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   BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80   

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BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80 (https://dejure.org/1984,640)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80 (https://dejure.org/1984,640)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 1984 - 2 BvR 1242/80 (https://dejure.org/1984,640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verfassungsmäßigen Auslegung des § 42 StVollzG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StVollzG § 42 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitspflicht Strafgefangener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freistellung - Arbeitspflicht - Antragstellung - Geleistete Arbeit - Arbeitssäumnis - Strafgefangener - Schuldhaftes verursachen von Fehlzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 199
  • NJW 1984, 2513
  • NStZ 1984, 572
  • StV 1984, 428
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80
    Insoweit ist der Freistellungsanspruch Bestandteil des dem Strafvollzugsgesetz zugrundeliegenden, von der Arbeitspflicht beherrschten Konzepts der Gefangenenarbeit als eines zentralen Instruments des verfassungsrechtlich gebotenen Behandlungsvollzuges (vgl. § 37 StVollzG ; BTDrucks. 7/918, S. 63 ff. und BVerfGE 35, 202 (235, 236); 45, 187 (238, 239); 64, 261 (272 f.)).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80
    Insoweit ist der Freistellungsanspruch Bestandteil des dem Strafvollzugsgesetz zugrundeliegenden, von der Arbeitspflicht beherrschten Konzepts der Gefangenenarbeit als eines zentralen Instruments des verfassungsrechtlich gebotenen Behandlungsvollzuges (vgl. § 37 StVollzG ; BTDrucks. 7/918, S. 63 ff. und BVerfGE 35, 202 (235, 236); 45, 187 (238, 239); 64, 261 (272 f.)).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80
    Dies ist dann der Fall, wenn die angegriffenen Entscheidungen unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und die ihnen zugrundeliegenden oder von ihnen bewirkten Maßnahmen im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden sollen, eindeutig unangemessen sind (vgl. BVerfGE 59, 98 (101); 62, 189 (192) m. w. N.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80
    Dies ist dann der Fall, wenn die angegriffenen Entscheidungen unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und die ihnen zugrundeliegenden oder von ihnen bewirkten Maßnahmen im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden sollen, eindeutig unangemessen sind (vgl. BVerfGE 59, 98 (101); 62, 189 (192) m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 02.10.1980 - Ws 735/80

    Zulässigkeit eines Antrags eines rechtmäßig Verurteilten zur Nachprüfung der

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80
    Durch Beschluß vom 2. Oktober 1980 (Ws 735/80, Ws 736/80) wurde die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen; es sei nicht geboten, die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen.
  • Drs-Bund, 30.11.1962 - BT-Drs IV/785
    Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80
    b) Die Freistellung von der Arbeitspflicht dient somit eindeutig einem doppelten Zweck: Dem Strafgefangenen, der in Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht (§ 41 Abs. 1 StVollzG ) "längere Zeit" gearbeitet hat und deshalb dem arbeitsbedingten Kräfteverschleiß ausgesetzt gewesen ist, soll die Möglichkeit zur körperlichen und seelischen Erholung und damit zur Erhaltung und Wiederauffrischung seiner Arbeitskraft gegeben werden (vgl. zu dieser Zielsetzung auch die Materialien zum Bundesurlaubsgesetz , BTDrucks. IV/785, S. 1 f.; BTDrucks. IV/207, S. 3).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Es läßt sich nicht sagen, daß eine dahingehende Handhabung des Strafprozeßrechts objektiv unvertretbar wäre und sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken der Schluß aufdränge, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 66, 199 [206]).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Es ist aber deutlich, daß der Gesetzgeber - in Abkehr von der früheren Rechtslage eines Verwahrungsvollzugs - Arbeit im Vollzug nicht mehr nur als belohnungsfähiges Einwirkungs- und Ordnungsmittel betrachtete, sondern gerade das Arbeiten durch die angemessene Anerkennung der erbrachten Leistung der Erwerbsarbeit in Freiheit annähern und zum zentralen Resozialisierungsmittel aufstufen wollte (vgl. auch BVerfGE 66, 199 ).
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Hierbei kann der Senat es offenlassen, ob ein solches Verbot verfassungsrechtlich aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleiten ist (so wohl bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gerichtsentscheidungen BVerfGE 57, 39, 42; 58, 163, 167 f; 59, 98, 101, 103; 66, 199, 205 ff; 69, 248, 254; 70, 93, 97 ff; 71, 202, 204 f; BVerfG NJW 1994, 2279 [BVerfG 25.02.1994 - 2 BvR 50/93]; vgl ferner v Mangoldt/Klein, Komm zum GG, Art. 3 Anm III 4a; Leibholz/Rinck, Komm zum GG, Art. 3 Rz 34 ff; Gubelt in v Münch, Komm zum GG, Art. 3 Rz 10; Badura, Staatsrecht, 1986, C 43; Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd V § 124 Rz 86 ff; kritisch dazu Stein in Alternativkomm zum GG, Art. 3 Rz 31 f) oder aus dem Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG (so wohl Dürig in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, aaO, Art. 3 Abs. 1 Rz 305, 337, Art. 20 VII Rz 58; Schmidt-Bleibtreu/Klein, Komm zum GG, Art. 3 Rz 3).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

