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   BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93   

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BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93 (https://dejure.org/1994,1527)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93 (https://dejure.org/1994,1527)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93 (https://dejure.org/1994,1527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatvorwurf - Zwangsmaßnahme - Privatsphäre - Richtige Handhabung - Durchsuchungsbeschluß - Rechtsstaatliche Gründe - Mindestanforderungen an den Inhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3281
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Ihrer Zulässigkeit steht auch nicht die Tatsache entgegen, daß die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 [218]; 81, 138 [140 f.]; st. Rspr.).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig dem Richter vorbehalten ist, trifft ihn als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, daß der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt, kurz, daß die Ermächtigung der rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügt (vgl. BVerfGE 42, 212 [219 f.]).

    Zugleich versetzt sie ihn in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 [221]).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Sie steht daher ebenso wie ihre Anordnung von vornherein unter dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 [186 f.]).
  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Diese Vorschrift verlangt, daß das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der verletzende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 f.]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Diese Vorschrift verlangt, daß das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der verletzende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 f.]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Ihrer Zulässigkeit steht auch nicht die Tatsache entgegen, daß die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 [218]; 81, 138 [140 f.]; st. Rspr.).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281).
  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

    Sie entspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen, trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1994, 3281; NStZ 1999, 414) Rechnung und beachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von

    Die angegriffenen Beschlüsse des Ermittlungsrichters vom 17. April 2018 erfüllen mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an sie zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171), tragen einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NStZ 1999, 414) Rechnung und erweisen sich auch im Übrigen als rechtmäßig.
  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

    Im Übrigen erfüllt dieser mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an ihn zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171) und trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NJW 1999, 2176; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 5).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98

    Teilweise unzulässige, im übrigen wegen Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.

    Eine richterliche Durchsuchungsanordnung muß deshalb, soweit dies nach dem Stand der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist, durch tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs den äußeren Rahmen abstecken, innerhalb dessen, die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, und darf sich nicht in der bloßen Wiedergabe das gesetzlichen Tatbestandes erschöpfen (vgl. BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1992, 551 f. und NJW 1994, 3281 f.).

  • BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver

    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).

    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1994, 3281, 3282; NStZ 1999, 414) Rechnung.

  • BGH, 30.01.2001 - StB 1/01

    Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung -

    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).

    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1994, 3281, 3282; NStZ 1999, 414) Rechnung.

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft sie als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.1994 - 2 BvR 2559/93 - NJW 1994, 3281 - Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Beamten wegen

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft sie als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.1994 - 2 BvR 2559/93 - Rn. 11).
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

    Darüber hinaus muss der Richter durch eine geeignete Konkretisierung des Durchsuchungsbeschlusses dafür Sorge tragen, dass der Grundrechtseingriff kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG NJW 1992, 551, 552; 1994, 3281, 3282).
  • OLG Hamm, 08.12.2000 - 5 Ws 253/00

    Durchsuchung, Beschlagnahme, Anforderungen an Durchsuchungs- und

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02

    Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und

  • LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01

    Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98

    Strafrecht; Durchsuchung bei Kreditinstituten

  • OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01

    Beschlagnahme; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • LG Braunschweig, 08.04.1998 - 38 Qs 9/98

    Anforderungen an den Inhalt des Tatvorwurfs in einer Durchsuchungsanordnung im

  • LG Augsburg, 08.04.2008 - 10 Qs 154/08

    Steuerstrafverfahren: Aufhebung des dinglichen Arrests in das Vermögen des

  • LG Neuruppin, 07.11.2005 - 13 Qs 110/05

    Durchsuchungsbeschluss: Inhaltliche Anforderungen an Durchsuchungsbeschluss wegen

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