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   BVerfG, 21.12.1995 - 1 BvR 41/90   

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https://dejure.org/1995,7588
BVerfG, 21.12.1995 - 1 BvR 41/90 (https://dejure.org/1995,7588)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1995 - 1 BvR 41/90 (https://dejure.org/1995,7588)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 1 BvR 41/90 (https://dejure.org/1995,7588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19
    Geschäftswert bei land- und forstwirtschaftlichen Übergaben

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 19 KostO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Geschäftswertes bei landwirtschaftlichen Betriebsübergaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1463
  • DNotZ 1996, 471
  • AnwBl 1996, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 1 BvR 41/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht ein erhöhtes Interesse an der Erhaltung der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe, weil die Errichtung und der Aufbau neuer Betriebe wesentlich größeren Schwierigkeiten als in der gewerblichen Wirtschaft begegnet (BVerfGE 67, 348 [367 f.]; 91, 346 [364]).

    Schließlich weichen Ertrags- und Verkehrswert der Betriebe in der Landwirtschaft wesentlich stärker voneinander ab als in der gewerblichen Wirtschaft (BVerfGE 91, 346 [364]), so daß die Bemessung des Geschäftswertes bei den Notar- und Gerichtskosten nach dem Verkehrswert die Landwirte nicht unerheblich belasten würde.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 1 BvR 41/90
    Eine Berufsausübungsregelung ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie sich durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründen läßt, wenn diese Pflicht nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, um den vom Gesetzgeber erstrebten Zweck zu erreichen, und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 47, 285 [319, 321]).

    Insoweit wäre ohnedies nicht auf jedes einzelne Urkundsgeschäft, sondern auf die Gesamttätigkeit und bei Anwaltsnotaren auf den auf das Notariat entfaltenden Anteil abzustellen (vgl. BVerfGE 47, 285 [321]).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 1 BvR 41/90
    Anders läge es nur, wenn der Gesetzgeber ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 68, 193 [219]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 1 BvR 41/90
    Anders läge es nur, wenn der Gesetzgeber ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 68, 193 [219]).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 1 BvR 41/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht ein erhöhtes Interesse an der Erhaltung der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe, weil die Errichtung und der Aufbau neuer Betriebe wesentlich größeren Schwierigkeiten als in der gewerblichen Wirtschaft begegnet (BVerfGE 67, 348 [367 f.]; 91, 346 [364]).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 15 W 271/12

    Gegenstandswert der notariellen Beantragung eines Hoffolgezeugnisses und der

    Allerdings ist zu beachten, dass die Wertprivilegierung des § 19 Abs. 4 KostO der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien dienen soll (vgl. BVerfG NJW 1996, 1463).
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