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   BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19   

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https://dejure.org/2019,3931
BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19 (https://dejure.org/2019,3931)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19 (https://dejure.org/2019,3931)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 2 BvQ 7/19 (https://dejure.org/2019,3931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich Maßnahmen des Gerichts der Europäischen Union

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA bzgl Maßnahmen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) - keine Akte der deutschen öffentlichen Gewalt iSd Art 93 Abs 1 Nr 4a GG § 90 Abs 1 BVerfGG, mithin kein tauglicher Beschwerdegegenstand

  • rewis.io

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA bzgl Maßnahmen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) - keine Akte der deutschen öffentlichen Gewalt iSd Art 93 Abs 1 Nr 4a GG § 90 Abs 1 BVerfGG, mithin kein tauglicher Beschwerdegegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Antrag hinsichtlich Zulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA bzgl Maßnahmen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) - keine Akte der deutschen öffentlichen Gewalt iSd Art 93 Abs 1 Nr 4a GG§ 90 Abs 1 BVerfGG, mithin kein tauglicher Beschwerdegegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts - gegen Maßnahmen des Gerichts der Europäischen Union?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2017 - 2 BvQ 31/17 -, juris, Rn. 1; stRspr).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2017 - 2 BvQ 31/17 -, juris, Rn. 1; stRspr).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 16/12

    Ablehnung (A-limine-Abweisung) eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2017 - 2 BvQ 31/17 -, juris, Rn. 1; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19
    Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union sind keine Akte deutscher öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG und daher auch nicht unmittelbarer Beschwerdegegenstand im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 142, 123 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2016 - 2 BvR 322/13 -, juris, Rn. 8, und vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 2752/11 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 28.06.2016 - 2 BvR 322/13

    Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sind keine Akte

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19
    Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union sind keine Akte deutscher öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG und daher auch nicht unmittelbarer Beschwerdegegenstand im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 142, 123 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2016 - 2 BvR 322/13 -, juris, Rn. 8, und vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 2752/11 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 2752/11

    Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sind keine Akte

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19
    Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union sind keine Akte deutscher öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG und daher auch nicht unmittelbarer Beschwerdegegenstand im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 142, 123 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2016 - 2 BvR 322/13 -, juris, Rn. 8, und vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 2752/11 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 21.06.2017 - 2 BvQ 31/17

    Ablehnung von Anträgen Antrag auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvQ 7/19
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 118, 111 ; 130, 367 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2017 - 2 BvQ 31/17 -, juris, Rn. 1; stRspr).
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