Rechtsprechung
BVerfG, 28.08.2020 - 1 BvQ 92/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässiger Eilantrag gegen Verbot einer Großdemonstration in Berlin
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Unzulässiger Eilantrag gegen Demonstrationsverbot - mangelnde Darlegungen zum angegriffenen Verbot sowie zur Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer substantiierten Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als Eilantrag gegen ein Demonstrationsverbot
- rewis.io
Unzulässiger Eilantrag gegen Demonstrationsverbot - mangelnde Darlegungen zum angegriffenen Verbot sowie zur Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässiger Eilantrag gegen Demonstrationsverbot; mangelnde Darlegungen zum angegriffenen Verbot sowie zur Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes
- rechtsportal.de
Unzulässiger Eilantrag gegen Demonstrationsverbot; mangelnde Darlegungen zum angegriffenen Verbot sowie zur Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes
- datenbank.nwb.de
Unzulässiger Eilantrag gegen Demonstrationsverbot - mangelnde Darlegungen zum angegriffenen Verbot sowie zur Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 27/20
Unzulässiger Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1 …
Auszug aus BVerfG, 28.08.2020 - 1 BvQ 92/20
Ein Antragsteller hat zudem regelmäßig vorzutragen, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. April 2020 - 1 BvQ 27/20 -, Rn. 2 m.w.N.). - BVerfG, 08.08.2019 - 1 BvQ 63/19
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung in einem sorgerechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 28.08.2020 - 1 BvQ 92/20
Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. August 2019 - 1 BvQ 63/19 -, Rn. 2 f. m.w.N.).