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   BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17   

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BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17 (https://dejure.org/2022,33481)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17 (https://dejure.org/2022,33481)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2022 - 1 BvR 2754/17 (https://dejure.org/2022,33481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 142 Abs 1 AktG, FamFG, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag in einem aktienrechtlichen Verfahren (Einsetzung eines Sonderprüfers) - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der gerichtlichen Anordnung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag in einem aktienrechtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag in einem aktienrechtlichen Verfahren (Einsetzung eines Sonderprüfers) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der gerichtlichen Anordnung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag in einem aktienrechtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag in einem aktienrechtlichen Verfahren (Einsetzung eines Sonderprüfers) - Gegenstandswertfestsetzung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung.

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sonderprüferbestellung bei VW aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aktienrechtliche Sonderprüfung bei einer börsennotierte Aktiengesellschaft - und die amerikanischen Funds

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderprüfung AG - Antrag durch ausländische Aktionäre?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 253
  • WM 2022, 2437
  • WM 2022
  • NZG 2023, 187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 5, 22 ; 27, 248 ; 73, 322 ; 86, 133 ).

    Hierzu müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 17 m.w.N.; stRspr).

    Es kann aber im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 60, 247 ; 62, 392 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, Rn. 60 f.).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 16 m.w.N.; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar ergibt, dass das Gericht diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 17 m.w.N.; stRspr).

    Hierzu müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 17 m.w.N.; stRspr).

    bb) Die - von der Beschwerdeführerin mit der Anhörungsrügeschrift geltend gemachte - Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG ist im Anhörungsrügeverfahren nicht geheilt worden (vgl. etwa BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 21).

  • OLG Celle, 08.11.2017 - 9 W 86/17

    Gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers hinsichtlich Pflichtverletzungen von

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 8. November 2017 - 9 W 86/17 - und vom 23. November 2017 - 9 W 86/17 - verletzen die Beschwerdeführerin in Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Feststellungen hierzu hat das Oberlandesgericht bisher nicht getroffen (vgl. auch Spindler, NZG 2020, S. 841 ; Backhaus, jurisPR-HaGesR 1/2018 Anm. 4 unter C; Mock, EWiR 2017, S. 749 ).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 16 m.w.N.; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar ergibt, dass das Gericht diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 17 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 5, 22 ; 27, 248 ; 73, 322 ; 86, 133 ).

    Hierzu müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 17 m.w.N.; stRspr).

  • BGH, 09.02.2017 - V ZB 166/15

    Grundbuchverfahren auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Grundbuchfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    Hier ist - wovon das Oberlandesgericht an sich ausgeht - insoweit U.S.-amerikanisches Recht maßgebend, und zwar dasjenige des Gründungsstaates (vgl. für den vorliegenden Fall Spindler, NZG 2020, S. 841 ; allgemein BGHZ 153, 353 ), zu dem von Amts wegen Ermittlungen anzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZB 166/15 -, NZG 2017, S. 546 ; Jacoby, in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 2).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Gegenstandswerts auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht;

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    Die auch aus Sicht des Oberlandesgerichts in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende (vgl. etwa Pabst, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 4; Spindler, NZG 2020, S. 841 ) Beteiligtenfähigkeit ist hier, sollte nicht schon § 8 Nr. 1 FamFG eingreifen, nach § 8 Nr. 2 FamFG gegeben, soweit den Antragstellerinnen ein Recht zustehen kann, sie also Zuordnungssubjekte eines Rechtssatzes sind (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1/04 -, NVwZ 2004, S. 887; Pabst, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 13; Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 8 Rn. 8).
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    Hier ist - wovon das Oberlandesgericht an sich ausgeht - insoweit U.S.-amerikanisches Recht maßgebend, und zwar dasjenige des Gründungsstaates (vgl. für den vorliegenden Fall Spindler, NZG 2020, S. 841 ; allgemein BGHZ 153, 353 ), zu dem von Amts wegen Ermittlungen anzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZB 166/15 -, NZG 2017, S. 546 ; Jacoby, in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 2).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 60, 247 ; 62, 392 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, Rn. 60 f.).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvR 2326/19

    Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen im Zivilprozess

  • BVerwG, 06.12.2022 - 4 CN 4.21

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen Bebauungsplan

    Der zur gerichtlichen Prüfung stehende Lebenssachverhalt muss nach einem Normenkomplex zu beurteilen sein, aus dem sich möglicherweise ein Recht der Vereinigung ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - 6 C 2.17 - BVerwGE 164, 1 Rn. 17; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. September 2022 - 1 BvR 2754/17 - juris Rn. 32).
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