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   BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09   

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https://dejure.org/2012,43957
BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09 (https://dejure.org/2012,43957)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09 (https://dejure.org/2012,43957)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 2012 - 1 BvR 1711/09 (https://dejure.org/2012,43957)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 839 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Entscheidung in Amtshaftungssache verletzt bei nicht nachvollziehbarer Abweichung von Sachverständigengutachten das Willkürverbot - hier: Amtspflichtverletzung des Jugendamtes bei Verletzung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 839 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Entscheidung in Amtshaftungssache verletzt bei nicht nachvollziehbarer Abweichung von Sachverständigengutachten das Willkürverbot - hier: Amtspflichtverletzung des Jugendamtes bei Verletzung der ...

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Nichtbewilligung der Übernahme der Kosten für eine Legasthenietherapie

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Entscheidung in Amtshaftungssache verletzt bei nicht nachvollziehbarer Abweichung von Sachverständigengutachten das Willkürverbot - hier: Amtspflichtverletzung des Jugendamtes bei Verletzung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; SGB X §§ 20 f.
    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Nichtbewilligung der Übernahme der Kosten für eine Legasthenietherapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Jeder Amtsträger hat die Pflicht, vor einer hoheitlichen Maßnahme, die geeignet ist, andere in ihren Rechten zu beeinträchtigen, den Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren so umfassend zu erforschen, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage nicht in wesentlichen Punkten zum Nachteil der Betroffenen unvollständig bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 32/87 -, NJW 1989, S. 99).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03

    Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Dabei ist es grundsätzlich Sache des Geschädigten, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, in welcher für ihn günstigen Weise das Geschehen bei Vornahme der gebotenen Amtshandlung verlaufen wäre, wobei allerdings in Anwendung des § 287 ZPO anstelle des vollen Beweises ein reduziertes Beweismaß - im Sinne einer erheblich beziehungsweise deutlich überwiegenden Wahrscheinlichkeit - genügt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03 -, FamRZ 2005, S. 93 ).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ; 85, 337 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ; 85, 337 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Sie ist jedoch objektiv willkürlich, wenn sie unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht, ohne dass es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme (vgl. BVerfGE 62, 189 ).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Zwar begründet eine fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts allein noch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. BVerfGE 67, 90 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ; 85, 337 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ; 85, 337 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ; 85, 337 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09
    Das Urteil des Landgerichts ist durch das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2011 - 1 BvR 2658/10 -, NJW 2011, S. 2497 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • OLG Dresden, 30.04.2013 - 1 U 1306/10
    Maßgeblich für die Bestimmung des Pflichtenkreises ist in erster Linie der Regelungsgehalt, wie er sich aus den §§ 1 Abs. 3 Nr. 3 und 8a Abs. 1 und 3 SGB VIII ergibt, welche zugleich den sich aus Art. 6 Abs. 3 GG ergebenden Schutzauftrag gegenüber Kind und Familie konkretisieren (vgl. Hauck/Hains. Großkommentar zum SGB VIII, Stand Sept. 2012, Bd. 1, § 8a Rz. 1) Dieser Regelungsgehalt beinhaltet insbesondere die sich auch bereits aus allgemeinen Verwaltungsrechtsgrundsätzen folgende Pflicht zur gewissenhaften, also vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsermittlung (vgl. 1 BvR 1711/09.
  • LG Neuruppin, 06.07.2018 - 31 O 338/16

    Schmerzensgeldansprüche einer Jugendlichen und ihrer Eltern aus Amtshaftung:

    Dieser Regelungsgehalt beinhaltet insbesondere die sich auch bereits aus allgemeinen Verwaltungsrechtsgrundsätzen folgende Pflicht zur gewissenhaften, also vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsermittlung (vgl. insoweit auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14 -, Rn. 23, juris 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09 - LS 2, juris) und die Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Unterrichtung des nach § 8a Abs. 2 SGB VIII angerufenen Familiengerichts.
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12

    Willkürverbot; Beschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe

    Objektiv willkürlich ist eine Gerichtsentscheidung nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung einfachen Rechts, vielmehr erst, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 100; zu Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 BvR 1711/09 -, zitiert nach juris Rn. 12).

    Nachdem die Verfassungsbeschwerde bereits aus den vorgenannten Gründen Erfolg hat, bedarf es keiner Prüfung, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus auch in seinen Grundrechten auf Rechtsschutzgleichheit, rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt ist (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Auflage 2001, Rn. 649; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012, a. a. O., Rn. 24).

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