Rechtsprechung
   BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45133
BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 (https://dejure.org/2018,45133)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17 (https://dejure.org/2018,45133)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 (https://dejure.org/2018,45133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Parteilichkeit in einem sozialgerichtlichen Verfahren (hier: Besorgnis einer einseitigen Auswertung von Erkenntnisquellen einer CD)

  • Anwaltsblatt

    Art 101 GG
    Passwortabfrage des Richters begründete Besorgnis der Befangenheit

  • Anwaltsblatt

    Art 101 GG
    Passwortabfrage des Richters begründete Besorgnis der Befangenheit

  • doev.de PDF

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Besorgnis der Befangenheit kann bereits durch bestimmte richterliche Vorbereitungshandlungen begründet werden - Ablehnung eines Befangenheitsantrags in erster Instanz eines sozialgerichtlichen Verfahrens als tauglicher Gegenstand einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ZPO § 41
    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Parteilichkeit in einem sozialgerichtlichen Verfahren (hier: Besorgnis einer einseitigen Auswertung von Erkenntnisquellen einer CD)

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Besorgnis der Befangenheit kann bereits durch bestimmte richterliche Vorbereitungshandlungen begründet werden - Ablehnung eines Befangenheitsantrags in erster Instanz eines sozialgerichtlichen Verfahrens als tauglicher Gegenstand einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterliche Terminsvorbereitung - und die Besorgnis der Befangenheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der abgelehnte Befangenheitsantrag - und die Verfassungsbeschwerde

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Richterbefangenheit: Schon Vorbereitungshandlung kann befangen machen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken

  • versr.de (Kurzinformation)

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch eine richterliche Verfahrensvorbereitungshandlung kann auf Befangenheit hindeuten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Befangenheit eines Richters wegen vertraulicher Passwort-Anfrage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Richterliche Befangenheit durch Vorbereitungshandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 505
  • StV 2019, 188 (Ls.)
  • AnwBl 2019, 170
  • AnwBl Online 2019, 242
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

    b) Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs muss ein Beschwerdeführer zwar alle ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ; 107, 299 ), um die Aufgabenverteilung zwischen den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zu wahren, wonach die Fachgerichte über streitige oder noch offene Zulässigkeitsfragen nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsansichten entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ; 70, 180 ).

    Die berechtigte Ungewissheit über die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs darf jedoch nicht zu Lasten des Rechtsuchenden gehen und daher nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen (vgl. BVerfGE 107, 299 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    a) Abgeleitet aus dem Grundsatz der Subsidiarität sind Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung inzident gerügt werden können (BVerfGE 21, 139 ).

    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ), beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ), beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs muss ein Beschwerdeführer zwar alle ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ; 107, 299 ), um die Aufgabenverteilung zwischen den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zu wahren, wonach die Fachgerichte über streitige oder noch offene Zulässigkeitsfragen nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsansichten entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ; 70, 180 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Zwischenentscheidungen können selbstständig angegriffen werden, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs muss ein Beschwerdeführer zwar alle ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ; 107, 299 ), um die Aufgabenverteilung zwischen den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zu wahren, wonach die Fachgerichte über streitige oder noch offene Zulässigkeitsfragen nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsansichten entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 376 ; 70, 180 ).
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2008 - 9 N 100.08

    Berufungszulassung: Ablehnung eines Befangenheitsantrages als Berufungsgrund

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 207/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - erstinstanzliche Ablehnung eines

  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    b) Ob von der in § 557 Abs. 2 ZPO angeordneten Bindungswirkung an unanfechtbare Entscheidungen über ein Ablehnungsgesuch aus verfassungsrechtlichen Gründen dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die Mitwirkung des abgelehnten Richters das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (so etwa BSG, Beschlüsse vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B, juris Rn. 8; vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B, juris Rn. 12; ähnlich BVerwG, NVwZ 2008, 1025 Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2/18, juris Rn. 14; offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, juris Rn. 13), bedarf vorliegend keiner Klärung.

    Denn ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG läge nur dann vor, wenn die Auslegung oder Handhabung einer Verfahrensnorm im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar wäre oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hätte (vgl. etwa BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007, NJW-RR 2008, 512, 513; vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, juris Rn. 10 ff.; vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, aaO Rn. 19 mwN; vgl. ferner BSG, Beschlüsse vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B, aaO; vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B, aaO; BVerwG, NVwZ 2008, 1025 aaO; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2/18, aaO).

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

    (1) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet den Einzelnen das Recht auf den gesetzlichen Richter und garantiert damit auch, dass Rechtsuchende im Einzelfall vor Richtern stehen, die unabhängig und unparteilich sind und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bieten (vgl. BVerfGE 133, 168 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 14).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, Rn. 19; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19 -, Rn. 22 jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für zivilgerichtliche Verfahren in Gestalt der Vorschriften über die Richterablehnung (§§ 42 ff. ZPO) Vorsorge dafür getroffen, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit einem Richter besetzt ist, der dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall nicht mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 17).

    Andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 19, und vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Gestalt der Vorschriften über die Richterablehnung (§§ 42 ff. ZPO) Vorsorge dafür getroffen, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit einem Richter besetzt ist, der dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall nicht mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 17).

