Rechtsprechung
BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; § 90 Abs. 1 BVerfGG
Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig - Bundesverfassungsgericht
Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten Verfassungsbeschwerde nicht dargetan
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, Art 60 Abs 3 Verf BW
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, Art 60 Abs 3 Verf BW
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten ... - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bezgl. der Unvereinbarkeit einer Volksabstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten ...
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit einer Volksabstimmung gem Art 60 Verf BW mit Landesverfassungsrecht kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG - ausnahmsweise Zulässigkeit einer gegen eine Gesetzesvorlage gerichteten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b; LVerf Art. 60 BW
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bezgl. der Unvereinbarkeit einer Volksabstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 vor dem Bundesverfassungsgericht
- lto.de (Kurzinformation)
Stuttgart 21 - BVerfG weist Eilantrag gegen Volksabstimmung ab
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig
- 123recht.net (Pressemeldung, 23.11.2011)
Beschwerde gegen "Stuttgart 21"-Abstimmung abgelehnt // Bundesverfassungsgericht hält Beschwerde für unzulässig
- juraexamen.info (Leitsatz)
Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung über das Stuttgart 21 Kündigungsgesetz
- 123recht.net (Pressemeldung)
Verfassungsbeschwerde gegen "Stuttgart 21"-Volksabstimmung abgelehnt // Baden-Württemberger entscheiden am Sonntag über Bahnprojekt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Ob für besondere Ausnahmefälle die Möglichkeit anzuerkennen ist, eine Verfassungsbeschwerde schon früher zu erheben (offenlassend BVerfGE 125, 385 ; 126, 158 ), bedarf keiner Entscheidung, denn dass ein Ausnahmefall vorläge, in dem der wirksame Schutz von Grundrechten dies erforderte, ist weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich. - BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52
Deutschlandvertrag
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Soweit die Beschwerdeführer darüber hinaus - unter anderem auf Grundrechte gestützte - Einwände gegen die zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorlage erheben, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil das Gesetz noch nicht beschlossen, geschweige denn verkündet ist (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 11, 339 ; 68, 143 ). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Ob für besondere Ausnahmefälle die Möglichkeit anzuerkennen ist, eine Verfassungsbeschwerde schon früher zu erheben (offenlassend BVerfGE 125, 385 ; 126, 158 ), bedarf keiner Entscheidung, denn dass ein Ausnahmefall vorläge, in dem der wirksame Schutz von Grundrechten dies erforderte, ist weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige …
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73). - BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80
Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Soweit die Beschwerdeführer darüber hinaus - unter anderem auf Grundrechte gestützte - Einwände gegen die zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorlage erheben, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil das Gesetz noch nicht beschlossen, geschweige denn verkündet ist (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 11, 339 ; 68, 143 ). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60
Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige …
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Soweit die Beschwerdeführer darüber hinaus - unter anderem auf Grundrechte gestützte - Einwände gegen die zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorlage erheben, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil das Gesetz noch nicht beschlossen, geschweige denn verkündet ist (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 11, 339 ; 68, 143 ). - BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur …
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ;… BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73). - BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
Wahlrechtsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ;… BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73). - BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung wenden und deren Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung Baden-Württemberg, insbesondere mit Art. 60 LVerf BW, rügen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG), nicht aber eine Unvereinbarkeit mit Landesrecht geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ;… BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, NVwZ 2002, S. 73).