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   BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20   

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BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20 (https://dejure.org/2022,33480)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20 (https://dejure.org/2022,33480)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2022 - 1 BvR 1349/20 (https://dejure.org/2022,33480)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 142 Abs 2 AktG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, des Willkürverbots sowie der Gewährleistung des gesetzlichen Richter in einem Verfahren bzgl der Auswechslung eines nach § 142 Abs 2 AktG bestellten Sonderprüfers - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Auswechslung des für eine gerichtlich angeordnete aktienrechtliche Sonderprüfung bei der börsennotierten Aktiengesellschaft durch das Gericht bestellten Sonderprüfers i.R.d. Verfassungsbeschwerde; Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat der ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, des Willkürverbots sowie der Gewährleistung des gesetzlichen Richter in einem Verfahren bzgl der Auswechslung eines nach § 142 Abs 2 AktG bestellten Sonderprüfers - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Auswechslung des für eine gerichtlich angeordnete aktienrechtliche Sonderprüfung bei der börsennotierten Aktiengesellschaft durch das Gericht bestellten Sonderprüfers i.R.d. Verfassungsbeschwerde; Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat der ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Auswechslung des für eine gerichtlich angeordnete aktienrechtliche Sonderprüfung bei der börsennotierten Aktiengesellschaft durch das Gericht bestellten Sonderprüfers i.R.d. Verfassungsbeschwerde; Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat der ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, des Willkürverbots sowie der Gewährleistung des gesetzlichen Richter in einem Verfahren bzgl der Auswechslung eines nach § 142 Abs 2 AktG bestellten Sonderprüfers - Gegenstandswertfestsetzung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sonderprüferbestellung bei VW aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aktienrechtliche Sonderprüfung zum Abgasskandal: VW ist mit Verfassungsbeschwerden erfolgreich

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen OLG-Entscheidungen zu aktienrechtlicher Sonderprüfung erfolgreich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 247
  • WM 2022, 2439
  • WM 2022
  • NZG 2023, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. etwa BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Hierfür genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. etwa BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12).

    Ob die Nichtzulassung eines Rechtsmittels danach gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, lässt sich insbesondere anhand der in der Entscheidungsbegründung wiedergegebenen Erwägungen überprüfen (siehe etwa BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 13).

    Hingegen kommen die Feststellung einer mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbaren Handhabung der Zulassungspflicht und die Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht namentlich in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels unterblieben ist, obwohl sie nahe gelegen hätte und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 5, 22 ; 27, 248 ; 73, 322 ; 86, 133 ; 96, 189 ; 101, 331 ).

    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. etwa BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Hierfür genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. etwa BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12).

    Ob die Nichtzulassung eines Rechtsmittels danach gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, lässt sich insbesondere anhand der in der Entscheidungsbegründung wiedergegebenen Erwägungen überprüfen (siehe etwa BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 13).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 5, 22 ; 27, 248 ; 73, 322 ; 86, 133 ; 96, 189 ; 101, 331 ).

    aa) Willkürlich ist ein Richterspruch dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 96, 189 ).

    Willkürlich ist ein Richterspruch nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 96, 189 ).

    Der Annahme einer willkürlichen Entscheidung steht es entgegen, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2016 - 2 BvR 2193/15 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    Hingegen kommen die Feststellung einer mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbaren Handhabung der Zulassungspflicht und die Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht namentlich in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels unterblieben ist, obwohl sie nahe gelegen hätte und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17 m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 13; zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: BGHZ 154, 288 ; zu § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: BGHZ 159, 135 ).

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. etwa BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Hierfür genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. etwa BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. etwa BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Hierfür genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. etwa BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    Dies ist der Fall, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 13; zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: BGHZ 154, 288 ; zu § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: BGHZ 159, 135 ).

    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder jedenfalls verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ("Leitentscheidung") ganz oder teilweise fehlt (vgl. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 1 ZPO: BGHZ 154, 288 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 5, 22 ; 27, 248 ; 73, 322 ; 86, 133 ; 96, 189 ; 101, 331 ).

    Die von der Beschwerdeführerin erhobene Willkürrüge greift durch, weil sich insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Oberlandesgerichts in der die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin zurückweisenden Entscheidung zumindest nicht ausschließen lässt, dass es eine solche Sicht in dieser Entscheidung über die Anhörungsrüge wie auch schon in seinem - inhaltlich insoweit nicht abschließend klaren - den Sonderprüfer auswechselnden Beschluss tragend (vgl. etwa BVerfGE 18, 147 ; 86, 133 ; 105, 252 ) vertreten hat (siehe oben unter II 1 a bb 2).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Herausgabe

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09

    Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO)

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2016 - 16 O 2/15

    Bei einem Antrag nach § 142 Abs. 2 AktG kann das Gericht nicht von dem

  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02

    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BGH, 26.09.2018 - XII ZA 10/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Kindschaftssache: Grundsätzliche

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvR 2326/19

    Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht;

  • BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Schadensersatzpflicht wegen des unbefugten

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts zur Auswechslung des Sonderprüfers (Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 28. April 2020 und vom 29. Mai 2020 - 9 W 69/19 -), die die Beschwerdeführerin eigenständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen hat (siehe den Beschluss der Kammer vom heutigen Tag in dem Verfahren 1 BvR 1349/20), haben die hier angegriffenen Entscheidungen bereits ausweislich ihres Tenors lediglich "abgeändert", sie also im Übrigen - insbesondere in Bezug auf die Anordnung der Sonderprüfung als solcher - aufrechterhalten.
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