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   BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91 u.a.   

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https://dejure.org/1992,2809
BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91 u.a. (https://dejure.org/1992,2809)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91 u.a. (https://dejure.org/1992,2809)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 1992 - 2 BvR 1662/91 u.a. (https://dejure.org/1992,2809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Immunität für ein vormaliges Staatsoberhaupt der DDR nach deren Beitritt zur Bundesrepublik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Repräsentanten der DDR - Völkerrechtliche Immunität - Wiedervereinigung

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
    Der Fehler muß vielmehr gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
    Die Rüge des Beschwerdeführers, seine strafrechtliche Verfolgung verstoße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, wonach Staatsoberhäupter bzw. führende Repräsentanten eines fremden Staates auch nach Ablauf ihrer Amtszeit vollständige Immunität für während ihrer Amtszeit vorgenommene Handlungen genießen würden, ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]; 77, 170 [232]; Beschluß des Dreierausschusses vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, 654 ).
  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
    Die Rüge des Beschwerdeführers, seine strafrechtliche Verfolgung verstoße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, wonach Staatsoberhäupter bzw. führende Repräsentanten eines fremden Staates auch nach Ablauf ihrer Amtszeit vollständige Immunität für während ihrer Amtszeit vorgenommene Handlungen genießen würden, ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]; 77, 170 [232]; Beschluß des Dreierausschusses vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, 654 ).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
    Zwar darf die Untersuchungshaft nicht fortgesetzt und ein Strafverfahren nicht weitergeführt werden, wenn die naheliegende konkrete Gefahr besteht, daß der Beschuldigte anderenfalls dadurch sein Leben einbüßen oder schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nehmen wird (vgl. BVerfGE 51, 324 [346 ff.]).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
    Die Rüge des Beschwerdeführers, seine strafrechtliche Verfolgung verstoße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, wonach Staatsoberhäupter bzw. führende Repräsentanten eines fremden Staates auch nach Ablauf ihrer Amtszeit vollständige Immunität für während ihrer Amtszeit vorgenommene Handlungen genießen würden, ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]; 77, 170 [232]; Beschluß des Dreierausschusses vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, 654 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
    Der Fehler muß vielmehr gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
    Im übrigen sind an die Begründung der Fluchtgefahr, soweit es sich um den Vorwurf eines Verbrechens nach § 112 Abs. 3 StPO handelt, nur geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 19, 342 [350]).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1662/91
    Die Rüge des Beschwerdeführers, seine strafrechtliche Verfolgung verstoße gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, wonach Staatsoberhäupter bzw. führende Repräsentanten eines fremden Staates auch nach Ablauf ihrer Amtszeit vollständige Immunität für während ihrer Amtszeit vorgenommene Handlungen genießen würden, ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. BVerfGE 58, 1 [34]; 59, 63 [89]; 77, 170 [232]; Beschluß des Dreierausschusses vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, 654 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Die Sachlage entspreche hier derjenigen, die dem Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 1992 - 2 BvR 1662/91 - (DtZ 1992, S. 216) zugrunde gelegen habe.

    Darüber hinaus entspricht es der im völkerrechtlichen Schrifttum durchgängig vertretenen und auch in den angegriffenen Entscheidungen herangezogenen Auffassung, daß eine Immunität die Existenz des Staates, dem der Betreffende angehört, nicht überdauert (vgl. dazu allgemein BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 21. Februar 1992 - 2 BvR 1662/91 -, DtZ 1992, S. 216; Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Band I/1, 2. Aufl., 1975, S. 275; Ipsen, Völkerrecht, 3. Aufl., 1990, S. 344/345).

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