Rechtsprechung
   BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35996
BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17 (https://dejure.org/2017,35996)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17 (https://dejure.org/2017,35996)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 (https://dejure.org/2017,35996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG 1992, § 59 Abs 1 S 8 AufenthG 2004
    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl einer Abschiebung nach Afghanistan: Substantiierungsmangel bei Nichtvorlage der ergangenen Bescheide - Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses in Fällen des § 59 Abs 1 S 8 AufenthG - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung betreffend die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Afghanistan; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 34 Abs. 2
    Einstweilige Anordnung, Abschiebung, Rechtsschutzinteresse, Missbrauchsgebühr, Falschangabe, Rechtsmissbrauch, Bundesverfassungsgericht

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl einer Abschiebung nach Afghanistan: Substantiierungsmangel bei Nichtvorlage der ergangenen Bescheide - Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses in Fällen des § 59 Abs 1 S 8 AufenthG - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung betreffend die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Afghanistan; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung betreffend die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Afghanistan; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl einer Abschiebung nach Afghanistan: Substantiierungsmangel bei Nichtvorlage der ergangenen Bescheide - Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses in Fällen des § 59 Abs 1 S 8 AufenthG - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung nach Afghanistan - und die Missbrauchsgebühr des Bundesverfassungsgerichts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Eilbedürfnis bei abgetauchtem Asylbewerber: Hohe Missbrauchsgebühr gegen Anwalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • taz.de (Pressemeldung, 28.09.2017)

    Strafe für unnötigen Eilantrag

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegen Bevollmächtigten

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1698
  • AnwBl 2017, 1032
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 308/06

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen des Vortrages unrichtiger Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Antragstellers auferlegt werden, wenn ihm die Missbräuchlichkeit zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar missbräuchliche Anträge gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Antragstellers auferlegt werden, wenn ihm die Missbräuchlichkeit zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar missbräuchliche Anträge gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Antragstellers auferlegt werden, wenn ihm die Missbräuchlichkeit zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Vielmehr geht das Bundesverfassungsgericht, auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Beteiligtenvortrag nichts enthalten, in der Regel davon aus, dass die Gerichte dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt haben (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16-, juris, Rn. 3 ; BVerfGE 28, 378 ; 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ); auf tatsächliche Entwicklungen im Zielland, die für das Bestehen von Abschiebungshindernissen möglicherweise von wesentlicher Bedeutung sind, muss das Verwaltungsgericht auch von Amts wegen eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17-, juris, Rn. 11f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2017 - 2 BvR 1226/17 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 01.06.2017 - 2 BvR 1226/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16-, juris, Rn. 3 ; BVerfGE 28, 378 ; 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ); auf tatsächliche Entwicklungen im Zielland, die für das Bestehen von Abschiebungshindernissen möglicherweise von wesentlicher Bedeutung sind, muss das Verwaltungsgericht auch von Amts wegen eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17-, juris, Rn. 11f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2017 - 2 BvR 1226/17 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16-, juris, Rn. 3 ; BVerfGE 28, 378 ; 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ); auf tatsächliche Entwicklungen im Zielland, die für das Bestehen von Abschiebungshindernissen möglicherweise von wesentlicher Bedeutung sind, muss das Verwaltungsgericht auch von Amts wegen eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17-, juris, Rn. 11f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2017 - 2 BvR 1226/17 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre jedoch derzeit - auch unter Zugrundelegung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17-, juris, Rn. 3) - von vornherein unzulässig, so dass für eine Abwägung der Folgen einer sich als fehlerhaft erweisenden Abschiebung mit den Folgen einer sich als fehlerhaft herausstellenden einstweiligen Anordnung kein Raum ist.
  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung einer Multiplen Sklerose als

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16-, juris, Rn. 3 ; BVerfGE 28, 378 ; 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ); auf tatsächliche Entwicklungen im Zielland, die für das Bestehen von Abschiebungshindernissen möglicherweise von wesentlicher Bedeutung sind, muss das Verwaltungsgericht auch von Amts wegen eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17-, juris, Rn. 11f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2017 - 2 BvR 1226/17 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
    Die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16-, juris, Rn. 3 ; BVerfGE 28, 378 ; 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ); auf tatsächliche Entwicklungen im Zielland, die für das Bestehen von Abschiebungshindernissen möglicherweise von wesentlicher Bedeutung sind, muss das Verwaltungsgericht auch von Amts wegen eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17-, juris, Rn. 11f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2017 - 2 BvR 1226/17 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 05.12.1984 - 2 BvR 568/84

    Bundesverfassungsgericht - Mißbrauchsgebühr - Verspätete Verfassungsbeschwerde -

  • BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 2344/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsbeschwerdeentscheidung

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05

    Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung - Missbräuchlichkeit der

