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BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; StPO § 146
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausdehnung des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung auf unterschiedlicher Taten Beschludigter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gemeinschaftliche Verteidigung - Mehrere Beschuldigte - Dieselbe Tat - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
Verfahrensgang
- AG München, 29.03.1976 - 423 Cs 2 Js 245/74
- LG München I, 02.07.1976 - 14 Qs 67/76
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76
Papierfundstellen
- BVerfGE 45, 354
- NJW 1977, 1767
- MDR 1977, 908
- AnwBl 1977, 419
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 11. März 1975 (BVerfGE 39, 156) entschieden, daß § 146 StPO mit dem Grundgesetz , insbesondere mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Grundrecht des Rechtsanwalts auf freie Berufsausübung, dem Recht des Beschuldigten auf freie Verteidigerwahl (Art. 2 Abs. 1 GG ), dem Willkürverbot und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist.Legitimer Zweck des § 146 StPO ist es, Interessenkollisionen zu vermeiden, um die Beistandsfunktion des Verteidigers, die es auch im öffentlichen Interesse zu bewahren gilt, nicht zu beeinträchtigen (BVerfGE 39, 156 (164 ff.); 43, 79, 90 ff.; Beschluß des Zweiten Senats vom 21.6.1977 - 2 BvR 70 und 361/75).
- BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61
Entziehung der Verteidigungsbefugnis
Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76
Art. 2 Abs. 1 GG ist in einem Verfahren, in dem über einen gesetzgeberischen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte anwaltschaftliche Berufsausübung zu befinden ist, nicht Prüfungsmaßstab (BVerfGE 22, 114 (119 f.)). - BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung
Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76
Legitimer Zweck des § 146 StPO ist es, Interessenkollisionen zu vermeiden, um die Beistandsfunktion des Verteidigers, die es auch im öffentlichen Interesse zu bewahren gilt, nicht zu beeinträchtigen (BVerfGE 39, 156 (164 ff.); 43, 79, 90 ff.; Beschluß des Zweiten Senats vom 21.6.1977 - 2 BvR 70 und 361/75).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
(1) In das durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte einheitliche Grundrecht der Berufsfreiheit darf nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (stRspr; vgl. nur BVerfGE 36, 212 ; 45, 354 ; 93, 362 ; 135, 90 ; 141, 82 ). - BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
Die Beschränkungen stehen unter dem Gebot der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 36, 212 ; 45, 354 ; 93, 362 ). - BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren
Den strafprozessualen Regelungen über die Verfahrensverbindung liegt dabei die Vorstellung zu Grunde, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung an sich selbstständiger Strafsachen - neben der Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Sachverhaltsfeststellungen und der Notwendigkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung (vgl. BGHSt 11, 130 ; 18, 238 ;… OLG Frankfurt, StV 1983, S. 92 ) - regelmäßig dem Interesse einer zügigen und prozessökonomischen Verfahrenserledigung (vgl. BVerfGE 45, 354 ) und der Wahrheitserforschung dienen wird.So muss er etwa erwägen, ob die Verfahrensverbindung gerechtfertigt ist, obwohl sie wegen der durch sie begründeten Verfahrensidentität und des - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfGE 39, 156 ; 45, 354 ) - gesetzlichen Verbots der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO) zur Zurückweisung des vom Beschuldigten gewählten Verteidigers seines Vertrauens führt (…vgl. Nestler-Tremel, NStZ 1988, S. 103 ;… Heinicke, NJW 1978, S. 1497 ;… Wendisch in: Löwe-Rosenberg, § 2 Rn. 27;… Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, § 146 Rn. 28;… Niemöller/Schuppert, AöR 1982, S. 387 ).
- OLG Stuttgart, 07.08.2018 - 4 Ws 175/18
Geltung des Verbots der Mehrfachverteidigung im Einziehungsverfahren
(1) Das Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO soll den Angeklagten auch gegen seinen Willen davor schützen, dass der Verteidiger in einen Interessenwiderstreit gerät und dadurch seine Beistandsfunktion, die es auch im öffentlichen Interesse zu bewahren gilt, beeinträchtigt wird (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1977 - 2 BvR 804/76 -, beckonline). - BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13
Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist …
Beschränkungen der Berufsfreiheit stehen unter dem Gebot der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 36, 212 ; 45, 354 ; 93, 362 ). - BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 20/16 R
Erfolgreiche Konkurrentenklage gegen Versorgungsauftrag
In das durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte einheitliche Grundrecht der Berufsfreiheit darf nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (stRspr; vgl nur BVerfGE 36, 212, 219 ff; 45, 354, 358 f; 93, 362, 369; 135, 90, 111 RdNr 57; 141, 82, 98 RdNr 47; zuletzt BVerfG Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 - Juris RdNr 121) . - OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17
Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: …
Dass das Verbundverfahren einen weitaus überdurchschnittlichen und ungewöhnlich hohen Bearbeitungsaufwand erfordert, ist im Interesse einer funktionsfähigen Strafrechtspflege hinzunehmen (vgl. BVerfG, 2 BvR 804/76 v. 21.06.1977 - BVerfGE 45, 354 ). - BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 18/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur …
In das durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte einheitliche Grundrecht der Berufsfreiheit darf nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (stRspr; vgl nur BVerfGE 36, 212, 219 ff; 45, 354, 358 f; 93, 362, 369; 135, 90, 111 RdNr 57; 141, 82, 98 RdNr 47; zuletzt BVerfG Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 - Juris - RdNr 121) . - BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 1.12
Feuerwehrrechtliche Verfügung; Brandschutz; Funkturm; Feuermeldeanlagen; …
Die Beschränkungen stehen unter dem Gebot der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 36, 212 ; 45, 354 ; 93, 362 ). - BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines …
Legitimer Zweck des Verbots der Mehrfachverteidigung ist es, Interessenkollisionen zu vermeiden, um die Beistandsfunktion des Verteidigers, die es auch im öffentlichen Interesse zu wahren gilt, nicht zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 45, 354 ). - BVerfG, 26.04.2023 - 1 BvR 733/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein als anwaltsgerichtliche Maßnahme …
- BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 13/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur …
- FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 6 K 282/98
Missbräuchlichkeit einer entgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine neu …
- OLG Celle, 17.08.1984 - 2 Ss OWi 124/84
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - 91 HB 1.08
Berufsrechtliche Rüge; Zurückweisung von Prozessbevollmächtigten; Verbot der …
- OLG Nürnberg, 30.03.1990 - Ws 327/90
Anrechnung der Untersuchungshaft; Verhängte Strafe; Verbindung beider Verfahren