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   BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77   

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https://dejure.org/1977,586
BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77 (https://dejure.org/1977,586)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1977 - 1 BvR 713/77 (https://dejure.org/1977,586)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1977 - 1 BvR 713/77 (https://dejure.org/1977,586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den Beschwerdeführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 102
  • NJW 1978, 631
  • MDR 1978, 381
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.01.1959 - 1 BvR 800/58

    Nichtannahme begründeter Verfassungsbeschwerde mangels schweren unabwendbaren

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    Der Senat kann in einem solchen Fall auch die Annahme einer offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde ablehnen (vgl. BVerfGE 9, 120 (121); Beschluß vom 8. November 1977 - 1 BvR 98/77 -).

    Zu diesem Zweck sollen in einem vereinfachten Verfahren Verfassungsbeschwerden von geringem sachlichen Gehalt ausgeschieden und die Arbeit des Gerichts auf die einer Entscheidung durch das Verfassungsgericht bedürftigen Fälle konzentriert werden (BVerfGE 9, 120 (121)).

    Wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalls, wie sie im vorliegenden Fall nicht ersichtlich sind, entgegenstehen, kann bei Berücksichtigung auch dieser Zielsetzung in der Regel davon ausgegangen werden, daß ein schwerer Nachteil dann nicht vorliegt, wenn lediglich vermögensrechtliche Ansprüche streitig waren und deren Wert für den Beschwerdeführer so gering ist, daß ein Rechtsmittel ausgeschlossen ist (BVerfGE 9, 120 (121)).

  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvR 98/77

    Voraussetzungen für die Nichtannanhme einer Verfahrensbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    2. Daß die Gerichte selbstgesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten müssen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 12, 110 (113); 18, 380 (384); 23, 286 (288); 34, 344 (346); 42, 243 (247); Beschluß vom 8. November 1977 - 1 BvR 98/77 -).

    Der Senat kann in einem solchen Fall auch die Annahme einer offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde ablehnen (vgl. BVerfGE 9, 120 (121); Beschluß vom 8. November 1977 - 1 BvR 98/77 -).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 96/77

    Voraussetzungen für die Nichtannanhme einer Verfahrensbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    1 ZPO die Berufung unzulässig ist (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - 1 BvR 96/77 -).
  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67

    Voraussetzungsn für die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    Eine aus der Kostenentscheidung herrührende zusätzliche Beschwer reicht nicht aus, um eine verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 (256); 37, 305 (312); 38, 206 (212)).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    Eine aus der Kostenentscheidung herrührende zusätzliche Beschwer reicht nicht aus, um eine verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 (256); 37, 305 (312); 38, 206 (212)).
  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 760/68

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde nach Rechtsänderung und Straferlaß

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    Eine aus der Kostenentscheidung herrührende zusätzliche Beschwer reicht nicht aus, um eine verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 (256); 37, 305 (312); 38, 206 (212)).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    2. Daß die Gerichte selbstgesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten müssen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 12, 110 (113); 18, 380 (384); 23, 286 (288); 34, 344 (346); 42, 243 (247); Beschluß vom 8. November 1977 - 1 BvR 98/77 -).
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    2. Daß die Gerichte selbstgesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten müssen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 12, 110 (113); 18, 380 (384); 23, 286 (288); 34, 344 (346); 42, 243 (247); Beschluß vom 8. November 1977 - 1 BvR 98/77 -).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    2. Daß die Gerichte selbstgesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten müssen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 12, 110 (113); 18, 380 (384); 23, 286 (288); 34, 344 (346); 42, 243 (247); Beschluß vom 8. November 1977 - 1 BvR 98/77 -).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
    2. Daß die Gerichte selbstgesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten müssen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 12, 110 (113); 18, 380 (384); 23, 286 (288); 34, 344 (346); 42, 243 (247); Beschluß vom 8. November 1977 - 1 BvR 98/77 -).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 738/67

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Das Bundesverfassungsgericht hat - ungeachtet der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde - in verschiedenen Fällen, in denen die Berufungssumme nicht erreicht war, von §§ 93 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 93 c Satz 2 bzw. 93 a Abs. 4 a.F. BVerfGG Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 46, 72, 73; 47, 102, 105; 47, 128, 129; 63, 177, 180; 72, 119, 121 f).
  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

    c) Dem Beschwerdeführer entsteht nach den Umständen des Falles durch die Versagung einer Sachentscheidung kein schwerer Nachteil im Sinne von § 93 a Abs. 4 BVerfGG (vgl. BVerfGE 47, 102 [105]).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 794/00

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung von Grundrechten und

    Ein besonders schwerer Nachteil für den Beschwerdeführer im Sinne einer existenziellen Betroffenheit durch den Gegenstand oder die Folgen der angegriffenen Entscheidung ist angesichts eines Streitwertes von 833, 21 DM nicht erkennbar und wird auch nicht dargelegt (vgl. dazu auch schon BVerfGE 9, 120 ; 19, 148 und 47, 102 ).
  • BVerfG, 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91

    Nichtannahme mangels eines schweren Nachteils

    Der Verlust dieses Anspruchs trifft den Beschwerdeführer, einen Krankengymnasten mit eigener Praxis, nicht so schwer, daß demgegenüber der Zweck des § 93c Satz 2 BVerfGG , das Bundesverfassungsgericht von Verfassungsbeschwerden geringen sachlichen Gehalts zu entlasten, zurücktreten müßte (vgl. BVerfGE 46, 72 f.; 47, 102 [104 f.]; 47, 128 f.).
  • OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Diese Beschwer reicht nicht aus, um eine Überprüfung der gesamten Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 33, 247, 256; 47, 102, 105; OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).
  • BVerwG, 07.06.1993 - 4 B 89.93

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangelsals

    1 GG Gegründet keine Verpflichtung der Gerichte, sich mit jedem Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich, umfassend und ins einzelne gehend zu befassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 102 ; Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - DtZ 1992, 327 ).
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