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   BVerfG, 21.04.2023 - 2 BvR 406/23   

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https://dejure.org/2023,9556
BVerfG, 21.04.2023 - 2 BvR 406/23 (https://dejure.org/2023,9556)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2023 - 2 BvR 406/23 (https://dejure.org/2023,9556)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2023 - 2 BvR 406/23 (https://dejure.org/2023,9556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und abgelehnter Antrag auf Zulassung eines Beistands

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 172 Abs 2 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung in einer Klageerzwingungssache - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung in einer Klageerzwingungssache - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung in einer Klageerzwingungssache - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2023 - 2 BvR 406/23
    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; stRspr).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2023 - 2 BvR 406/23
    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 21.04.2023 - 2 BvR 406/23
    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; stRspr).
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