Rechtsprechung
   BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30901
BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12 (https://dejure.org/2014,30901)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.2014 - 2 BvR 176/12 (https://dejure.org/2014,30901)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 (https://dejure.org/2014,30901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 131 InsO, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der Berufung entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO - hier: Ablehnung des § 131 InsO trotz entgegenstehender obergerichtlicher ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hinsichtlich Insolvenzanfechtung i.R.d. Zwangsvollstreckung einer Forderung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nichtzulassung der Berufung gegen ein Urteil, das die BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer Druckzahlung ablehnt, verfassungswidrig

  • zvi-online.de

    GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 511 Abs. 4; InsO § 131 Abs. 1
    Nichtzulassung der Berufung gegen ein Urteil, das die BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer Druckzahlung ablehnt, verfassungswidrig

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der Berufung entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO - hier: Ablehnung des § 131 InsO trotz entgegenstehender obergerichtlicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hinsichtlich Insolvenzanfechtung i.R.d. Zwangsvollstreckung einer Forderung

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hinsichtlich Insolvenzanfechtung i.R.d. Zwangsvollstreckung einer Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2141
  • NZI 2014, 975
  • WM 2014, 2093
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen, damit objektiv willkürlich, und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 21).

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23).

    Die objektiv willkürliche Nichtzulassung der Berufung schließt den Beschwerdeführer von dem verfassungsrechtlich gebotenen Zugang zum Rechtsweg aus und ist mit dem Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 20 ff.).

  • AG Reinbek, 27.10.2011 - 5 C 414/11

    Verfassungswidrigkeit der BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer Zahlung des

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Das Urteil des Amtsgerichts Reinbek vom 27. Oktober 2011 - 5 C 414/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 14. Dezember 2011 - 5 C 414/11 - ist damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23).

    Ob dadurch auch das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13), der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. BVerfGK 2, 202 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris, Rn. 18 und vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 22) und das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sind, bedarf keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 2682/03

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23).

    Ob dadurch auch das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13), der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. BVerfGK 2, 202 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris, Rn. 18 und vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 22) und das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sind, bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 209/11

    Insolvenzrechtliche Anfechtungsklage: Behandlung widersprüchlicher Regelungen im

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Das Amtsgericht führt - zutreffend - aus, dass die ständige Rechtsprechung der Obergerichte die Leistung eines Gemeinschuldners in Zeiten der Krise im Rahmen einer Einzelzwangsvollstreckung als inkongruent ansieht (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 9. Januar 2014 - IX ZR 209/11, juris, Rn. 37; s. auch Kayser, in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2013, § 131 Rn. 26 ff. m.w.N. ["seit 1883 ständig verfolgte Rechtsprechung"]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12
    Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen, damit objektiv willkürlich, und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

  • BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung

  • BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 1605/06

    Vergütung eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, WM 2014, S. 251 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, WM 2014, S. 2093 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    In der Sache rügt sie damit vor allem eine Verletzung des Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, Rn. 10, juris), der auch vor einer aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Erhöhung der Anforderungen aus § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO schützt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014, a.a.O.), sowie einen Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG.

    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10).

    Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 21; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 10).

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 12 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16 -, juris, Rn. 13).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Der Beschwerdeführer verfolgt mit dieser Rüge kein weitergehendes Anfechtungsziel als mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 2/15 -, Juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8.2014 - 2 BvR 176/12 -, Juris Rn. 15).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 2/15

    Gehörsrechtsverletzung (Art 2 Abs 1 LV iVm Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Die Beschwerdeführer verfolgen mit der Rüge des Justizgewährungsanspruches kein weitergehendes Anfechtungsziel als mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8.2014 - 2 BvR 176/12 - Juris Rn. 15).
  • BSG, 27.11.2018 - B 3 KR 25/18 B

    Krankengeldrechtliche Meldefrist für eine Arbeitsunfähigkeitsfolgebescheinigung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (BVerfG vom 12.8.2014 - 2 BvR 176/12 - Juris RdNr 10).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15

    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung

    Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen, damit objektiv willkürlich, und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei ihrer Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (BVerfG, Beschl. v. 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, Juris).
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Berufung beziehungsweise zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, WM 2014, S. 251 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, WM 2014, S. 2093 ).
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, WM 2014, S. 251 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, WM 2014, S. 2093 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht