Rechtsprechung
   BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6884
BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18 (https://dejure.org/2018,6884)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2018 - 2 BvR 237/18 (https://dejure.org/2018,6884)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2018 - 2 BvR 237/18 (https://dejure.org/2018,6884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 32 IRG, § 73 IRG
    Wiederholung einer eA sowie nachträgliche eA-Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG: Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an Ungarn zur Strafverfolgung - Zu fachgerichtlichen Aufklärungspflichten im Auslieferungsverfahren ...

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen nach Ungarn zur Strafverfolgung auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls; Gerichtliche Aufklärungspflicht im auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren; Beanstandung von Haftbedingungen im Zielstaat

  • rewis.io

    Wiederholung einer eA sowie nachträgliche eA-Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG: Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an Ungarn zur Strafverfolgung - Zu fachgerichtlichen Aufklärungspflichten im Auslieferungsverfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen nach Ungarn zur Strafverfolgung auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls; Gerichtliche Aufklärungspflicht im auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren; Beanstandung von Haftbedingungen im Zielstaat

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholung einer eA sowie nachträgliche eA-Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG: Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an Ungarn zur Strafverfolgung - Zu fachgerichtlichen Aufklärungspflichten im Auslieferungsverfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls - und die Aufklärungspflicht des Gerichts

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EGMR, 14.11.2017 - 5433/17

    DOMJÁN v. HUNGARY

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    In einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs (unter Verweis auf EGMR, Domján v. Ungarn, Entscheidung vom 14. November 2017, Nr. 5433/17) habe dieser an seiner Rechtsprechung zu den Haftbedingungen in Ungarn nicht mehr festgehalten, da sich die Haftbedingungen zwischenzeitlich verbessert hätten.

    Der EGMR habe daraufhin an seiner Rechtsprechung nicht mehr festgehalten und eine Beschwerde abgewiesen (unter Verweis auf EGMR, Domján v. Ungarn, Entscheidung vom 14. November 2017, Nr. 5433/17).

    Auch die Entscheidung des EGMR vom 14. November 2017 in der Sache Domján v. Ungarn (Nr. 5433/17) dürfte keine aussagekräftige Erkenntnisquelle für die Annahme darstellen, dass dem Beschwerdeführer keine im Auslieferungsverfahren zu beanstandenden Haftbedingungen im Zielstaat drohen.

    Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in dieser Sache lediglich - unter Bekräftigung der allgemeinen Zulässigkeitsanforderungen -, dass ein Gefangener, der in Ungarn menschenrechtswidrigen Haftbedingungen ausgesetzt war, gemäß Art. 35 Abs. 1 EMRK den nationalen Rechtsweg ausschöpfen müsse, um eine Entschädigung hierfür zu erlangen, bevor er sich mit einem solchen Begehren an den Gerichtshof wenden könne (EGMR, Domján v. Ungarn, Entscheidung vom 14. November 2017, Nr. 5433/17, Rn. 35 ff.).

  • EGMR, 10.03.2015 - 14097/12

    VARGA AND OTHERS v. HUNGARY

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    So habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 10. März 2015 entschieden, dass die Situation jedenfalls in sieben Haftanstalten nicht mit Art. 3 EMRK vereinbar sei (unter Verweis auf EGMR, Varga u.a. v. Ungarn, Urteil vom 10. März 2015, Nr. 14097/12 u.a.).

    Auch die hygienischen Bedingungen in ungarischen Haftanstalten habe der EGMR beanstandet und festgestellt, dass aus den engen Raumverhältnissen, dem Mangel an Intimsphäre bei der Toilettennutzung, Insektenplagen, schlechter Belüftung und restriktiv gehandhabtem Hofgang eine entwürdigende Behandlung folge (unter Verweis auf EGMR, Varga u.a. v. Ungarn, Urteil vom 10. März 2015, Nr. 14097/12 u.a.).

    Schon die Einhaltung der Mindesthaftraumgröße und die Gewährleistung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung von Gefangenen sei nicht sichergestellt, wie etwa der EGMR im Urteil vom 10. März 2015 entschieden habe (EGMR, Varga u.a. v. Ungarn, Nr. 14097/12 u.a.).

  • OLG Bremen, 12.09.2016 - 1 AuslA 3/15

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung trotz

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    Dies sei auch Gegenstand eines durch das Oberlandesgericht Bremen am 12. September 2016 angestrengten Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gewesen (unter Verweis auf OLG Bremen, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 Ausl. A 3/15 -).

    Auch das Oberlandesgericht Bremen habe noch im Jahr 2016 "objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben" dafür gehabt, dass die Haftbedingungen in Ungarn systemische Mängel aufwiesen (unter Verweis auf OLG Bremen, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 Ausl. A 3/15 -).

  • OLG Köln, 22.11.2017 - 6 AuslA 125/17
    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    Auch das Oberlandesgericht Köln habe kürzlich eine Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung nach Ungarn für zulässig erklärt (unter Verweis auf OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2017 - 6 AuslA 125/17 - 102 -).

    Der bloße Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 22. November 2017 - 6 AuslA 125/17 - 102 -) ersetzt ersichtlich nicht die Aufklärung der konkreten Umstände im vorliegenden Auslieferungsverfahren.

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 2655/17

    Auslieferungshaft (keine unionsrechtliche Determiniertheit der Auslieferungshaft

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, auf die sich das Oberlandesgericht München ebenfalls stütze, sei zudem vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 2655/17 -).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • KAG Mainz, 16.08.2016 - M 8/16
    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe gehe ebenfalls von aktuell bestehenden Hindernissen bei Auslieferungen nach Ungarn aus und habe zusammengefasst, wie konkret eine Zusicherung sein müsse, um diese auszuräumen (unter Verweis auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 AK 4/16 - 6 Ausl A 8/16, BeckRS 2016, 05180).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 237/18
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2016 - 1 AK 4/16

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferungshindernis bei

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht