Rechtsprechung
BVerfG, 21.06.2012 - 2 BvR 2883/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren bei unterlassener Belehrung über Wegfall der Bindungswirkung gem § 257c Abs 4 StPO
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO
Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren bei unterlassener Belehrung über Wegfall der Bindungswirkung gem § 257c Abs 4 StPO - drohender irreparabler ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO
Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren bei unterlassener Belehrung über Wegfall der Bindungswirkung gem § 257c Abs 4 StPO - drohender irreparabler ... - Wolters Kluwer
Belehrung über den Wegfall der Bindungswirkung für das Gericht vor dem Zustandekommen der Verfahrensabsprache i.R.d. Zusicherung einer bestimmten Gesamtfreiheitsstrafe
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen - Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren bei unterlassener Belehrung über Wegfall der Bindungswirkung gem § 257c Abs 4 StPO - drohender irreparabler ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Belehrung über den Wegfall der Bindungswirkung für das Gericht vor dem Zustandekommen der Verfahrensabsprache i.R.d. Zusicherung einer bestimmten Gesamtfreiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 09.03.2010 - W 5 KLs 70 Js 40038/07
- LG München II, 27.04.2010 - W 5 KLs 63 Js 20750/08
- BGH, 08.10.2010 - 1 StR 443/10
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 469/10
- LG Berlin, 15.03.2011 - 2 St Js 1194/10
- BGH, 29.08.2011 - 5 StR 287/11
- BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 2628/10
- BVerfG, 21.06.2012 - 2 BvR 2883/10
- BVerfG, 22.10.2012 - 2 BvR 2628/10
- BVerfG, 05.12.2012 - 2 BvR 2883/10
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
- BGH, 17.09.2013 - 1 StR 443/10
- BGH, 17.09.2013 - 1 StR 469/10
- BVerfG, 15.10.2013 - 2 BvR 2628/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
Auszug aus BVerfG, 21.06.2012 - 2 BvR 2883/10
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 21.06.2012 - 2 BvR 2883/10
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 21.06.2012 - 2 BvR 2883/10
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 21.06.2012 - 2 BvR 2883/10
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 21.06.2012 - 2 BvR 2883/10
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).