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   BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15   

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https://dejure.org/2016,52663
BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15 (https://dejure.org/2016,52663)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15 (https://dejure.org/2016,52663)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 1 BvR 1081/15 (https://dejure.org/2016,52663)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 10 PresseG BE, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Gegendarstellungsverpflichtung aufgrund unzutreffender Einordnung der inkriminierten Äußerungen als Tatsachenbehauptungen - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Verlegers betreffend die gerichtlich auferlegte Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung; Einordnung einer Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder Werturteil; Abhängigkeit des Gegendarstellungsanspruchs von der ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Gegendarstellungsverpflichtung aufgrund unzutreffender Einordnung der inkriminierten Äußerungen als Tatsachenbehauptungen - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • schertz-bergmann.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines Verlegers betreffend die gerichtlich auferlegte Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung; Einordnung einer Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder Werturteil; Abhängigkeit des Gegendarstellungsanspruchs von der ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde eines Verlegers betreffend die gerichtlich auferlegte Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung; Einordnung einer Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder Werturteil; Abhängigkeit des Gegendarstellungsanspruchs von der ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Gegendarstellungsverpflichtung aufgrund unzutreffender Einordnung der inkriminierten Äußerungen als Tatsachenbehauptungen - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Grundrecht der Pressefreiheit gilt auch bei Internetpublikationen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wenn Beitrag nur Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptungen enthält - tagesspiegel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um den Steglitzer Kreisel in Berlin: Tagesspiegel verfassungwidrig zur Gegendarstellung verurteilt

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Gegendarstellung bei Meinungsäußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1537
  • K&R 2017, 254
  • ZUM 2017, 488
  • afp 2017, 229
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    (1) Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als überwiegend durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägtes Werturteil anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Das angefochtene Urteil beruht auf dem Grundrechtsverstoß, denn es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre, wenn es Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in seiner Tragweite für die zu entscheidenden Fragen berücksichtigt hätte (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12

    Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    Es besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766).

    Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit läge vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, NJW 2008, S. 1654 und der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    Es besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766).

    Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit läge vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, NJW 2008, S. 1654 und der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    (3) Es liegt auch keine verdeckte Tatsachenäußerung vor, bei der sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene - vom Antragsteller bestrittene - zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss (vgl. BVerfGK 2, 325 unter Verweis auf BVerfGE 43, 130 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    Die Festsetzung des Gegenstandwerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    Das angefochtene Urteil beruht auf dem Grundrechtsverstoß, denn es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre, wenn es Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in seiner Tragweite für die zu entscheidenden Fragen berücksichtigt hätte (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit läge vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, NJW 2008, S. 1654 und der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ).
  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    (3) Es liegt auch keine verdeckte Tatsachenäußerung vor, bei der sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene - vom Antragsteller bestrittene - zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss (vgl. BVerfGK 2, 325 unter Verweis auf BVerfGE 43, 130 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
    a) Bei der besonderen Garantie der Pressefreiheit geht es um die einzelne Meinungsäußerungen übersteigende Bedeutung für die freie und öffentliche Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 85, 1 ).
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 319/20

    Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (hier: "Versandkosten

    Dieser Begleitumstand wäre bei der Festlegung des Inhalts der Äußerung des Beklagten aber nur dann zu berücksichtigen, soweit er für den Rezipienten erkennbar wäre (st. Rspr.; BVerfGE 93, 266, 295; BVerfG, NJW 2014, 764 Rn. 19; NJW 2017, 1537 Rn. 21; Beschluss vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20, juris Rn. 46; BGH, Urteile vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, juris Rn. 24; vom 14. Januar 2020 - VI ZR 496/18, NJW 2020, 1587 Rn. 28; vom 26. Januar 2021- VI ZR 437/19, juris Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21

    Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen

    Für die allein maßgebliche Frage, ob dieses Telemedienangebot die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene äußere Grenze kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreitet, kommt es nicht darauf an, ob am traditionellen Pressebegriff festzuhalten ist, der an das körperliche Druckerzeugnis anknüpft, oder ob auch Online-Medien in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (vgl. dazu Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz aaO Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 250 bis 254 mwN; bejahend für im Internet veröffentlichte Artikel, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Druckausgabe sind, BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16]; zum Schutz der Pressefreiheit für das Setzen eines in eine pressetypische Stellungnahme eingebetteten Links in einem Onlineartikel vgl. BVerfG, NJW 2012, 1205 [juris Rn. 31]).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15, Rn. 21).
  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

