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   BVerfG, 21.01.2019 - 1 BvQ 5/19   

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https://dejure.org/2019,2034
BVerfG, 21.01.2019 - 1 BvQ 5/19 (https://dejure.org/2019,2034)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.2019 - 1 BvQ 5/19 (https://dejure.org/2019,2034)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 1 BvQ 5/19 (https://dejure.org/2019,2034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag mangels genügender Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags. gerichtete auf die vorläufige Zulassung der Verbreitung eines Hörfunkprogramms - Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen unzureichender Auseinandersetzung mit fachgerichtlicher Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Darlegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Antrag i.R.d. Zulassung als Rundfunkveranstalter

  • rewis.io

    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags. gerichtete auf die vorläufige Zulassung der Verbreitung eines Hörfunkprogramms - Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen unzureichender Auseinandersetzung mit fachgerichtlicher Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Darlegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Antrag i.R.d. Zulassung als Rundfunkveranstalter

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags. gerichtete auf die vorläufige Zulassung der Verbreitung eines Hörfunkprogramms - Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen unzureichender Auseinandersetzung mit fachgerichtlicher Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2019 - 1 BvQ 5/19
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
    Auszug aus BVerfG, 21.01.2019 - 1 BvQ 5/19
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2019 - 1 BvQ 5/19
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 11 S 79.18

    Zulassung und Zuweisung von Überkapazität; Veranstaltereigenschaft; Übertragung

    Auszug aus BVerfG, 21.01.2019 - 1 BvQ 5/19
    Diesen Anforderungen genügt die Antragsbegründung nicht, da sie sich mit den Gründen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2019 - OVG 11 S 79.18 - nicht auseinandersetzt und insbesondere zum Argument der wirtschaftlichen Abhängigkeit von ausländischen Medienunternehmen, die der Zulassung als Rundfunkveranstalter nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts entgegensteht, nicht Stellung nimmt.
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