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   BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14   

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https://dejure.org/2014,10795
BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14 (https://dejure.org/2014,10795)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2014 - 2 BvR 200/14 (https://dejure.org/2014,10795)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 2 BvR 200/14 (https://dejure.org/2014,10795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren - drohende irreparable Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Folgen einer bloßen Verzögerung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 184b Abs 1 StGB vom 27.12.2003
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren - drohende irreparable Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Folgen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Sichtung und Auswertung sämtlicher bei der Durchsuchung in Gewahrsam der Behörde befindlichen Daten und Beweisgegenstände wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt worden waren - drohende irreparable Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt Folgen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Sichtung und Auswertung sämtlicher bei der Durchsuchung in Gewahrsam der Behörde befindlichen Daten und Beweisgegenstände wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das ist nicht "Edathy”, aber das könnte Edathy sein.

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG zu Ermittlungen wegen Kinderpornographie - Staatsanwaltschaft darf Material nicht auswerten

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 21.05.2014)

    Durchsuchung ohne echten Grund

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14

    Untersagung der Sichtung und Auswertung von Beweisgegenständen, die im Rahmen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Operation Spade

Sonstiges

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 21.05.2014)

    Kinderpornografie-Ermittlungen: Edathy kann auf Hilfe des Verfassungsgerichts hoffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2939
  • NVwZ 2014, 1316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnungerlassen würde, ihr der Erfolginder Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 200/14
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
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