifischen Informationsbedürfnissen etwa bei Mietverhältnissen BVerfG, Beschluss vom 31.3.2013 - 1 BvR 1314/11 -, NJW 2013, 2180 ff) ; soweit aber durch einen Kabelanschluss mit türkischsprachigen Programmen höhere als die durchschnittlichen Kosten für die Informationsbeschaffung über das Fernsehen entstehen, ist sie im Rahmen der Leistungen für den Lebensunterhalt darauf zu verweisen, dass punktuelle Unterdeckungen - auch wenn sie aus mangelnden Deutschkenntnissen herrühren - grundsätzlich intern ausgeglichen werden müssen (vgl: BVerfGE 125, 175, 238; BVerfG, Beschluss vom 23.7.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 -, NJW 2014, 3425, 3431) .
  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Für den hier zu beurteilenden Fall folgt daraus, dass die in den grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a.: BVerfG , NJW 2013, Seiten 2180 ff.; BVerfG , Grundeigentum 2007, Seite 902; BVerfG , WuM 2007, Seite 379; BVerfG , BayVBl. 2005, Seite 691; BVerfG , ZMR 2005, Seite 932; BVerfG , WuM 1996, Seite 264; BVerfG , ZMR 1996, Seite 12; BVerfG , ZMR 1995, Seite 241; BVerfG , NJW 1994, Seite 2143; BVerfG , NJW 1994, Seiten 1147 ff.; BVerfG , WuM 1994, Seite 365; BVerfG , NJW-RR 1994, Seite 1232 ) niedergelegten Maßstäbe und die die Anwendung der Verfassung betreffenden Ausführungen der stattgebenden Kammerbeschlüsse für die hiesige Rechtsprechung uneingeschränkte Beachtung erfordern.
  • AG Dresden, 05.09.2014 - 141 C 3834/14

    Antenne - Pflicht der Entfernung für Mieter

    Weil keines der kollidierenden Grundrechte dem anderen generell vorgeht, hängt die Entscheidung davon ab, welche Beeinträchtigung im Rahmen des vom Gesetzgeber abstrakt vorgenommenen Interessenausgleichs im konkreten Fall schwerer wiegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994, 1 BvR 1687/92, zitiert nach juris, Tn. 11 ff.; Kammerbeschluss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 10 ff.; Kammerbeschluss vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11, zitiert nach juris, Tn. 16 ff.).

    Eine andere Bewertung kann sich allerdings aus dem besonderen Informationsinteresse insbesondere von dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen ergeben, wenn die über den Kabelanschluss bereitgestellte bzw. über Internet zu empfangende Zahl an Programmen ihres Heimatlandes nicht ausreicht, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung zu ihrem Heimatland aufrechterhalten zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994, aaO., Tn. 23 ff., Kammerbeschuss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 12 ff., Kammerbeschluss vom 31.03.2013, aaO., Tn. 19).

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass die Beklagten durch Zusatzkosten in der von ihnen behaupteten Größenordnung von jeglicher zumutbaren Fernsehempfangsmöglichkeit faktisch abgeschnitten wären, weil derartige Aufwendungen nutzungswillige Interessenten typischerweise nicht davon abhalten, das Programmpaket eines Kabelanbieters zu nutzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.01.2005, 1 BvR 1953/00, zitiert nach juris, Tn. 15, Kammerbeschluss vom 31.03.2013, 1 BvR 1314/11, zitiert nach juris, Tn. 19).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
    Vor diesem Hintergrund kann die Klägerin - unabhängig von der Frage, ob ihr bei von ihr vorgetragenen Leseproblemen eine Lektüre überhaupt zumutbar wäre - auch nicht etwa auf die Nutzung anderer Informationsquellen wie Zeitungen verwiesen werden (vgl. BVerfG, Beschluss 31.03.2013 - 1 BvR 1314/11).
  • LG Cottbus, 26.02.2014 - 5 S 59/13

    Wohnraummiete: Wert des Anspruchs des Vermieters auf Beseitigung einer nicht fest

    Die grundlegenden Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter die Anbringung bzw. Aufstellung einer Parabolantenne dulden muss, welche Rechtsgüter der Vertragsparteien sich hierbei widerstreitend gegenüberstehen und wie diese zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind, sind höchstrichterlich geklärt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00; Beschluss vom 17.03.2005 - 1 BvR 42/03; Beschluss vom 13.03.2013 - 1 BvR 1314/11; BGH, Urteil vom 16.05.2007 - VIII ZR 207/04; Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 260/06, jeweils zit. nach juris).
  • AG Neuss, 03.07.2013 - 92 C 5064/12

    Aufstellen einer Parabolantenne als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt Beschl. v. 31.03.2013, 1 BvR 1314/11), bedarf es für die Beurteilung ob eine Parabolantenne vom Vermieter zu dulden ist, einer fallbezogenen Interessenabwägung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht