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   BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71   

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https://dejure.org/1971,162
BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71 (https://dejure.org/1971,162)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1971 - 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71 (https://dejure.org/1971,162)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1971 - 2 BvL 6/69, 2 BvL 15/70, 2 BvL 20/70, 2 BvL 21/70, 2 BvL 46/71 (https://dejure.org/1971,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Beförderungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung finanzieller Beziehungen - Verwaltung der Beförderungsteuer - Vereinbarkeit mit GG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung finanzieller Beziehungen - Verwaltung der Beförderungsteuer - Vereinbarkeit mit GG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung finanzieller Beziehungen; Verwaltung der Beförderungsteuer; Vereinbarkeit mit GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 145
  • BStBl II 1972, 48
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.06.1968 - V R 128/66

    Umstrittene Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69
    Daß jede andere Lösung einen sehr erheblichen und schwer vertretbaren Verwaltungsaufwand, verbunden mit Belastungen der betroffenen Steuerpflichtigen, erfordert hätte, ist nie ernsthaft bestritten worden (vgl. bereits Geiger, Verfassungsentwicklung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit, Düsseldorf, 1965, S. 8: "... gar nicht anders zu machen"; ferner BFH 92, 144 [150]).
  • BFH, 03.09.1953 - II 266/52 U

    Zulässigkeit der Anrufung der Steuergerichte bei behaupteter Rechtsverletzung,

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69
    Die Rechtsprechung hat bis zum Ergehen der hier behandelten Vorlagebeschlüsse den § 9 Abs. 2 FVG a. F. immer als verfassungsmäßig erklärt (BFH 58, 17 [18]; 60, 314 [316]; 71, 619 [621]; 76, 456; 76, 678 [682]; 83, 646 [649]; 86, 465 [466]; 87, 206 [207]; 92, 144 [151]; 95, 467 [471]; BGH BStBl. 1958 1, 710).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvL 6/69
    Wo all dies zusammentrifft, läßt sich eine Verfassungswidrigkeit der angegriffenen, eine exzeptionelle Sonderlage regelnden Vorschrift nicht mit hinreichender Evidenz feststellen; sie ist vielmehr als verfassungsrechtlich legitimiert anzusehen, zumal diese Entscheidung den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten allgemeinen Verfassungssatz (vgl. BVerfGE 4, 115 [139]) unberührt läßt, daß weder der Bund noch die Länder über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen können, daß Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern auch nicht mit Zustimmung der Beteiligten zulässig sind und daß das Grundgesetz eine sogenannte Mischverwaltung, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen ist, ausschließt.
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Die Verwaltungszuständigkeiten von Bund und Ländern sind in den Art. 83 ff. GG erschöpfend geregelt und grundsätzlich nicht abdingbares Recht (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]; - 41, 291 [311]; - 63, 1 [39]).

    Es gilt der allgemeine Verfassungssatz (vgl. BVerfGE 4, 115 [139]), dass weder der Bund noch die Länder über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen können; Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern sind selbst mit Zustimmung der Beteiligten nicht zulässig (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]).

    Aus dem Normgefüge der Art. 83 ff. GG folgt, dass Mitplanungs-, Mitverwaltungs- und Mitentscheidungsbefugnisse gleich welcher Art im Aufgabenbereich der Länder, wenn die Verfassung dem Bund entsprechende Sachkompetenzen nicht übertragen hat, durch das Grundgesetz ausgeschlossen sind (vgl. BVerfGE 32, 145 [156]; - 108, 169 [182]).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Weder der Bund noch die Länder können über ihre im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügen; einfachgesetzliche Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern wären auch nicht mit Zustimmung der Beteiligten zulässig (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 32, 145 ; 39, 96 ; 55, 274 ; 105, 185 ).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Kompetenzen stehen nicht zur Disposition ihrer Träger (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 32, 145 ; 63, 1 ; 119, 331 ; 137, 108 ; 145, 171 ).
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