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   BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60   

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https://dejure.org/1961,48
BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60 (https://dejure.org/1961,48)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.1961 - 2 BvR 27/60 (https://dejure.org/1961,48)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 (https://dejure.org/1961,48)
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Parteienprivileg

Art. 21 GG, konstitutive Wirkung der Erklärung der Verfassungswidrigkeit, Vorfragen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Parteienprivileg

  • openjur.de

    Parteienprivileg

  • opinioiuris.de

    Parteienprivileg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konstitutivität der Entscheidung des BVerfG über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Verfassungswidrigkeit einer Partei - Schutz von Parteiorganisation - Parteienprivileg - Rechtwidrigkeit von Parteien

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Gebrochenes Rückgrat (DER SPIEGEL 28/1961; 05.07.1961)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 296
  • NJW 1961, 723
  • MDR 1961, 476
  • DVBl 1961, 623
  • DVBl 1961, 639
  • DÖV 1961, 262
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
    Das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 13. November 1956 und das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1957 verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG; die der Verurteilung zugrunde gelegte Rechtsvorschrift bildet keinen Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann das Recht des Beschwerdeführers auf Handlungsfreiheit nicht wirksam beschränken (BVerfGE 1, 418 [420]; 6, 32 [37f.]; 7, 111 [119]).
  • BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52

    Bayerische Flugblätter

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
    Das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 13. November 1956 und das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1957 verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG; die der Verurteilung zugrunde gelegte Rechtsvorschrift bildet keinen Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann das Recht des Beschwerdeführers auf Handlungsfreiheit nicht wirksam beschränken (BVerfGE 1, 418 [420]; 6, 32 [37f.]; 7, 111 [119]).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
    Im KPD-Urteil ist angeführt worden, das nach dem Grundgesetz bestehende Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei schließe ein "administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin aus, mag sie sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegenüber noch so feindlich verhalten" (BVerfGE 5, 85 [140]).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
    Daher ist Art. 9 Abs. 2 GG auch nicht subsidiär auf politische Parteien anwendbar (BVerfGE 2, 1 [13]).
  • BGH, 13.10.1954 - 6 StR 222/54
    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
    Das aber schließt notwendig ein: das der Partei in ihrem Aufgabenbereich dienende Tätigwerden ihrer Mitglieder und Anhänger und die verschiedenen Formen einer solchen Tätigkeit, insbesondere die Werbung für die Ziele der Partei in Wort und Schrift" (BGHSt 6, 318 [320]).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 419/54

    Hochverrat ohne Parteienverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
    Die Auffassung, das in erster Linie die Parteiorganisation stützende Privileg des Art. 21 Abs. 2 GG (BVerfGE 9, 162 [165]) erstrecke sich auch auf die mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitende parteioffizielle Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, ist folgerichtig.
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
    Das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 13. November 1956 und das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1957 verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG; die der Verurteilung zugrunde gelegte Rechtsvorschrift bildet keinen Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann das Recht des Beschwerdeführers auf Handlungsfreiheit nicht wirksam beschränken (BVerfGE 1, 418 [420]; 6, 32 [37f.]; 7, 111 [119]).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Die Partei darf zwar politisch bekämpft werden, sie soll aber in ihrer politischen Aktivität von jeder Behinderung frei sein (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 47, 198 ; 107, 339 ).

    Das Grundgesetz nimmt in seiner gegenwärtigen Form die Gefahr, die in der Tätigkeit einer Partei bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit liegt, um der politischen Freiheit willen in Kauf (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 47, 198 ; 107, 339 ).

    Vor allem aber ist Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG lex specialis zu Art. 9 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 2, 1 ; siehe auch BVerfGE 12, 296 ; 13, 174 ; 17, 155 ; Klein, a.a.O., Art. 21 Rn. 511 ; Morlok, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 21 Rn. 143).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Das Urteil hat also konstitutive Bedeutung für ein Einschreiten gegen die Partei durch Polizei, Verwaltung und Gerichte (BVerfGE 5, 85 [140]; 12, 296 [304f.]).

    Deshalb war § 90a StGB - ein Organisationsdelikt -, soweit es sich auf politische Parteien bezogen hat, mit Art. 21 GG unvereinbar und nichtig (BVerfGE 12, 296 [305 ff.]).

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Insofern kommt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konstitutive Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 12, 296 ; s.a. BVerfGE 47, 198 ).

    Die Partei kann zwar politisch bekämpft werden, sie soll aber in ihrer politischen Aktivität von jeder Behinderung frei sein (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 47, 198 ).

    Die Partei handelt, auch wenn sie verfassungsfeindliche Ziele propagiert, im Rahmen einer verfassungsmäßig verbürgten Toleranz (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 47, 198 ).

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