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   BVerfG, 21.06.1988 - 1 BvR 35/88   

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https://dejure.org/1988,2354
BVerfG, 21.06.1988 - 1 BvR 35/88 (https://dejure.org/1988,2354)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.1988 - 1 BvR 35/88 (https://dejure.org/1988,2354)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 1 BvR 35/88 (https://dejure.org/1988,2354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 220 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zum internationalen Ehegüterrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Übergangsregelung zum ehelichen Güterrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umwandelbarkeit - Rückwirkungsverbot - Gleichheitsgrundsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1081
  • FamRZ 1988, 920
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81

    Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 1 BvR 35/88
    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend auch Art. 15 Abs. 2 erster Halbsatz EGBGB a.F. insgesamt für nichtig erklärt (BVerfGE 63, 181 ).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 1 BvR 35/88
    Das Rechtsstaatsprinzip verbietet aber nicht jede Rückwirkung, selbst wenn nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft wird (vgl. BVerfGE 7, 89 >92< m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 1 BvR 35/88
    Der Gesetzgeber kann unter Umständen eine nichtige Bestimmung rückwirkend durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzen (vgl. BVerfGE 13, 261 >272<).
  • BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der

    Aus dem Rechtsschein kann dann schutzwürdiges Vertrauen darauf erwachsen, dass er die tatsächliche Rechtslage abbildet, so dass von ihm umfasste Begünstigungen nicht nachträglich beseitigt werden dürfen (vgl. schon BVerfGE 13, 261 sowie BVerfGE 18, 429 ; 50, 177 ; 135, 1 ; ferner BVerfGK 10, 346 ; 14, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juni 1988 - 1 BvR 35/88 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, Rn. 56).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96

    Zur Anwendung von BGBEG Art 220 Abs 3 S 1, 2 auf familienrechtliche

    Da gemäß Art. 117 Abs. 1 GG gleichheitswidrige Normen seit dem 31. März 1953 außer Kraft gesetzt sind, ist ein schutzwürdiges Vertrauen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuerkennen (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1988 - 1 BvR 35/88 -, FamRZ 1988, S. 920).
  • OLG Hamm, 30.08.2010 - 8 UF 108/10

    Anwendbares Recht für das Verfahren über den Zugewinnausgleich in Übergangsfällen

    Infolgedessen kann Vertrauensschutz dort nicht in Frage kommen, wo das Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, FamRZ 1988, 920).
  • KG, 15.10.1987 - 16 UF 3009/85
    Hinweis Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 21. Juni 1988 (FamRZ 1988, 920) die Verfassungsbeschwerde des Antragsgegners - ihre Zulässigkeit unterstellt - mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen.
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