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   BVerfG, 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14   

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https://dejure.org/2014,34035
BVerfG, 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14 (https://dejure.org/2014,34035)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14 (https://dejure.org/2014,34035)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 1 BvR 2580/14 (https://dejure.org/2014,34035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Unzulässigkeit wegen nicht hinreichender Darlegung eines Grundrechtsverstoßes, teilweise Unbegründetheit wegen fehlender Verletzung von Grundrechtspositionen - hier Rundfunk- und Programmfreiheit, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 19 Abs 4 GG, ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Unzulässigkeit wegen nicht hinreichender Darlegung eines Grundrechtsverstoßes, teilweise Unbegründetheit wegen fehlender Verletzung von Grundrechtspositionen - hier Rundfunk- und Programmfreiheit, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 19 Abs 4 GG, ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Unzulässigkeit wegen nicht hinreichender Darlegung eines Grundrechtsverstoßes, teilweise Unbegründetheit wegen fehlender Verletzung von Grundrechtspositionen - hier Rundfunk- und Programmfreiheit, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 19 Abs 4 GG, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14
    Die Beschwerdeführerin muss darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 21.10.2014 - 1 BvR 2580/14
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 1746/16

    Versagung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels

    Die Bezugnahme auf die "in der ersten Instanz vorgelegte Erklärung der Beschwerdeführerin" genügt nicht den Anforderungen, die an die Vorlage von entscheidungserheblichen Unterlagen in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2008 - 1 BvR 2492/06 -, juris, Rn. 4 und vom 21. Oktober 2014 - 1 BvR 2580/14 -, juris, Rn. 17).
  • VG Neustadt, 19.06.2018 - 5 K 313/17

    Sat.1 zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet

    Mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 BvR 2580/14 - nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an und stellte gleichzeitig fest, dass sich damit zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt habe.
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