    Im Einzelfall können bei vernünftiger Würdigung aller Umstände bereits bestimmte richterliche Vorbereitungshandlungen den Eindruck der Voreingenommenheit für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 20).

    Eine Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters i. S. v. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung kann allerdings nicht schon in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19, m. w. N.).

  • BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 120/19

    Klage aus abgetretenem Recht des Wohnraummieters gegenüber der beklagten

    b) Ob von der in § 557 Abs. 2 ZPO angeordneten Bindungswirkung an unanfechtbare Entscheidungen über ein Ablehnungsgesuch aus verfassungsrechtlichen Gründen dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die Mitwirkung des abgelehnten Richters das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (so etwa BSG, Beschlüsse vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B, juris Rn. 8; vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B, juris Rn. 12; ähnlich BVerwG, NVwZ 2008, 1025 Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2/18, juris Rn. 14; offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, juris Rn. 13), bedarf vorliegend keiner Klärung.

    Denn ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG läge nur dann vor, wenn die Auslegung oder Handhabung einer Verfahrensnorm im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar wäre oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hätte (vgl. etwa BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007, NJW-RR 2008, 512, 513; vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, juris Rn. 10 ff.; vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, aaO Rn. 19 mwN; vgl. ferner BSG, Beschlüsse vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B, aaO; vom 22. Juni 2015.

  • BVerfG, 05.12.2023 - 1 BvR 2221/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Entscheidung eines

    Er beruft sich für die Zulässigkeit wie auch für die Begründetheit seiner Verfassungsbeschwerde auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (1 BvR 436/17).

    cc) Der Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (1 BvR 436/17) steht dem Verweis auf das Rechtsmittelverfahren gegen die Endentscheidung über den Grundsatz der Subsidiarität nicht entgegen.

  • BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer

    Dies trifft auf Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche zu, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1883/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterablehnung in einem

    a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet den Einzelnen das Recht auf den gesetzlichen Richter und garantiert damit auch, dass Rechtsuchende im Einzelfall vor Richtern stehen, die unabhängig und unparteilich sind und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bieten (vgl. BVerfGE 133, 168 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20 -, Rn. 14).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, Rn. 19; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19 -, Rn. 22 jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

    Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit den zivilprozessualen Vorschriften über die Richterablehnung (§§ 42 ff. ZPO) Vorsorge dafür getroffen, dass die Richterbank stets mit einem Richter besetzt ist, der dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 17; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 18, und vom 27. April 2021 - VerfGH 157/20.VB-1, juris, Rn. 9).

    Entgegen seiner Ansicht ist eine versehentliche, für ihn transparente Aktenversendung, gegen die er sich infolgedessen wenden konnte, auch nicht mit der Sachverhaltskonstellation zu vergleichen, die dem von ihm zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (Az. 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris) zugrunde lag, wo eine heimliche Verwertung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsergebnisse im Raum stand (siehe dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 19).

  • BFH, 28.02.2020 - X B 100/19

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen

    Gleichwohl hat es den Ermittlungsbericht im Urteil umfassend verwertet (zu einem erfolgreichen Ablehnungsantrag in einem vergleichbaren --indes deutlich weniger gravierenden-- Fall s. BVerfG-Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 436/17, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2019, 505).

    Vielmehr hat das BVerfG schon für den --deutlich weniger gewichtigen-- Fall, in dem ein Gericht lediglich das Passwort für einen Datenträger angefordert hatte, den ihm ein Verfahrensbeteiligter mit einem Sperrvermerk übersandt hatte, ohne dass das Gericht die Absicht hatte, den Inhalt dieses Datenträgers zu verwerten, die Besorgnis der Befangenheit bejaht (BVerfG-Beschluss in NJW 2019, 505).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - VerfGH 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2019 - L 6 U 1582/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Überprüfbarkeit: Entscheidung des SG über das

  • BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B

    Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

  • BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 240/19 B

    Bemessung eines Gebührenanspruchs eines Rechtsanwalts für Vertretung in eigenen

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 68/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 67/19 B

    Unvorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 189/19 B

    Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zweites Versäumnisurteil und die Verwerfung eines

  • BSG, 22.07.2021 - B 14 AS 95/20 BH

    Ablehnung von Prozesskostenhilfeanträgen Nichtentscheidung über einen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 157/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
  • LSG Hessen, 19.03.2021 - L 6 AS 433/17

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Besetzungsrüge; Gehörsrüge;

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 351/19 B

    Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen

  • BSG, 16.10.2019 - B 8 SO 18/18 BH

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20

    Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 339/19 B

    Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II

  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 328/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG v. 17.08.2020 B 14 AS 242/19 B

  • BVerfG, 21.12.2022 - 1 BvR 2578/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs nach

  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 387/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG v. 17.08.2020 B 14 AS 242/19 B

  • BSG, 21.09.2023 - B 3 P 8/23 B
  • BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 242/19 B

    Fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für einen Unterlassungsanspruch

  • VerfG Brandenburg, 18.06.2021 - VfGBbg 38/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Ablehnungsgesuch; Befangenheit; Gesetzlicher

  • BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • VerfG Brandenburg, 18.06.2021 - VfGBbg 11/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Ablehnungsgesuch; Befangenheit; Gesetzlicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht