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   BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18   

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BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18 (https://dejure.org/2019,3932)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18 (https://dejure.org/2019,3932)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 2 BvR 2456/18 (https://dejure.org/2019,3932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Grundrechtsbindung kommunal beherrschter Wohnungsbauunternehmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 903 BGB, § 1004 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Zur Grundrechtsbindung kommunal beherrschter Wohnungsbauunternehmen - Hausverbot für Geschäftsräume einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft setzt sachlichen Grund voraus - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Grundrechtsbindung kommunal beherrschter Wohnungsbauunternehmen - Hausverbot für Geschäftsräume einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft setzt sachlichen Grund voraus - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Begründung i.R.d. Verstoßes gegen das Willkürverbot durch Verhängung eines Hausverbots

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Grundrechtsbindung kommunal beherrschter Wohnungsbauunternehmen - Hausverbot für Geschäftsräume einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft setzt sachlichen Grund voraus - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundrechtsbindung kommunal beherrschter Wohnungsbauunternehmen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Die Grundrechte des Grundgesetzes gelten nicht nur für bestimmte Bereiche, Funktionen oder Handlungsformen staatlicher Aufgabenwahrnehmung, sondern binden die öffentliche Gewalt umfassend und insgesamt (vgl. BVerfGE 128, 226 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 -, juris, Rn. 26).

    Zwar können der Staat und andere Träger öffentlicher Gewalt - vorbehaltlich besonderer rechtlicher Vorgaben - ihre Aufgaben auch mit den Mitteln des Privatrechts erfüllen; sie handeln dabei jedoch stets in Wahrnehmung ihres dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags (vgl. BVerfGE 128, 226 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Der Beschwerdeführer hat seiner Verfassungsbeschwerde das Urteil des Landgerichts nicht beigefügt und damit nicht sämtliche angegriffenen Gerichtsentscheidungen vorgelegt oder in einer Weise wiedergegeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 444, 458, 460, 492/17 -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02

    Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Für die früher verbreitete Auffassung, wonach die "fiskalische", das heißt die privatrechtlich handelnde Verwaltung jenseits des sogenannten Verwaltungsprivatrechts grundsätzlich keiner Grundrechtsbindung unterliege (vgl. BGHZ 36, 91 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 -, juris, Rn. 33 f.; Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 -, juris, Rn. 18 ff.; Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 12; anders nunmehr: Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 227/14 -, juris, Rn. 9), ist mit Blick auf Art. 1 Abs. 3 GG daher kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 31).
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02

    Duldungs- und Kontrahierungszwang einer Gebietskörperschaft als Eigentümerin von

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Für die früher verbreitete Auffassung, wonach die "fiskalische", das heißt die privatrechtlich handelnde Verwaltung jenseits des sogenannten Verwaltungsprivatrechts grundsätzlich keiner Grundrechtsbindung unterliege (vgl. BGHZ 36, 91 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 -, juris, Rn. 33 f.; Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 -, juris, Rn. 18 ff.; Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 12; anders nunmehr: Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 227/14 -, juris, Rn. 9), ist mit Blick auf Art. 1 Abs. 3 GG daher kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 31).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Der Beschwerdeführer hat seiner Verfassungsbeschwerde das Urteil des Landgerichts nicht beigefügt und damit nicht sämtliche angegriffenen Gerichtsentscheidungen vorgelegt oder in einer Weise wiedergegeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 444, 458, 460, 492/17 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Der Beschwerdeführer hat seiner Verfassungsbeschwerde das Urteil des Landgerichts nicht beigefügt und damit nicht sämtliche angegriffenen Gerichtsentscheidungen vorgelegt oder in einer Weise wiedergegeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 444, 458, 460, 492/17 -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Für die früher verbreitete Auffassung, wonach die "fiskalische", das heißt die privatrechtlich handelnde Verwaltung jenseits des sogenannten Verwaltungsprivatrechts grundsätzlich keiner Grundrechtsbindung unterliege (vgl. BGHZ 36, 91 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 -, juris, Rn. 33 f.; Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 -, juris, Rn. 18 ff.; Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 12; anders nunmehr: Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 227/14 -, juris, Rn. 9), ist mit Blick auf Art. 1 Abs. 3 GG daher kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 31).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Für die früher verbreitete Auffassung, wonach die "fiskalische", das heißt die privatrechtlich handelnde Verwaltung jenseits des sogenannten Verwaltungsprivatrechts grundsätzlich keiner Grundrechtsbindung unterliege (vgl. BGHZ 36, 91 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 -, juris, Rn. 33 f.; Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 -, juris, Rn. 18 ff.; Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 12; anders nunmehr: Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 227/14 -, juris, Rn. 9), ist mit Blick auf Art. 1 Abs. 3 GG daher kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 31).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Der Beschwerdeführer hat seiner Verfassungsbeschwerde das Urteil des Landgerichts nicht beigefügt und damit nicht sämtliche angegriffenen Gerichtsentscheidungen vorgelegt oder in einer Weise wiedergegeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 444, 458, 460, 492/17 -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 227/14

    Reichweite des Versammlungsrechts: Anspruch gegen einen Flughafenbetreiber auf

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18
    Für die früher verbreitete Auffassung, wonach die "fiskalische", das heißt die privatrechtlich handelnde Verwaltung jenseits des sogenannten Verwaltungsprivatrechts grundsätzlich keiner Grundrechtsbindung unterliege (vgl. BGHZ 36, 91 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 -, juris, Rn. 33 f.; Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02 -, juris, Rn. 18 ff.; Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 397/02 -, juris, Rn. 12; anders nunmehr: Urteil vom 26. Juni 2015 - V ZR 227/14 -, juris, Rn. 9), ist mit Blick auf Art. 1 Abs. 3 GG daher kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats, a.a.O., Rn. 31).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

  • OLG Rostock, 09.05.2022 - 2 U 17/22

    Bindung einer Kommune an den Gleichheitsgrundsatz bei der Vergabe bzw.

    c) In der Sache geht mit dem Landgericht auch der Senat davon aus, dass die Verfügungsbeklagte mit Blick auf Art. 1 Abs. 3 GG auch im vorliegenden Fall unmittelbar - und nicht erst unter Vermittlung einfachgesetzlicher Vorschriften des Zivilrechts (§§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB) infolge eines Bieterverfahrens, das hier weder durchgeführt worden ist noch durchgeführt werden musste - an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.02.2019 - 2 BvR 2456/18 [Juris; Tz. 8]; BGH, Urteil vom 26.06.2015 - V ZR 227/14, NJW 2015, 2892 [Juris; Tz. 9]) und deshalb unterschiedliche Initiativbewerber nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln durfte.
  • LG Schwerin, 24.01.2022 - 7 O 291/21
    Die Verfügungsbeklagte ist als Gemeinde jedoch nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar an die Grundrechte gebunden, da sie stets, auch bei Abschluss rein privatrechtlicher Verträge, in Wahrnehmung ihres dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags handelt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.02.2019, 2 BvR 2456/18, juris Rn. 8 m.w.N.).
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