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   BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18   

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https://dejure.org/2020,1825
BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18 (https://dejure.org/2020,1825)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18 (https://dejure.org/2020,1825)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 (https://dejure.org/2020,1825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 3 Abs 2 AGG, § 19 Abs 1 Nr 1 Alt 1 AGG, § 21 Abs 1 S 1 AGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fachgerichtliche Versagung eines Duldungsanspruchs bzgl des Mitführens eines Blindenführhundes verletzt Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs 3 S 2 GG) - Verkennung der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte, insb des mit Art 3 Abs 3 S 2 ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zutritts- und Durchgangsrecht der Beschwerdeführerin mit ihrem Blindenführhund durch Praxisräume einer Orthopädischen Gemeinschaftspraxis

  • rabüro.de

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fachgerichtliche Versagung eines Duldungsanspruchs bzgl des Mitführens eines Blindenführhundes verletzt Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs 3 S 2 GG) - Verkennung der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte, insb des mit Art 3 Abs 3 S 2 ...

  • doev.de PDF

    Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fachgerichtliche Versagung eines Duldungsanspruchs bzgl des Mitführens eines Blindenführhundes verletzt Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG ); Verkennung der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte, insb des mit Art. 3 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de

    Untersagung des Betretens der Praxisräume einer Gemeinschaftspraxis als Zutritt und Durchgang zur Behandlung in einer Physiotherapiepraxis wegen Mitführens eines Blindenführhundes; Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fachgerichtliche Versagung eines Duldungsanspruchs bzgl des Mitführens eines Blindenführhundes verletzt Diskriminierungsverbot (Art 3 Abs 3 S 2 GG) - Verkennung der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte, insb des mit Art 3 Abs 3 S 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Blindenführhund in ärztlichem Wartezimmer - und ich muss draußen bleiben?!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hunde verboten - und der Blindenführhund

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Offensichtlich begründete" Verfassungsbeschwerde zum Mitführen eines Blindenhundes

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Blindenhund darf mit zum Arzt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Blindenhund darf mit zum Arzt

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungswidrigkeit des Verbots des Mitführens eines Blindenhundes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1282
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    cc) Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden; eine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen ist nur zulässig, wenn dafür zwingende Gründe vorliegen (vgl. BVerfGE 99, 341 ).

    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

    Das Benachteiligungsverbot wirkt sich insbesondere bei der Auslegung zivilrechtlicher Generalklauseln (vgl. BVerfGE 99, 341 ), bei der Bestimmung von Verkehrssicherungspflichten und des Mitverschuldens (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10) oder des als üblich Hinzunehmenden aus (vgl. Baer/Markard, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 3, Rn. 538 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Eine Benachteiligung kann auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten gegeben sein, wenn dieser Ausschluss nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert wird (vgl. BVerfGE 96, 288 ; 128, 138 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, Rn. 55).

    Er vermittelt einen Anspruch auf die Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen, personellen, sachlichen und organisatorischen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 96, 288 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14 -, Rn. 56 m.w.N.).

    Aus ihm folgt - über das sich aus dem Wortlaut unmittelbar ergebende Verbot der Benachteiligung hinaus - im Zusammenwirken mit speziellen Freiheitsrechten, dass der Staat eine besondere Verantwortung für behinderte Menschen trägt (vgl. BVerfGE 96, 288 ).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht sie damit im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

    Gleichwohl besitzt sie verfassungsrechtliche Bedeutung als Auslegungshilfe für die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 142, 313 ).

  • BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16

    Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei der

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

    Das Benachteiligungsverbot wirkt sich insbesondere bei der Auslegung zivilrechtlicher Generalklauseln (vgl. BVerfGE 99, 341 ), bei der Bestimmung von Verkehrssicherungspflichten und des Mitverschuldens (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10) oder des als üblich Hinzunehmenden aus (vgl. Baer/Markard, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 3, Rn. 538 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

    So ist beispielsweise das Nutzungsrecht des Mieters, auch wenn dessen behinderter Angehöriger oder Lebensgefährte nicht Partei des Mietvertrags ist, durch die Grundentscheidung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG mitgeprägt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13

    Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei der

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

    Das Benachteiligungsverbot wirkt sich insbesondere bei der Auslegung zivilrechtlicher Generalklauseln (vgl. BVerfGE 99, 341 ), bei der Bestimmung von Verkehrssicherungspflichten und des Mitverschuldens (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10) oder des als üblich Hinzunehmenden aus (vgl. Baer/Markard, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 3, Rn. 538 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Völkervertragliche Bindungen haben innerstaatlich zwar nicht den Rang von Verfassungsrecht (vgl. für die EMRK BVerfGE 111, 307 ).

    Deutsche Rechtsvorschriften sind nach Möglichkeit so auszulegen, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nicht entsteht (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 141, 1 ).

  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Umfang der Kostenfestsetzung in einem

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

    ff) Das Recht auf persönliche Mobilität aus Art. 20 BRK ist bei der Auslegung zivilrechtlicher Normen ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht sie damit im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

    Deutsche Rechtsvorschriften sind nach Möglichkeit so auszulegen, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nicht entsteht (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 141, 1 ).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
    Damit ist das vorhergehende Urteil des Landgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfGE 139, 245 ; 149, 293 ).

    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht sie damit im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

  • OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99

    Beeinträchtigung der Benutzung eines Grundstücks durch das Verhalten eines das

  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Der Senat sieht sich bei dieser auf das zu befriedigende Grundbedürfnis nach Mobilität gerichteten grundrechtsorientierten Auslegung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Var 3 SGB V im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG zum Paradigmenwechsel, den Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG mit sich gebracht hat, und der Menschen mit Behinderungen ermöglichen soll, so weit wie möglich ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen (zuletzt BVerfG vom 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18) .
  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Es ist insbesondere von den Zivilgerichten bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen auslegungsfähigen und wertungsbedürftigen Normen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, Rn. 37).
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Eine Teilhabeleistung zielt nach diesem Verständnis auf den Ausgleich einer Benachteiligung wegen einer Behinderung ab, wenn andernfalls einem Menschen wegen einer Behinderung Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten werden, die anderen offenstehen (dazu auch BVerfG vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20 - für BVerfGE vorgesehen = NJW 2022, 380 RdNr 90 ff; BVerfG vom 30.1.2020 - 2 BvR 1005/18 - NJW 2020, 1282 - RdNr 35; BVerfG vom 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - BVerfGE 151, 1 = NJW 2019, 1201, RdNr 54 f) .
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