    Sie verkennen im Ergebnis die Voraussetzungen einer verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Sinnermittlung, die vom Wortlaut der Äußerung ausgeht und Kontext und Begleitumstände berücksichtigt (BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2016 - 1 BvR 1081/15 -, Rn. 21).
  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 4 U 189/20

    Ansprüche nach der DSGVO ; Unverzügliche Löschung personenbezogener Daten;

    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung erkennbar in den Hintergrund tritt oder aber ob der sich Äußernde überwiegend über tatsächliche Vorgänge berichtet und dabei nur nebenher wertet (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2016,1 BvR 1081/15, juris Rdn. 21; BGH, Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03, juris, Rdn. 63 f.).
  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21

    muenchen.de

    Für die allein maßgebliche Frage, ob dieses Telemedienangebot die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gezogene äußere Grenze kommunaler Öffentlichkeitsarbeit überschreitet, kommt es nicht darauf an, ob grundsätzlich am traditionellen Pressebegriff festzuhalten ist, der an das körperliche Druckerzeugnis anknüpft, oder ob auch Online-Medien in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen (BGH, GRUR 2022, 1336 [juris Rn. 36] - dortmund.de; vgl. dazu Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 82. Ergänzungslieferung Januar 2018, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Rn. 250 bis 254 mwN; bejahend für im Internet veröffentlichte Artikel, die im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Druckausgabe sind, BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16]; offengelassen für ein Internetportal BVerfG, NVwZ 2023, 665 [juris Rn. 16]; zum Schutz der Pressefreiheit für das Setzen eines in eine pressetypische Stellungnahme eingebetteten Links in einem Onlineartikel vgl. BVerfG, NJW 2012, 1205 [juris Rn. 31]).

    Im Übrigen ändert der alternative Verbreitungsweg über das Internet nichts am Charakter der von den Klägerinnen angebotenen Presseerzeugnisse (vgl. BVerfG, NJW 2017, 1537 [juris Rn. 16]).

  • OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 17/22

    Rechtsanwalt kann Löschung von Ein-Sterne-Bewertung eines Prozessgegners

    Liegen - wie vorliegend - sowohl wertende als auch tatsächliche Elemente vor, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung erkennbar in den Hintergrund tritt oder aber ob der sich Äußernde überwiegend über tatsächliche Vorgänge berichtet und dabei nur nebenher wertet (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2016 - Az. 1 BvR 1081/15 - juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 24.01.2006 - Az. XI ZR 384/03).
  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur

    Ebenso liegt ein Verstoß gegen die Pressefreiheit vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden muss, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2016 - 1 BvR 1081/15 -, Rn. 19).
  • OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23

    Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung,

    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.2016 - 1 BvR 1018/15, NJW 2017, 1537, Rn. 21; BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029, Rn. 30, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.08.2020 - 4 U 54/20

    Aussagen in einer Tageszeitung verstoßen zum Teil gegen das Persönlichkeitsrecht

    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten, kommt es auf den Kern oder die Prägung der Aussage an, insbesondere ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung erkennbar in den Hintergrund tritt oder aber ob der sich Äußernde überwiegend über tatsächliche Vorgänge berichtet und dabei nur nebenher wertet (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2016,1 BvR 1081/15, juris Rdn. 21; BGH, Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03, juris, Rdn. 63 f.).
  • OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung,

  • VG Berlin, 10.03.2017 - 14 K 13.15

    Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden

  • OLG München, 12.05.2020 - 18 U 2689/19

    Multiple Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen einer Social-Media-Plattform

  • OLG München, 07.06.2023 - 21 U 5235/22

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arbeitnehmers durch Empfang von

  • OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22

    Äußerung eines Nachrichtenmagazins

  • OLG München, 03.01.2023 - 18 W 1681/22

    Keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts bei fehlender Entstellung

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