Rechtsprechung
BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 21 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil - Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt - Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG ... - Wolters Kluwer
Verpflichtung der Partei "DIE RECHTE" zur Einrichtung und Führung eines Giro-Kontos nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Unzulässige Verfassungsbeschwerde ...
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil - Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt - Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung der Partei "DIE RECHTE" zur Einrichtung und Führung eines Giro-Kontos nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Unzulässige Verfassungsbeschwerde ...
- rechtsportal.de
Verpflichtung der Partei "DIE RECHTE" zur Einrichtung und Führung eines Giro-Kontos nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Unzulässige Verfassungsbeschwerde ...
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Fehlen eines auf den Bundesverband einer politischen Partei eingetragenen Girokontos für sich genommen kein schwerer Nachteil - Spendeneinbußen nicht substantiiert dargelegt - Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 07.07.2015 - 1 B 2549/15
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2016 - 2 M 302/15
- BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
Auszug aus BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
Dies setzt zwar nicht voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist aber nur unter der Voraussetzung zulässig, dass nachfolgend ein Hauptsacheantrag gestellt werden könnte, der nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 66, 39 ; 113, 113 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2016 - 2 M 302/15
Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse im einstweiligen …
Auszug aus BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die im Verfahren des fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 7. Juli 2015 - 1 B 2549/15 SN - und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Dezember 2016 - 2 M 302/15 - wäre unzulässig, da sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG erhoben worden ist. - BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83
Nachrüstung
Auszug aus BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist aber nur unter der Voraussetzung zulässig, dass nachfolgend ein Hauptsacheantrag gestellt werden könnte, der nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 66, 39 ; 113, 113 ). - BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
Auszug aus BVerfG, 21.03.2017 - 2 BvQ 2/17
Dies setzt zwar nicht voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits ein Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 105, 235 ; 113, 113 ; stRspr).
- BVerfG, 28.02.2024 - 2 BvQ 16/24
Unzulässiger Eilantrag betreffend die Versetzung in den Ruhestand nach Erreichen …
Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2017 - 2 BvQ 2/17 -, Rn. 1;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3).