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot

    vgl. EGMR, Urteil vom 15.09.2009 - 798/05 -, NVwZ 2010, 1541 (1543); EuGH, Urteile vom 23.03.2000 - C-373/97 -, juris, Rz. 13, 33, vom 21.07.2011 - C-186/10 -, juris, Rz. 25 und vom 30.04.2014 - C-26/13 -, juris, Rz. 40; BVerfG, Beschlüsse vom 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14 -, juris, Rz. 21, 42 ff. und vom 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris, Rz. 17; BVerwG, Urteile vom 18.12.1973 - C 34.72 -, juris, Rz. 125 ff. und vom 11.10.2012 - 5 C 22.11 -, juris, Rz. 25 ff.; BGH, Urteil vom 14.11.2014 - V ZR 118/13 -, juris, Rz. 21 und Beschluss vom 20.05.2014 - VI ZB 9/13 -, juris, Rz. 6 ff.; BGer, Urteile vom 10.09.1919, BGE 45 II 386 (398) und vom 28.10.1960, BGE 86 II 417 (421); den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Treu und Glauben und dem Missbrauchsverbot verdeutlicht Art. 2 des schweiz.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 12 B 16.17

    Rechtsmissbräuchliche Antragstellung von Informationsanträgen in Massenverfahren

    Anders als § 34 Abs. 2 BVerfGG (hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 - juris) oder § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 SGG (vgl. zur Auferlegung von Kosten gegenüber dem Bevollmächtigten LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 114/11 - BeckRS 2012, 67409 m.w.N.) hat der Gesetzgeber in der Verwaltungsgerichtsordnung eine Rechtsgrundlage hierfür nicht vorgesehen.
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass umgekehrt auch dann, wenn der Eilantrag erst kurzfristig anlässlich der Abschiebung gestellt wird, das Rechtsschutzbedürfnis nicht mit der Begründung verneint werden darf, der Betroffene habe die Eilbedürftigkeit selbst herbeigeführt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 - juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2022 - VerfGH 20/22

    Erfolgloser Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf

    Allerdings sind in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur reduzierte Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17, InfAuslR 2017, 209 = juris, Rn. 3, vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17, NVwZ 2017, 1698 = juris, Rn. 11, und vom 20. Oktober 2021 - 2 BvQ 95/21, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 20.10.2021 - 2 BvQ 95/21

    Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Aussetzung der Abschiebung des

    Der Antragsteller hat - auch unter Zugrundelegung reduzierter Anforderungen wegen der besonderen Eilbedürftigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, Rn. 11 m.w.N.) - nicht hinreichend substantiiert dargelegt, welche konkreten Nachteile ihm und seiner Familie im Falle seiner Abschiebung drohen.
  • BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 301/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Abschiebung

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass auch für einen erst kurzfristig anlässlich der Abschiebung gestellten Eilantrag das Rechtsschutzbedürfnis nicht mit der Begründung verneint werden darf, der Betroffene habe die Eilbedürftigkeit selbst herbeigeführt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 8 ME 18/19

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Approbation; Bestimmtheit;

    Grundsätzlich darf auch für einen erst kurzfristig vor der zu verhindernden behördlichen Maßnahme gestellten Eilantrag das Rechtsschutzbedürfnis nicht mit der Begründung verneint werden, der Betroffene habe die Eilbedürftigkeit selbst herbeigeführt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2018 - 2 BvR 301/18 -, juris Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.9.2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris Rn. 14; v. 17.1.2019 - 2 BvQ 1/19 -, juris Rn. 31).
  • BVerfG, 24.07.2020 - 2 BvQ 51/20

    Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zwangsvollstreckungssache

    Die Antragsteller haben - auch unter Zugrundelegung reduzierter Anforderungen wegen der besonderen Eilbedürftigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17-, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, Rn. 11) - nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Wetzlar vom 9. Juli 2020 - 81 M 1989/20 - und des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 23. Juli 2020 - 7 T 116/20 - zulässig und nicht offensichtlich unbegründet ist.
  • BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19

    Erfolgloser Eilantrag eines afghanischen Asylfolgeantragstellers

    Grundsätzlich genügt - jedenfalls im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - nicht bereits die späte Antragstellung für die Vermutung eines Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2018 - 2 BvR 301/18 -, juris, Rn. 5 und vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris, Rn. 14).
  • VG Oldenburg, 02.05.2018 - 7 B 1821/18

    Anordnungsgrund obsolet; Asyl; Folgeverfahren; Homosexualität; Kein

    Die besondere Eilbedürftigkeit ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedenfalls gegen die Durchführung der Abschiebung (und dementsprechend auch hier) eine Folge davon, dass der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden darf, § 59 Abs. 1 Satz 7 AufenthG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht