Rechtsprechung
BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 32/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglosigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung und besonders schwerem Nachteil
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Nichtannahmebeschluss: Kein Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf fehlender Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre, wenn auch bei gebotener Abwägung die Meinungsfreiheit zurücktreten würde - Gegenstandswertfestsetzung - Wolters Kluwer
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines besonders schweren Nachteils
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Kein Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf fehlender Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre, wenn auch bei gebotener Abwägung die Meinungsfreiheit zurücktreten würde - Gegenstandswertfestsetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines besonders schweren Nachteils
- rechtsportal.de
BVerfGG § 90 Abs. 1 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines besonders schweren Nachteils - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Kein Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf fehlender Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und persönlicher Ehre, wenn auch bei gebotener Abwägung die Meinungsfreiheit zurücktreten würde - Gegenstandswertfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2012 - 18 Ca 6439/09
- LAG Hessen, 29.04.2013 - 7 Sa 272/12
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZN 688/13
- BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 32/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 32/14
Es ist deutlich abzusehen, dass die Beschwerdeführerin auch im Falle der Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ), da aufgrund der konkreten Umstände davon auszugehen ist, dass auch bei Vornahme der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung die Meinungsfreiheit hinter den Belangen der Beklagten des Ausgangsverfahrens zurücktreten würde. - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 32/14
Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).