Rechtsprechung
BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vom vorlegenden Gericht angenommenen Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Jugendstrafvollzug für das Erkenntnisverfahren
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitsvoraussetzungen der konkreten Normenkontrollverfahrens gemäß Art. 100 Abs. 1 GG; Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung und Vollstreckung einer Jugendstrafe trotz Fehlens eines Jugendstrafvollzugsgesetzes; Erfordernis einer einheitlichen Betrachtung des gesamten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Herford, 23.04.2001 - 3b Ls 65 Js 1737/00 <43/01>
- BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
Papierfundstellen
- StV 2002, 462
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
1. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorlage in dem Verfahren 2 BvL 3/01 für unzulässig erklärt hatte, hat das vorlegende Amtsgericht im Ausgangsverfahren in einem neuerlichen Hauptverhandlungstermin ergänzende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des zwischenzeitlich aus der Haft entlassenen Angeklagten getroffen.Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris). - BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris). - AG Herford, 18.02.2002 - 3b Ls 65 Js 1737/00 (2 BvL 3/01, DVJJ-Journal 1/2002, S. 90).