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   BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2333/08   

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https://dejure.org/2012,37924
BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2333/08 (https://dejure.org/2012,37924)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.2012 - 2 BvR 2333/08 (https://dejure.org/2012,37924)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 2012 - 2 BvR 2333/08 (https://dejure.org/2012,37924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 2333/08 ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer sie durch Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 8. Mai 2009 auf den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 18. März 2009 erstreckt hat, durch den der Unterbringungsbefehl vom 14. Juli 2008 aufrechterhalten worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 14 Wx 20/11

    Therapieunterbringung: Geeignetheit einer Unterbringung eines ehemals

    Ob der Gesetzgeber den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes, das für die neue Form der Freiheitsentziehung nicht minder als für die Sicherungsverwahrung gilt, auch mit einem Verzicht auf eine vollständige räumliche Ablösung vom Strafvollzug hätte genügen können (so das Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1153210, Urteil vom 04.05.2011, zitiert nach juris, für das von dem Gesetzgeber zu entwickelnde Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung), kann dahinstehen.
  • OLG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Rechtswidrigkeit der Ausführung eines

    Dabei ist die Ausführung das absolute Minimum der in Betracht kommenden Lockerungen, wobei diese nur dann unterbleiben kann, wenn ihre Durchführung zu schlechthin unverantwortbaren Gefahren führen würde (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.05.2011 - 2 BvR 2333/08 Rndr. 116, zitiert nach juris).
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