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   BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2195/07   

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https://dejure.org/2008,33667
BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2195/07 (https://dejure.org/2008,33667)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2008 - 2 BvR 2195/07 (https://dejure.org/2008,33667)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 2195/07 (https://dejure.org/2008,33667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 56g Abs. 1 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
    Erlass einer Bewährungsstrafe (Zurückstellung der Entscheidung; anhängiges Strafverfahren; Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung); Rechtsweggarantie (kein Anspruch auf materielle Entscheidung im Sinne des Betroffenen); Willkürverbot

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zeitliches Zusammentreffen von nachträglicher Gesamtstrafenbildung und Entscheidung über Straferlass gem § 56g Abs 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.02.1990 - 2 BvR 51/90

    Kein Straferlaß nach Ablauf der Bewährungszeit bei Erfordernis zur Bildung einer

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2195/07
    Zweck der nachträglichen Gesamtstrafenbildung ist es, einen Angeklagten so zu stellen, wie er stünde, wenn er bei gemeinsamer Aburteilung aller Straftaten in einem Verfahren zu einer Gesamtstrafe verurteilt worden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 1990 - 2 BvR 51/90 -, NJW 1991, S. 558).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2016 - 2 Ws 360/16

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung: Einbeziehung früherer Bewährungsstrafen

    Dieses Spannungsverhältnis ist mangels gesetzlicher Regelung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Einzelfall zu lösen, wobei der Zweck der nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Erzielung einer angemessenen Verurteilung und das Interesse des Verurteilten am Erlass einer Bewährungsstrafe gleichrangig sind (BVerfG NJW 1991, 262 und Kammerbeschluss vom 21.1.2008 - 2 BvR 2195/07, juris; BGH NStZ 1991, 330; 1993, 235; NStZ-RR 2009, 205; StraFo 2016, 121).
  • OLG Oldenburg, 29.11.2022 - 15 EK 3/21
    Die Entscheidung ist möglichst bald nach Ablauf der Bewährungszeit zu treffen und soll nicht ungebührlich verzögert werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 2195/07, juris Rn. 3).
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