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   BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95   

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BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95 (https://dejure.org/1995,839)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95 (https://dejure.org/1995,839)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 (https://dejure.org/1995,839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 35a § 44 § 45
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an eine strafrechtliche Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelfrist - Versäumung - Belehrung - Anwaltliche Vertretung - Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1811
  • NStZ-RR 1996, 138
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    Hierbei sind sie gehalten, die Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu beachten (vgl. BVerfGE 75, 183 [190]; vgl. ferner BVerfGE 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]); Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert in seinem Funktionsbereich auch das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 75, 183 [190 f.] - zur entsprechenden Rechtslage bei Art. 103 Abs. 1 GG ).

    Der Grundsatz fairer Verfahrensführung verwehrt es den Gerichten insbesondere, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 [190]; 78, 123 [126]) Geht es um die Wahrung von Fristen, so schließt er es aus, die Verantwortung für eine Säumnis auf den Bürger abzuwälzen, deren Ursache allein in der Sphäre des Gerichts liegt (vgl. BVerfGE 69, 381 [386 f.]) .

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    Hierbei sind sie gehalten, die Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu beachten (vgl. BVerfGE 75, 183 [190]; vgl. ferner BVerfGE 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]); Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert in seinem Funktionsbereich auch das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 75, 183 [190 f.] - zur entsprechenden Rechtslage bei Art. 103 Abs. 1 GG ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    Der Grundsatz fairer Verfahrensführung verwehrt es den Gerichten insbesondere, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 [190]; 78, 123 [126]) Geht es um die Wahrung von Fristen, so schließt er es aus, die Verantwortung für eine Säumnis auf den Bürger abzuwälzen, deren Ursache allein in der Sphäre des Gerichts liegt (vgl. BVerfGE 69, 381 [386 f.]) .
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 84, 34 [49]; 84, 59 [77], st. Rspr); die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 [234]; 77, 275 [284]) .
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    Eine andere Beurteilung kann nur geboten sein, wenn der Bürger mögliche und ihm zumutbare Anstrengungen unterlassen hat, von sich aus zum Wegfall des Hindernisses beizutragen, das der Wahrung der Frist entgegensteht; wer der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht, wird nicht geschützt (vgl. BVerfGE 42, 120 [126 f.] - zu Art. 103 Abs. 1 GG ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    Der Grundsatz fairer Verfahrensführung verwehrt es den Gerichten insbesondere, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 [190]; 78, 123 [126]) Geht es um die Wahrung von Fristen, so schließt er es aus, die Verantwortung für eine Säumnis auf den Bürger abzuwälzen, deren Ursache allein in der Sphäre des Gerichts liegt (vgl. BVerfGE 69, 381 [386 f.]) .
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 84, 34 [49]; 84, 59 [77], st. Rspr); die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 [234]; 77, 275 [284]) .
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 84, 34 [49]; 84, 59 [77], st. Rspr); die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 [234]; 77, 275 [284]) .
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 84, 34 [49]; 84, 59 [77], st. Rspr); die Gerichte dürfen bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 [234]; 77, 275 [284]) .
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
    Hierbei sind sie gehalten, die Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu beachten (vgl. BVerfGE 75, 183 [190]; vgl. ferner BVerfGE 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]); Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert in seinem Funktionsbereich auch das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 75, 183 [190 f.] - zur entsprechenden Rechtslage bei Art. 103 Abs. 1 GG ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Es entspricht dann dem Grundsatz fairer Verfahrensführung, der es den Gerichten insbesondere verwehrt, aus eigenen oder ihnen zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (BVerfGE 75, 183, 190; 110, 339, 342 und NJW 1996, 1811), dem Kläger Gelegenheit zur Behebung des Zulässigkeitsmangels zu geben.
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Von einer alleinigen Verursachung durch das Gericht kann jedoch dann nicht ausgegangen werden, wenn der Bürger oder sein Prozessbevollmächtigter mögliche und ihm zumutbare Anstrengungen unterlassen hat, von sich aus zum Wegfall des Hindernisses beizutragen, das der Wahrung der Frist entgegensteht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95, NJW 1996, S. 1811).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung darf zwar nicht dazu führen, daß den Beteiligten der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1811; 1997, 2941).
  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

    a) Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip garantiert das allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 75, 183 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NJW 1996, S. 1811 f.).

    Der Grundsatz fairer Verfahrensführung verwehrt es den Gerichten deshalb generell, aus eigenen oder ihnen zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NJW 1996, S. 1811 f.).

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Aus dem grundrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren folgt, dass die Gerichte aus Fehlern, die ihnen selbst zuzurechnen sind, keine Verfahrensnachteile für den Rechtsschutzsuchenden ableiten dürfen (BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - JURIS; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138 , m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 1 Ws 194/12

    Notwendigkeit der Aushändigung eines Merkblatts über die Rechtsmittel, Nr. 142

    Auch wenn § 35a StPO für Rechtsmittelbelehrungen keine bestimmte Form vorschreibt, entspricht es insoweit ständiger Rechtsprechung, dass ein nicht anwaltlich vertretener, rechtsunkundiger Angeklagter ergänzend durch Aushändigung eines Merkblatts zu belehren ist (vgl. BVerfG NJW 1996, 1811 f. m. w. N.).