    Nach dem Resozialisierungskonzept, für das der Gesetzgeber sich mit dem Strafvollzugsgesetz entschieden hat, ist die Gefangenenarbeit zentrales Instrument des verfassungsrechtlich gebotenen Behandlungsvollzuges (vgl. BVerfGE 66, 199 ; 98, 169 ; BVerfGK 3, 101 ).
  • BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 27/86

    Voraussetzungen der Freistellung von der Arbeitspflicht

    Er soll die körperliche und seelische Erholung des Strafgefangenen, die Erhaltung und Wiederauffrischung seiner Arbeitskraft ermöglichen und bei ihm "durch Gewährung von Gegenleistungen für die Ausübung abhängiger Arbeit eine positive Einstellung zur Arbeit ... erzeugen und dadurch seine Fähigkeit und Bereitschaft ... erhalten oder ... entwickeln, sich nach seiner Entlassung über eine berufliche Tätigkeit sozial zu integrieren und die Mittel zur Befriedigung seiner und seiner Familie Bedürfnisse zu erlangen" (vgl. BVerfGE 66, 199, 207 f. unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 7/918 S. 71).

    Der Freistellungsanspruch setzt nicht voraus, daß der Strafgefangene ununterbrochen an allen Werktagen gearbeitet hat (vgl. BVerfGE 66, 199, 209).

  • BGH, 26.11.1987 - 5 AR Vollz 41/87

    Berechnung der Jahresfrist

    Damit hat der Gesetzgeber erkennbar auf den Umstand abgestellt, daß der Strafgefangene in Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht längere Zeit gearbeitet hat (so auch BVerfGE 66, 199, 207).
  • OLG Stuttgart, 28.07.1987 - 4 Ws 173/87
    Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1984, 572 ) haben die Länder mit Wirkung vom 1. Januar 1985 die Verwaltungsvorschrift zu § 42 StVollzG in Fällen von Fehlzeiten, die nicht durch Krankheit bedingt waren, in Anlehnung an die Anrechnungsregelung des § 42 Abs. 1 Satz 2 StVollzG auch für diese Fälle ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Gefangenen als Leitlinie für die Verwaltung geschaffen und sich ebenfalls für die Anrechnung von bis zu drei Wochen Fehlzeiten = 15 Arbeitstagen auf das Jahr ausgesprochen.

    Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner Entscheidung ebenfalls davon aus (NStZ 1984, 572 unter 1 c (1. Satz)).

  • OLG Koblenz, 24.01.1985 - 2 Vollz (Ws) 98/84
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 1984 (NJW 1984, 2513 = NStZ 1984, 572 m. Anm. von Großkelwing) bedarf es der Klärung, in welcher Weise § 42 Abs. 1 StVollzG bei Vorliegen von unverschuldeten Fehlzeiten auszulegen ist.

    Diese Klärung obliegt den Strafvollzugsbehörden und im Streitfall den Gerichten (BVerfG NJW 1984, 2513 [2514]).

  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 1 Vollz (Ws) 671/14

    Gefangene haben Anspruch auf bezahlten "Urlaub" im Knast - Fragen der Berechnung

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.02.1984 (NStZ 1984, 572) ist § 42 Abs. 1 StVollzG nicht so auszulegen, dass der Gefangene etwa ein Jahr lang an allen Werktagen gearbeitet haben muss.
  • BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 36/87

    Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht - Verfall von Anwartschaften auf

    Er soll die körperliche und seelische Erholung des Strafgefangenen, die Erhaltung und Wiederauffrischung seiner Arbeitskraft ermöglichen und bei ihm "durch Gewährung von Gegenleistungen für die Ausübung abhängiger Arbeit eine positive Einstellung zur Arbeit ... erzeugen und dadurch seine Fähigkeit und Bereitschaft ... erhalten oder ... entwickeln, sich nach seiner Entlassung über eine berufliche Tätigkeit sozial zu integrieren und die Mittel zur Befriedigung seiner und seiner Familie Bedürfnisse zu erlangen" (vgl. BVerfGE 66, 199, 207 f. unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 7/918 S. 71).

    Der Freistellungsanspruch setzt nicht voraus, daß der Straf gefangene ununterbrochen an allen Werktagen gearbeitet hat (vgl. BVerfGE 66, 199, 209).

  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen;

  • OLG Zweibrücken, 11.03.1987 - 1 Vollz (Ws) 1/87
  • BSG, 14.07.1995 - 4 BS 6/94

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Sozialgerichten - Klage auf Weitergewährung

  • BSG, 14.07.1995 - 4 BS 3/94

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Sozialgerichten - Klage auf Weitergewährung

  • LG Essen, 14.09.2007 - 6 StVK W 140/07
  • OLG Nürnberg, 10.05.1990 - Ws 448/90
  • BGH, 26.11.1987 - 5 AR Vollz 44/87

    Anforderungen an die Freistellung eines Inhaftierten von der Arbeitspflicht -

  • OLG Koblenz, 20.11.1986 - 2 Vollz (Ws)116/86
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