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   BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04   

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https://dejure.org/2005,9351
BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04 (https://dejure.org/2005,9351)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2005 - 1 BvR 510/04 (https://dejure.org/2005,9351)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2005 - 1 BvR 510/04 (https://dejure.org/2005,9351)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde über den Entzug des elterlichen Sorgerechts in Folge Ehescheidung; Verfassungsgerichtlicher Prüfungsumfang unterinstanzlicher, fachgerichtlicher Entscheidungen; Verfassungsrechtliche Gebotenheit der Einholung eines Sachverständigengutachtens in ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 27.01.2004 - 10 UF 168/03
    Auszug aus BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 27. Januar 2004 - 10 UF 168/03 -,.

    c) die Dauer der Verfahren des Amtsgerichts Winsen (Luhe) 4 F 40/98 und des Oberlandesgerichts Celle 10 UF 168/03.

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04
    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, ist danach eine intensive Prüfung geboten, zumal der Eingriff in das Elternrecht zugleich auch das Kind betrifft (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04
    a) Aus der grundrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts wie auch aus der Verpflichtung des Staates, über dessen Ausübung im Interesse des Kindeswohls zu wachen, ergeben sich auch Folgerungen für das Prozessrecht und seine Handhabung im Sorgerechtsverfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch die Frage, ob fachgerichtliche Entscheidungen Fehler aufweisen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder dem Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04
    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04
    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, ist danach eine intensive Prüfung geboten, zumal der Eingriff in das Elternrecht zugleich auch das Kind betrifft (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04
    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2005 - 1 BvR 510/04
    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße die gerichtlichen Entscheidungen Grundrechte beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 83, 130 ).
  • OLG Hamm, 26.02.2014 - 3 UF 184/13

    Kindesanhörung heimlich aufgezeichnet? - Kein Beweisverwertungsverbot

    An den Maßstäben der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung gemessen (vgl. insoweit Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 21.04.2005, 1 BvR 510/04, recherchiert bei juris, Rn. 7 ff.; OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2008, 2 UF 195/08, recherchiert bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 28.02.2013, 10 UF 12/13, recherchiert bei juris, Rn. 12; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.10.2011, 8 UF 204/11, recherchiert bei juris, Rn. 19) ist vorliegend von einer ordnungsgemäßen Kindesanhörung auszugehen, da nicht von einem Beruhen der vorliegenden Entscheidung auf einem etwaigen Verfahrensfehler bei der Kindesanhörung ausgegangen werden kann.
  • EGMR, 21.01.2010 - 42402/05

    Rechtssache W. gegen DEUTSCHLAND

    Am 21. April 2005 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 510/04) des Beschwerdeführers zur Entscheidung anzunehmen.
  • EGMR, 29.01.2008 - 42402/05

    WILDGRUBER v. GERMANY

    On 21 April 2005 the Federal Constitutional Court declined to consider the applicant's constitutional complaint (file no. 1 BvR 510/04).
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