Rechtsprechung
   BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11429
BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01 (https://dejure.org/2001,11429)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2001 - 2 BvL 3/01 (https://dejure.org/2001,11429)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 (https://dejure.org/2001,11429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vom vorlegenden Gericht angenommenen Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Jugendstrafvollzug für das Erkenntnisverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der konkreten Normenkontrollverfahrens gemäß Art. 100 Abs. 1 GG; Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung und Vollstreckung einer Jugendstrafe trotz Fehlens eines Jugendstrafvollzugsgesetzes; Erfordernis einer einheitlichen Betrachtung des gesamten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    1. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorlage in dem Verfahren 2 BvL 3/01 für unzulässig erklärt hatte, hat das vorlegende Amtsgericht im Ausgangsverfahren in einem neuerlichen Hauptverhandlungstermin ergänzende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des zwischenzeitlich aus der Haft entlassenen Angeklagten getroffen.

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).
  • AG Herford, 18.02.2002 - 3b Ls 65 Js 1737/00
    (2 BvL 3/01, DVJJ-Journal 1/2002, S. 90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht