Rechtsprechung
BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 483/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Anordnung bezüglich der Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen Gefahr einer Infektion mit Corona-Virus abgelehnt
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen der Gefahr einer Corona-Infektion - Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen des Risikos einer Corona-Infektion nicht per einstweiliger Anordnung vor dem BVerfG möglich
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen der Gefahr einer Corona-Infektion; Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung
- rechtsportal.de
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen der Gefahr einer Corona-Infektion; Verstoßes gegen den Grundsatz der Subsidiarität; Anforderungen an die Antragsbegründung
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen der Gefahr einer Corona-Infektion - Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen der Gefahr einer Corona-Infektion - Corona-Virus
Verfahrensgang
- LG München I, 18.03.2020 - 2 Ks 127 Js 144647/15
- BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 483/20
- BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2)
- VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 33/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Antrag; Vorführungsbefehl; …
Nach dem Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde können gerichtliche Zwischenentscheidungen, Verfahrenshandlungen und prozessleitende Verfügungen während des laufenden Gerichtsverfahrens grundsätzlich nicht selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angriffen werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64 -, Juris, Rn. 14; für Terminsladung: vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 2020 â??- 2 BvR 483/20 -, www.bundesverfassungsgericht.de;… vom 22. November 2001â??- 2 BvQ 46/01 -, Juris, Rn. 3). - VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 2/20
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Hinweis; Strafgefangener; Teilnahme an einem …
Es bleibt dabei, dass gerichtliche Zwischenentscheidungen und Verfahrenshandlungen in einem laufenden Verfahren, hier ein beantragter, aber nicht erlassener Vorführungsbefehl gemäß § 49 Abs. 5 Satz 1 Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz (BbgJVollzG), der im Land Brandenburg den entsprechenden § 36 Abs. 2 Satz 2 Strafvollzugsgesetz (StrVollzG) des Bundes verdrängt und in § 14 Abs. 3 Satz 3 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) für das Land Niedersachsen eine Entsprechung findet, grundsätzlich nicht selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64 -, Juris, Rn. 14; für Terminsladung: vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 483/20 -, www.bundesverfassungsgericht.de; BVerfG…, Beschluss vom 22. November 2001 - 2 BvQ 46/01 -, Juris, Rn. 3).