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   BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16   

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https://dejure.org/2016,32837
BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16 (https://dejure.org/2016,32837)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16 (https://dejure.org/2016,32837)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 (https://dejure.org/2016,32837)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bzgl Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes bei Fehlen eines Anordnungsgrundes

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Beschwerdeführers zur sustantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bzgl Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes bei Fehlen eines Anordnungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Beschwerdeführers zur sustantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Verpflichtung des Beschwerdeführers zur sustantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsanwendungsfehler eines Gerichts - und die Verfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Fehlen eines

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Antragsteller die Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit eigenen Mitteln - oder mit zumutbarer Hilfe Dritter - überbrücken kann (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2015 - L 4 AS 137/15 B ER -, juris, Rn. 25; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. März 2011 - L 5 KR 20/11 B ER -, juris, Rn. 10; zu den verfassungsrechtlichen Grenzen ihrer Sichtweise vgl. allerdings BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung oder Anwendung des Rechts durch die Fachgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 99, 145 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Dabei hat er auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im fachgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Antragsteller die Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit eigenen Mitteln - oder mit zumutbarer Hilfe Dritter - überbrücken kann (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2015 - L 4 AS 137/15 B ER -, juris, Rn. 25; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. März 2011 - L 5 KR 20/11 B ER -, juris, Rn. 10; zu den verfassungsrechtlichen Grenzen ihrer Sichtweise vgl. allerdings BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung oder Anwendung des Rechts durch die Fachgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 99, 145 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2015 - L 4 AS 137/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlende Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Antragsteller die Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit eigenen Mitteln - oder mit zumutbarer Hilfe Dritter - überbrücken kann (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. April 2015 - L 4 AS 137/15 B ER -, juris, Rn. 25; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. März 2011 - L 5 KR 20/11 B ER -, juris, Rn. 10; zu den verfassungsrechtlichen Grenzen ihrer Sichtweise vgl. allerdings BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Dabei hat er auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 7 SO 1311/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Danach besteht ein Anordnungsgrund z.B. dann nicht, wenn der Antragsteller jedenfalls gegenwärtig auf eigene Mittel oder zumutbare Hilfe Dritter zurückgreifen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2017 - L 7 SO 420/17 ER-B - juris Rdnr. 8 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 - juris Rdnr. 4) und sich den Ausführungen des Antragstellers keine gewichtigen Anhaltspunkte entnehmen lassen, dass die finanziellen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind (BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - juris Rdnr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 SO 420/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 - juris Rdnr. 4; BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris Rdnr. 7).

    Ein Minderjähriger kann sich nicht darauf beschränken, auf seine eigene Vermögenslosigkeit hinzuweisen; er muss vielmehr glaubhaft machen, dass auch Einkommen oder Vermögen der unterhaltspflichtigen Personen nicht hinreichend vorhanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 - juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris Rdnr. 8).

  • LSG Sachsen, 22.03.2022 - L 8 SO 49/21
    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 - juris Rn. 4 ; BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris Rn. 7 ).
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