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   BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20   

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https://dejure.org/2020,8508
BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20 (https://dejure.org/2020,8508)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20 (https://dejure.org/2020,8508)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2020 - 1 BvQ 22/20 (https://dejure.org/2020,8508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 28 Abs 1 S 1 IfSG vom 27.04.2020, § 28 Abs 1 S 2 IfSG vom 27.04.2020, § 32 S 1 IfSG
    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Außervollzugsetzung von § 28 Abs 1 S 1, S 2 IfSG idF vom 27.03.2020 - Ermächtigung zu Schutzmaßnahmen (§ 28 IfSG) bzw zum Verordnungserlass (§ 32 IfSG) betrifft Antragsteller nicht unmittelbar - Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen ...

  • lexcorona.de

    Aufenthaltsbeschränkungen

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Außervollzugsetzung von § 28 Abs 1 S 1, S 2 IfSG idF vom 27.03.2020 - Ermächtigung zu Schutzmaßnahmen (§ 28 IfSG) bzw zum Verordnungserlass (§ 32 IfSG) betrifft Antragsteller nicht unmittelbar - Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der im Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffenen Grundrechtseinschränkungen

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Außervollzugsetzung von § 28 Abs 1 S 1, S 2 IfSG idF vom 27.03.2020 - Ermächtigung zu Schutzmaßnahmen (§ 28 IfSG) bzw zum Verordnungserlass (§ 32 IfSG) betrifft Antragsteller nicht unmittelbar - Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20
    a) Ein Beschwerdeführer, der ein Gesetz selbst angreift, muss geltend machen können, gerade durch die angegriffene Rechtsnorm und nicht erst durch ihren Vollzug in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 146, 71 ).

    Die Verfassungsbeschwerde kann sich nur ausnahmsweise unmittelbar gegen ein vollziehungsbedürftiges Gesetz richten, insbesondere wenn der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht beschreiten kann, weil es ihn nicht gibt oder weil er keine Kenntnis von der Maßnahme erlangt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 122, 63 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20
    Eine einstweilige Anordnung darf allerdings dann nicht ergehen, wenn eine Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08

    (Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20
    Die Verfassungsbeschwerde kann sich nur ausnahmsweise unmittelbar gegen ein vollziehungsbedürftiges Gesetz richten, insbesondere wenn der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht beschreiten kann, weil es ihn nicht gibt oder weil er keine Kenntnis von der Maßnahme erlangt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 122, 63 ).
  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20
    a) Ein Beschwerdeführer, der ein Gesetz selbst angreift, muss geltend machen können, gerade durch die angegriffene Rechtsnorm und nicht erst durch ihren Vollzug in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 146, 71 ).
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