    Der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg ist zwar darin beizupflichten, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1995 (2 BvR 2033/95, zit. nach juris, abgedruckt in: NJW 1996, 1811) ausgeführt hat, es entspreche - wenn auch § 35a StPO für Rechtsmittelbelehrungen keine bestimmte Form vorschreibe - ständiger, vom Schrifttum gebilligter fachgerichtlicher Rechtsprechung, dass ein nicht anwaltlich vertretener, rechtsunkundiger Angeklagter ergänzend durch Aushändigung eines Merkblatts über die Rechtsmittel zu belehren ist, wenn es sich um eine schwierige Belehrung handele, was wiederum aus der der richterlichen Fürsorgepflicht folge (BVerfG a.a.O., zit. nach juris, dort Rdnr. 17; ebenso OLG Hamm VRS 59, 347, 348; OLG Köln, OLGSt Nr. 1 zu § 35a StPO, S. 2 m.w.N.; KK-Maul, StPO, 6. Aufl., § 35a, Rdnr. 10; KMR-Paulus, StPO, § 35a, Rdnr. 12; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. § 35a Rdnr. 7; J. Meyer, ZSW Bd. 93 (1981), 507, 527).

  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss OWi 550/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eigenes Verschulden, kein Merkblatt über

    Eine solche nur mündliche Belehrung bzw. die Nichtaushändigung eines Merkblatts wird inzwischen von der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur als Entschuldigung für die Versäumung der Rechtsmittelfrist angesehen (vgl. u.a. BVerfG NJW 1996, 1811; OLG Köln NStZ 1997, 404; KG NZV 1992, 123 f.; OLG Düsseldorf NStE § 44 StPO Nr. 26; auch OLG Hamm VRS 59, 347 ff.; wohl auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rn. 13; a.A. noch OLG Köln OLGSt § 35 a StPO Nr. 1; OLG Schleswig SchlHA 1990, 113 bei Lorenzen/Görl).

    Danach ist nach Ansicht des Senats in den Fällen, in denen ein Merkblatt über die zulässigen Rechtsmittel nicht ausgehändigt worden ist, immer auch (noch) zu prüfen, ob der Antragsteller gegebenenfalls Anlass hatte, diesen Verfahrensfehler durch eine Rückfrage bei Gericht oder die Einholung anwaltlichen Rates innerhalb der Rechtsmittelfrist aufzufangen (so wohl auch BVerfG NJW 1996, 1811, 1812).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Von einer dem Gericht allein zuzurechnenden Verursachung kann jedoch dann nicht ausgegangen werden, wenn der Beschuldigte und/oder dessen Verteidiger ihnen mögliche und zumutbare Anstrengungen zur Beseitigung des Mangels unterlassen haben (BVerfG NJW 1996, 1811).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 2 WD 38.00

    Disziplinarmaßnahme gegen Soldaten wegen Veruntreuung von Verpflegungsgeldern von

    2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip garantiere das allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [274 f.]; 75, 183 [190 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 - <NJW 1996, 1811 [f.]>).

    Der Grundsatz fairer Verfahrensführung verwehre es den Gerichten generell, aus eigenen oder ihnen zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (BVerfGE 75, 183 [190]; 78, 123 [126]; Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 - < NJW 1996, 1811 [f.] >).

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2290/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung

    Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch schützt aber das Vertrauen des Beschuldigten, dass das Gericht sich nicht widersprüchlich verhält (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 78, 123 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1995 - 2 BvR 2033/95 -, NStZ-RR 1996, S. 138).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2619/06

    Anforderungen an die Form einer Rechtsmittelbelehrung im Strafverfahren

  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 3 Ss OWi 805/09

    Beweiskraft des Protokolls bei Rechtsmittelbelehrung

  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 787/02

    Mangels hinreichender Darlegungen unzulässige Rüge einer Verletzung von Art 103

  • AG Duisburg, 26.07.2008 - 62 IN 36/02

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter

  • OLG Köln, 23.12.2008 - 83 Ss OWi 112/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumung;

  • BFH, 13.07.2000 - III B 10/97

    Vertrauenstatbestand durch telefonische Auskunft?

  • OLG Köln, 29.01.2008 - 2 Ws 43/08

    Pflicht zur ergänzenden Belehrung durch die Aushändigung eines Merkblatts bei

  • OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97

    Ausgestaltung der Anfechtung einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße wegen

  • OLG Köln, 06.12.2010 - 2 Ws 790/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtaushändigung eines Merkblatts über

  • OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 1 Ws 643/99

    Verschulden des Angeklagten bei unzutreffender Auskunft des Urkundsbeamten

  • VGH Bayern, 18.05.2004 - 13 A 02.1985

    Umfang der Angaben zur Widerspruchsbehörde in der Rechtsbehelfsbelehrung;

  • OLG Hamburg, 14.01.2016 - 2 Ws 292/15

    Strafverfahren: Entscheidung über die Berufung Beschwerdeverfahren gegen die

  • OLG Koblenz, 17.12.2001 - 1 Ws 1507/01

    Wiedereinsetzung, Rechtsmittelbelehrung, Merkblatt, Aushändigung, unterbliebene

  • OLG Düsseldorf, 20.10.1998 - 1 Ws (OWi) 138/98
  • KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die sofortige Beschwerde gegen eine

  • OLG Jena, 12.10.2005 - 1 Ws 269/05

    Wiedereinsetzung

  • OLG Jena, 28.01.2009 - 1 Ws 24/09
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