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   BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20   

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BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20 (https://dejure.org/2020,33139)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20 (https://dejure.org/2020,33139)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 1 BvR 1949/20 (https://dejure.org/2020,33139)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 201 StGB; § 94 StPO
    Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen Journalisten (Grundrecht auf Pressefreiheit; Dokumentation einer Demonstration; Verdacht einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; wertsetzende Bedeutung der Pressefreiheit bei der ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines nebenberuflichen Journalisten gegen die Beschlagnahme seiner Fotoausrüstung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 94 Abs 1 StPO, § 94 Abs 2 StPO
    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines nebenberuflichen Journalisten gegen die Beschlagnahme seiner Fotoausrüstung - Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) nicht ausgeschlossen - einstweilige Herausgabe des Fotoapparats angeordnet

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag eines nebenberuflichen Journalisten gegen die Beschlagnahme seiner Fotoausrüstung; Verletzung der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG); Anordnung der Herausgabe des Fotoapparats

  • rewis.io

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines nebenberuflichen Journalisten gegen die Beschlagnahme seiner Fotoausrüstung - Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) nicht ausgeschlossen - einstweilige Herausgabe des Fotoapparats angeordnet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines nebenberuflichen Journalisten gegen die Beschlagnahme seiner Fotoausrüstung - Verletzung der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ) nicht ausgeschlossen - einstweilige Herausgabe des Fotoapparats angeordnet

  • rechtsportal.de

    Eilantrag eines nebenberuflichen Journalisten gegen die Beschlagnahme seiner Fotoausrüstung; Verletzung der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ); Anordnung der Herausgabe des Fotoapparats

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines nebenberuflichen Journalisten gegen die Beschlagnahme seiner Fotoausrüstung - Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) nicht ausgeschlossen - einstweilige Herausgabe des Fotoapparats angeordnet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 763

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Der Schutzbereich reicht sachlich von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 77, 346 ; 117, 244 ).

    Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Handelt es sich um Gesetze, die die Pressefreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 59, 231 ; 71, 206 ; stRspr).

    Die Beeinträchtigungen der Pressefreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ); sie sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Nur bei Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch die Fachgerichte kann das Bundesverfassungsgericht eingreifen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 62, 189 ; 95, 96 ).

    Es hat daher nur zu prüfen, ob die Fachgerichte Reichweite und Wirkkraft der Grundrechte zutreffend beurteilt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 11, 343 ; 21, 209 ).

    Handelt es sich um Gesetze, die die Pressefreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 59, 231 ; 71, 206 ; stRspr).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Handelt es sich um Gesetze, die die Pressefreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 59, 231 ; 71, 206 ; stRspr).

    Die Beeinträchtigungen der Pressefreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ); sie sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Handelt es sich um Gesetze, die die Pressefreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 59, 231 ; 71, 206 ; stRspr).

    (2) Eine strafprozessuale Maßnahme muss von vornherein dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen (vgl. für Durchsuchungen etwa BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Stehen Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Pressevertretern in Rede, fällt zusätzlich der mögliche oder wahrscheinliche Eingriff in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ins Gewicht (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Die Beeinträchtigungen der Pressefreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ); sie sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -).

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 - siehe auch stattgebender Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.

    Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Die Beeinträchtigungen der Pressefreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ); sie sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -).

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 - siehe auch stattgebender Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 5, 289 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06 -, NJW 2009, S. 281 ).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
    Es hat daher nur zu prüfen, ob die Fachgerichte Reichweite und Wirkkraft der Grundrechte zutreffend beurteilt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 11, 343 ; 21, 209 ).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 334/05

    Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

  • BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03

    Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21

    Beschlagnahme - Potentielle Beweisbedeutung; Verhältnismäßigkeit

    In den Blick genommen werden muss dabei auch, dass die Beschlagnahme des Mobiltelefons, von der vorliegend in erster Linie nur die völlig unbeteiligte Beschwerdeführerin betroffen ist, auch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein (BeckOK StPO/Gerhold, 39. Ed. 1.1.2021, StPO § 94 Rn. 18 m.w.N., BVerfG, NJW 2021, 763).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 15 A 105/19

    Anerkennung und Achtung der ausgestellten Presseausweise für Mitglieder einer

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 1 BvR 1949/20 -, juris Rn. 8, m. w. N.
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