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   BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17   

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https://dejure.org/2017,8387
BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17 (https://dejure.org/2017,8387)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17 (https://dejure.org/2017,8387)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2017 - 2 BvQ 2/17 (https://dejure.org/2017,8387)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil - Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt - Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG ...

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Partei "DIE RECHTE" zur Einrichtung und Führung eines Giro-Kontos nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Unzulässige Verfassungsbeschwerde ...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil - Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt - Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Partei "DIE RECHTE" zur Einrichtung und Führung eines Giro-Kontos nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Unzulässige Verfassungsbeschwerde ...

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung der Partei "DIE RECHTE" zur Einrichtung und Führung eines Giro-Kontos nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Unzulässige Verfassungsbeschwerde ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil - Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt - Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
    Dies setzt zwar nicht voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).

    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist aber nur unter der Voraussetzung zulässig, dass nachfolgend ein Hauptsacheantrag gestellt werden könnte, der nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 66, 39 ; 113, 113 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2016 - 2 M 302/15

    Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse im einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen die im Verfahren des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 7. Juli 2015 - 1 B 2549/15 SN - und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Dezember 2016 - 2 M 302/15 - wäre unzulässig, da sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG erhoben worden ist.
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist aber nur unter der Voraussetzung zulässig, dass nachfolgend ein Hauptsacheantrag gestellt werden könnte, der nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 66, 39 ; 113, 113 ).
  • BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
    Dies setzt zwar nicht voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.2024 - 2 BvQ 16/24

    Unzulässiger Eilantrag betreffend die Versetzung in den Ruhestand nach Erreichen

    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2017 - 2 BvQ 2/17 -, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3).
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