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   BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 715/96   

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https://dejure.org/1996,4254
BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 715/96 (https://dejure.org/1996,4254)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.1996 - 2 BvR 715/96 (https://dejure.org/1996,4254)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 1996 - 2 BvR 715/96 (https://dejure.org/1996,4254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 240 Abs. 2 S. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mittelbare Befragung - Mitangeklagte - Faires Verfahren - Rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3408
  • NStZ 1996, 607 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 715/96
    Die Bestimmung des § 240 Abs. 2 Satz 2 StPO ist verfassungskonform (BVerfGE 53, 207 [215]).

    BVerfGE 53, 207 [215] enthält eine solche Entscheidung nicht.

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 715/96
    darf im Rechtsstaat des Grundgesetzes nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein; ihm muß die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluß zu nehmen (BVerfGE 66, 313 [318]; 65, 171 [174 f.] = NJW 1984, S. 113 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 715/96
    darf im Rechtsstaat des Grundgesetzes nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein; ihm muß die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluß zu nehmen (BVerfGE 66, 313 [318]; 65, 171 [174 f.] = NJW 1984, S. 113 ; stRspr).
  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 715/96
    Nach dem Zweck der Regelung dürfte Zeuge jeder sein, dessen Aussage vor Gericht als Beweismittel zur Entscheidungsfindung verwendet wird; soweit es um die Ausübung des Fragerechts geht, auch der Mitangeklagte (Gollwitzer, a.a.O. S. 151 f. m.w.Nachw. FN 16 sowie ders. in LR, Art. 6 MRK/Art. 14 IPBPR Rn. 214; vgl. auch EKMR i. S. Unterpertinger./. Österreich EuGRZ 1987, 151; Peukert, EuGRZ 1980, 247, 266 FN 219. Zur autonomen Auslegung des Begriffs Zeuge vgl. auch EGMR i. S. Kostovski./. Niederlande, StV 1990, 481, 482).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Kann der Angeklagte an der Zeugenvernehmung nicht teilnehmen, reicht es aus, daß wenigstens der Verteidiger bei der Zeugenvernehmung anwesend ist und den Zeugen befragen kann (EGMR, Fall Doorson ./. Niederlande Sammlung 1996 - II S. 470 Nr. 68, 73: anonymer Zeuge; vgl. auch Vogler, IntKommEMRK - Art. 6 Rdn. 552; siehe auch BVerfG NJW 1996, 3408).
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