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   BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 108/18   

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https://dejure.org/2018,6885
BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 108/18 (https://dejure.org/2018,6885)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2018 - 2 BvR 108/18 (https://dejure.org/2018,6885)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2018 - 2 BvR 108/18 (https://dejure.org/2018,6885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 25 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG; § 8 IRG; § 73 IRG; § 4 AsylG
    Auslieferung an Weißrussland zum Zwecke der Strafverfolgung (weißrussischer Staatsangehöriger; Anerkennung subsidiären Schutzes in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union als gewichtiges Indiz gegen die Zulässigkeit der Auslieferung; Entkräftung durch völkerrechtlich ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 25 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Gewährung subsidiären Schutzes in anderem EU-Mitgliedsstaat stellt gewichtiges Indiz für Vorliegen eines Auslieferungshindernisses dar - hier: Auslieferung eines in Belgien als schutzberechtigt anerkannten Weißrussen an Weißrussland zur ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gewährung subsidiären Schutzes in anderem EU-Mitgliedsstaat stellt gewichtiges Indiz für Vorliegen eines Auslieferungshindernisses dar - hier: Auslieferung eines in Belgien als schutzberechtigt anerkannten Weißrussen an Weißrussland zur ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Gewährung subsidiären Schutzes in anderem EU-Mitgliedsstaat stellt gewichtiges Indiz für Vorliegen eines Auslieferungshindernisses dar - hier: Auslieferung eines in Belgien als schutzberechtigt anerkannten Weißrussen an Weißrussland zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 108/18
    Auch das Bundesverfassungsgericht sehe allein in der Gewährung subsidiären Schutzes durch einen anderen Mitgliedstaat kein Auslieferungshindernis (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -).

    Der Sachverhalt in dem Verfahren, das der Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 in dem Verfahren 2 BvR 2486/15 zugrunde gelegen habe, sei mit dem vorliegenden nicht zu vergleichen, denn dort sei dem Beschwerdeführer wegen eines anderen Strafverfahrens als dem dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegenden Verfahren subsidiärer Schutz gewährt worden, sodass die Asylbehörden dort keine Tatverdachtsprüfung durchgeführt hätten.

    Es stellt jedoch ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass dem Beschwerdeführer eine Behandlung drohen könnte, die seine Auslieferung unzulässig machen würde (vgl. BVerfGE 52, 391 , BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 108/18
    Dies setzt bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde voraus, dass neben der angegriffenen Entscheidung sämtliche zu deren Verständnis notwendige Unterlagen vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach in einer Weise wiedergegeben werden, dass auf dieser Grundlage eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 108/18
    Dies setzt bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde voraus, dass neben der angegriffenen Entscheidung sämtliche zu deren Verständnis notwendige Unterlagen vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach in einer Weise wiedergegeben werden, dass auf dieser Grundlage eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 108/18
    Es stellt jedoch ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass dem Beschwerdeführer eine Behandlung drohen könnte, die seine Auslieferung unzulässig machen würde (vgl. BVerfGE 52, 391 , BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 108/18
    Dies setzt bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde voraus, dass neben der angegriffenen Entscheidung sämtliche zu deren Verständnis notwendige Unterlagen vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach in einer Weise wiedergegeben werden, dass auf dieser Grundlage eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 53 AuslA 66/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die

    Dies stellt ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass dem Verfolgten im Zielstaat eine Behandlung drohen könnte, die seine Auslieferung unzulässig macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019, 2 BvR 828/19, a.a.O.; ebenso BVerfGE 52, 391, 405 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016, 2 BvR 2486/15, Rn. 21; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2018, 2 BvR 108/18, Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 AuslA 34/17
    Dies stellt ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass dem Verfolgten im Zielstaat eine Behandlung drohen könnte, die seine Auslieferung unzulässig macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019, 2 BvR 828/19, a.a.O.; ebenso BVerfGE 52, 391, 405 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016, 2 BvR 2486/15, Rn. 21; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2018, 2 BvR 108/18, Rn. 18).
  • KG, 15.02.2019 - 4 AuslA 10/18

    Auslieferung an Belarus

    Wie bereits unter a) dargelegt, sind derartige Zusicherungen geeignet, Bedenken gegen die Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen (vgl. zu Zusicherungen der Republik Belarus auch BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 - [juris Rn. 29] und vom 21. März 2018 - 2 BvR 108/18 - [juris Rn. 19]).
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