Rechtsprechung
   BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,616
BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76 (https://dejure.org/1977,616)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.1977 - 2 BvR 804/76 (https://dejure.org/1977,616)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 1977 - 2 BvR 804/76 (https://dejure.org/1977,616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; StPO § 146
    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausdehnung des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung auf unterschiedlicher Taten Beschludigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinschaftliche Verteidigung - Mehrere Beschuldigte - Dieselbe Tat - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 354
  • NJW 1977, 1767
  • MDR 1977, 908
  • AnwBl 1977, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 11. März 1975 (BVerfGE 39, 156) entschieden, daß § 146 StPO mit dem Grundgesetz , insbesondere mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Grundrecht des Rechtsanwalts auf freie Berufsausübung, dem Recht des Beschuldigten auf freie Verteidigerwahl (Art. 2 Abs. 1 GG ), dem Willkürverbot und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist.

    Legitimer Zweck des § 146 StPO ist es, Interessenkollisionen zu vermeiden, um die Beistandsfunktion des Verteidigers, die es auch im öffentlichen Interesse zu bewahren gilt, nicht zu beeinträchtigen (BVerfGE 39, 156 (164 ff.); 43, 79, 90 ff.; Beschluß des Zweiten Senats vom 21.6.1977 - 2 BvR 70 und 361/75).

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76
    Art. 2 Abs. 1 GG ist in einem Verfahren, in dem über einen gesetzgeberischen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte anwaltschaftliche Berufsausübung zu befinden ist, nicht Prüfungsmaßstab (BVerfGE 22, 114 (119 f.)).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76
    Legitimer Zweck des § 146 StPO ist es, Interessenkollisionen zu vermeiden, um die Beistandsfunktion des Verteidigers, die es auch im öffentlichen Interesse zu bewahren gilt, nicht zu beeinträchtigen (BVerfGE 39, 156 (164 ff.); 43, 79, 90 ff.; Beschluß des Zweiten Senats vom 21.6.1977 - 2 BvR 70 und 361/75).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    (1) In das durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte einheitliche Grundrecht der Berufsfreiheit darf nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (stRspr; vgl. nur BVerfGE 36, 212 ; 45, 354 ; 93, 362 ; 135, 90 ; 141, 82 ).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Die Beschränkungen stehen unter dem Gebot der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 36, 212 ; 45, 354 ; 93, 362 ).
  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Den strafprozessualen Regelungen über die Verfahrensverbindung liegt dabei die Vorstellung zu Grunde, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung an sich selbstständiger Strafsachen - neben der Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Sachverhaltsfeststellungen und der Notwendigkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung (vgl. BGHSt 11, 130 ; 18, 238 ; OLG Frankfurt, StV 1983, S. 92 ) - regelmäßig dem Interesse einer zügigen und prozessökonomischen Verfahrenserledigung (vgl. BVerfGE 45, 354 ) und der Wahrheitserforschung dienen wird.

    So muss er etwa erwägen, ob die Verfahrensverbindung gerechtfertigt ist, obwohl sie wegen der durch sie begründeten Verfahrensidentität und des - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfGE 39, 156 ; 45, 354 ) - gesetzlichen Verbots der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO) zur Zurückweisung des vom Beschuldigten gewählten Verteidigers seines Vertrauens führt (vgl. Nestler-Tremel, NStZ 1988, S. 103 ; Heinicke, NJW 1978, S. 1497 ; Wendisch in: Löwe-Rosenberg, § 2 Rn. 27; Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, § 146 Rn. 28; Niemöller/Schuppert, AöR 1982, S. 387 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht