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   BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3327
BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01 (https://dejure.org/2002,3327)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01 (https://dejure.org/2002,3327)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01 (https://dejure.org/2002,3327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Aktenübersendung - Rechtsbeistand - Rechtsanwaltskammer - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Gleichheitsgrundsatz - Normadressat

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 3

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Akteneinsichtsrecht eines nicht verkammerten Vollrechtsbeistands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersendung von Akten an einen nicht der Rechtsanwaltskammer angehörigen Rechtsbeistand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, BRAO § 209; StPO §§ 475, 53 Abs. 1 Nr. 3, 97
    Kein Akteneinsichtsrecht eines nicht verkammerten Vollrechtsbeistands

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Akteneinsichtsrecht eines nicht verkammerten Vollrechtsbeistands

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, BRAO § 209; StPO §§ 475, 53 Abs. 1 Nr. 3, 97
    Kein Akteneinsichtsrecht eines nicht verkammerten Vollrechtsbeistands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2307
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 ).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01
    Es liegen hinreichende Gründe des Gemeinwohls vor, das gewählte Mittel ist zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich, und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt (vgl. BVerfGE 85, 248 m.w.N.; 93, 362 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01
    Eingriffszweck und Eingriffsintensität müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfGE 101, 331 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01
    Es liegen hinreichende Gründe des Gemeinwohls vor, das gewählte Mittel ist zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich, und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt (vgl. BVerfGE 85, 248 m.w.N.; 93, 362 ).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01
    Kammerrechtsbeistände sind mit Rechtsanwälten insofern gleich zu behandeln, als sie mit Ausnahme der Vor- und Ausbildung dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen, welche für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erforderlich sind, und zudem als Kammermitglied denselben Standespflichten wie Rechtsanwälte unterliegen (vgl. BVerfGE 80, 269 ).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Im Übrigen kann es nach dem allgemeinen Gleichheitssatz zwar zulässig sein, eine unterschiedliche Behandlung an eine freiwillig getroffene Entscheidung anzuknüpfen (vgl. BVerfG 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01 - NJW 2002, 2307).
  • OLG Braunschweig, 03.12.2015 - 1 Ws 309/15

    Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten trotz

    Schon das Bundesverfassungsgericht ( vgl. Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01, juris, Rn. 13 ) hat darüber hinaus betont, dass Rechtsanwälte ihre Aufgaben als vertrauenswürdige Organe der Rechtspflege wahrnehmen, der Rechtsverkehr also in der Regel auf ihre Integrität und Zuverlässigkeit vertrauen darf.
  • BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05

    Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung

    Grundsätzlich ist die Anknüpfung einer Differenzierung an eine Entscheidung des Norm- oder Regelungsunterworfenen ein sachlicher Differenzierungsgrund für eine ungleiche Behandlung (vgl. BVerfG 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01 - NJW 2002, 2307).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 753/06

    Beiträge für Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Grundsätzlich ist die Anknüpfung einer Differenzierung an eine Entscheidung des Norm- oder Regelungsunterworfenen ein sachlicher Differenzierungsgrund für eine ungleiche Behandlung (vgl. BVerfG 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01 - NJW 2002, 2307).
  • BGH, 21.04.2008 - AnwZ (B) 42/07

    Aufnahme eines Rechtsbeistands in die Rechtsanwaltskammer

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mit Kammerbeschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01 (NJW 2002, 2307) nicht angenommen und zur Begründung ausgeführt, dass die Verweigerung von Akteneinsicht an nicht verkammerte Rechtsbeistände keinen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 oder Art. 3 Abs. 1 GG darstellt.
  • LG Regensburg, 03.12.2003 - 1 Qs 124/03
    Ferner ist der Rechtsanwalt den in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte umschriebenen Anforderungen unterworfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.03.2002, AZ: 1 BvR 2119/01, NJW 2002, 2307).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2018 - 1 AR 12/18

    Rechtsanwalt kann Kosten der Aktenversendung zu tragen haben

    Sie haben vielmehr die schutzwürdigen Interessen der Beschuldigten oder deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 2119/01, NJW 2002, 2307).
  • LG Berlin, 21.04.2022 - 511 Qs 36/22

    Akteneinsicht, Nebenklägerin, Gefährdung des Untersuchungszwecks

    Das Gericht darf jedoch grundsätzlich auf die Integrität und Zuverlässigkeit eines Rechtsanwaltes als vertrauenswürdiges Organ der Rechtspflege vertrauen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März, 2002, 1 BvR 2119/01; OLG Braunschweig aaO), zumal das Gericht die zur Wahrheit verpflichtete Nebenklägerin im Rahmen der Hauptverhandlung auch danach befragen kann, ob sie im Vorfeld Zugang zu dem.
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