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   BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98   

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https://dejure.org/1999,5517
BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98 (https://dejure.org/1999,5517)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98 (https://dejure.org/1999,5517)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 1 BvR 1584/98 (https://dejure.org/1999,5517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 1 Abs 1, Art 20 Abs 3 durch Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Fragen nach Stasi-Mitarbeit

  • Wolters Kluwer

    Wahrheitswidrige Angaben im Vorstellungsgespräch gegenüber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - Beurteilung der Folgen einer lange zurückliegenden Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Stichtagsregelung für Verstrickungen, mit dem Ministerium ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1095
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98
    Die einschlägigen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 96, 171 ff.).

    Wenn es im angegriffenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts heißt, eine weitergehende zeitliche Beschränkung des Fragerechts komme im Hinblick auf Vorfälle nach dem Jahre 1970 nicht in Betracht, könnte dies als eine Art Stichtag und damit als ein zu enges Verständnis der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 8. Juli 1997 (BVerfGE 96, 171 [188 f.]) dargelegten Erwägungen aufgefaßt werden.

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Peter-Michael Diestel, Menzelstraße 16, Potsdam - gegen a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 -, b) das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Dezember 1996 - 1 Ca 180/96 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 21. Juli 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 08.01.1998 - 1 BvR 390/96

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts iSv GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 1 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98
    Auch dabei kommt es wesentlich auf den Zeitablauf und die Bedeutung der Umstände des Einzelfalls für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an (so bereits BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 1998 - 1 BvR 390/96 -, NZA 1998, S. 418 f.).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99

    Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit

    Die genannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 159/95 und 2189/95 - aaO; vgl. ferner BVerfG 21. Juli 1999 - 1 BvR 1584/98 - AP GG Art. 2 Nr. 44) und des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - aaO) trägt der besonderen Situation und den widerstreitenden Interessen der Parteien in Einstellungsgesprächen Rechnung.
  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt deutlich gemacht, dass der Grundsatz, wonach Fragen nach einer Tätigkeit für das MfS, die vor 1970 abgeschlossen ist, den Betroffenen regelmäßig in unzumutbarer Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen und deshalb unzulässig sind, nicht im Sinne einer Stichtagsregelung zu verstehen ist (BVerfG, NZA 1999, S. 1095; zur Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Würdigung auch bereits BVerfGE 96, 171, 187).

    Dabei kommt es wesentlich auf den Zeitablauf und die Bedeutung der Umstände des Einzelfalls für die Fortsetzung des Dienstverhältnisses an (BVerfG, NZA 1999, S. 1095).".

  • VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05

    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine

    Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf seine verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Problemen bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen Falschbeantwortung der Fragen zur MfS-Tätigkeit (B. v. 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98 -, NZA 1999, 1095) und dem Hinweis auf die Spruchpraxis bei den Sonderkündigungstatbeständen für den öffentlichen Dienst (vgl. U. v. 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 195/95, 1 BvR 2189/95 -, BVerfGE 96, 171 ff. = NJW 1997, 2307 ff.) führt das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung aus:.

    Bereits in seiner Entscheidung vom 21.07.1999 (a.a.O.) hatte das Bundesverfassungsgericht dem Zeitfaktor eine wesentliche Bedeutung beigemessen und für Fälle, in denen die MfS-Tätigkeit - jedenfalls - vor dem Jahr 1970 endgültig abgeschlossen war, eine Offenbarungspflicht abgelehnt.

  • BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01

    Zurücknahme der Ernennung zum Beamten wegen lange zurückliegender Stasi-Mitarbeit

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch wiederholt deutlich gemacht, dass der Grundsatz, wonach Fragen nach der Tätigkeit für das MfS, die vor 1970 abgeschlossen sind, den Betroffenen regelmäßig in unzumutbarer Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen und deshalb unzulässig sind, nicht im Sinne einer Stichtagsregelung zu verstehen ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NZA 1999, S. 1095; zur Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Würdigung auch bereits BVerfGE 96, 171 ).
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